Humanitäre Hilfe Deutschlands in Syrien
der Abgeordneten Petr Bystron, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2018 bis 2021 sagt zur humanitären Lage in Syrien: „Ende 2021 waren rund 13 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das sind mehr als zwei Drittel der im Land verbliebenen Menschen. Fast ebenso viele leben in Ernährungsunsicherheit, d. h., sie können ihren Kalorienbedarf nicht regelmäßig aus eigener Kraft decken. Allein im Zeitraum von 2019 bis 2021 hat sich die Zahl der ernährungsunsicheren Menschen von 6,9 Millionen auf 12,4 Millionen fast verdoppelt. 90 Prozent aller syrischen Haushalte leben unterhalb der Armutsgrenze. Fast die Hälfte aller Krankenhäuser und zwei Drittel der Schulen sind nur eingeschränkt funktionsfähig oder komplett zerstört“ (Bundestagsdrucksache 20/2000, S. 13).
Deutschland ist der zweitgrößte Geber für die humanitäre Hilfe in Syrien bzw. in den Anrainerstaaten, wo sehr viele syrische Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben (vgl. ebd.).
Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Petr Bystron auf Bundestagsdrucksache 20/2254 geht der größte Anteil der deutschen humanitären Hilfe in Syrien an humanitäre Nichtregierungsorganisationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche humanitären Nichtregierungsorganisationen haben seit 2019 Zuwendungssummen in welcher Höhe aus welchen Haushaltstiteln für welche Vorhaben in Syrien bzw. in den Anrainerstaaten mit welcher Laufzeit erhalten (bitte gemäß Fragestellung aufschlüsseln)?
Hat es eine Evaluierung der deutschen humanitären Hilfe in Syrien sowie in den Anrainerstaaten gegeben?
Wenn ja, wann, durch wen (durchführende Organisation oder Institution), zu welchen Kosten, und wo wurde diese veröffentlicht?
Sind der Bundesregierung Fälle der missbräuchlichen Verwendung von deutscher humanitärer Hilfe durch Regierungsgegner bzw. durch die syrische Regierung bekannt, und wenn ja, welche?
Arbeitet die Bundesregierung bei der Gewährung der humanitären Hilfe in Syrien bzw. in den Anrainerstaaten mit dem Hilfsprogramm Hungary Helps zusammen (vgl. https://hungaryhelps.gov.hu/the-hungary-helps-program/), wenn ja, bei welchen Vorhaben, und wenn nein, warum nicht)?
Hat sich die Bundesregierung bezüglich der Aussichten, dass der einzige nicht von der syrischen Regierung kontrollierte Grenzübergang Bab al-Hawa auch nach dem Juli 2022 für Hilfelieferungen nach Syrien offen bleibt (Verlängerung der entsprechenden UN-Resolution, vgl. https://www.dw.com/de/humanitäre-hilfe-für-syrien-auch-das-regime-profitiert/a-58250732), eine Einschätzung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über
a) die Landesfläche Syriens, die vermint wurde,
b) die jährlichen zivilen Todesopfer in Syrien durch Minen seit 2011,
c) den Fortschritt der Entminung in Syrien,
und wenn ja, welche (vgl. Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/2254)?