Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1986)
der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1986 heißt es, dass „eine Vermietung oder Überlassung von Räumlichkeiten der Bundesregierung an Fraktionen des Deutschen Bundestages im Sinne der Fragestellung“ nicht erfolgt. Dennoch zeigen die veröffentlichten Bilder der Abgeordneten Elisabeth Kaiser, korrespondierend mit ihrer eigenen Aussage, dass die Landesgruppe Thüringen der Fraktion der SPD sich im Bundeskanzleramt getroffen hat (nur noch abrufbar als Screenshot einer dritten Person: https://www.facebook.com/10006783046788 7/posts/316574470613566/?d=n).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat sich die Landesgruppe Thüringen der Fraktion der SPD oder haben sich Mitglieder dieser in dieser Legislaturperiode im Bundeskanzleramt getroffen?
Wenn ja, zu welchem Zweck, welche Teilnehmer haben daran teilgenommen, und welche Kosten entstanden daraus?
Wenn ja, welche Mitglieder der Bundesregierung haben an dem Treffen teilgenommen?
Wenn ja, inwiefern handelt es sich dabei nicht um eine Überlassung von Räumlichkeiten?
Welche Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie welche Fraktionen oder Untergliederungen der Fraktionen haben die Liegenschaften der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode zu jeweils welchem Zweck aufgesucht (bitte nach Datum, Ort und Besuchszweck einzeln auflisten)?
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in der aktuellen Legislaturperiode an Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages oder ihrer Untergliederungen teilgenommen (bitte nach Datum, Ort und Zweck der Teilnahme einzeln auflisten)?