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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur Förderung Gesellschaftlicher Beratung in Subsahara-Afrika durch die Friedrich-Ebert-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2019

Nachfrage zu BT-Drs 19/4138<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

22.07.2022

Aktualisiert

05.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/270708.07.2022

Zur Förderung Gesellschaftlicher Beratung in Subsahara-Afrika durch die Friedrich-Ebert-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2019

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu den Auslandsaktivitäten parteinaher Stiftungen auf Bundestagsdrucksache 19/4138 erbitten die Fragesteller Auskunft über ein Projekt der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), das in der Förderphase von 2017 bis 2019 unter dem Haushaltstitel 2302 687 04 mit 35 664 200 Euro gefördert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachgewiesen?

2

Wann wären die Verwendungsnachweise für dieses Projekt fällig gewesen, wann wurden sie tatsächlich vorgelegt?

3

Wurden Mittel während der Förderphase restlos aufgebraucht oder wurden Mittel zurückerstattet?

4

Wenn Mittel zurückerstattet wurden, erfolgte die Rückerstattung fristgerecht?

5

Wann wurden die entsprechenden Verwendungsnachweise für 2017 und 2018 tatsächlich geprüft?

6

Wann wurden die Mittel für 2018 bzw. 2019 freigegeben?

7

Auf welche Höhe beliefen sich im Kostenplan die jeweiligen Personal- und Verwaltungskosten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Fielen Personalkosten für Personen an, welche nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Stiftung sind bzw. gewesen sind?

9

Wie viele Personen haben in den Jahren 2017 bis 2019 an diesem Programm nachweislich teilgenommen, die nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Mitarbeiter der FES bzw. des Auswärtigen Amts gewesen sind? Wie viele hiervon waren nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen?

10

An wie vielen Tagen in den Jahren 2017 bis 2019 fanden nach Kenntnis der Bundesregierung Veranstaltungen im Rahmen dieser Projekte statt?

11

Wie viele Veranstaltungen (Titel der Veranstaltung, Zeitpunkt, Ort) haben in den Jahren 2017 bis 2019 im Rahmen dieses Projekts nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden?

12

An wie vielen dieser Veranstaltungen haben Vertreter der jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen nachweislich teilgenommen?

Berlin, den 6. Juli 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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