Zur geplanten Gründung eines Dateninstituts
der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ohne Daten keine Digitalisierung – und vice versa. Standardisierte, maschinenlesbare Daten können nach Ansicht der Fragesteller metaphorisch als Rohstoff oder gleich Blut der Digitalisierung gelten. Daten fließen als elektrische Impulse durch die Leitungen und Netze; Unternehmen bauen ihre Geschäftsmodelle auf ihrer Generierung, Sammlung, Speicherung, Sortierung und Interpretation auf; Anwender und Nutzer lassen bei der Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen im Internet eine detaillierte Spur an Daten zurück.
Die Bundesregierung hat die Digitalisierung als eines der Kernthemen der Gesellschaft und ihres politischen Handelns identifiziert, die „Potenziale von Daten“ möchte sie „für alle“ heben. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es dazu: „Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um Start-ups und KMU neue innovative Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen. Ein Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, hier S. 17). In Fortschreibung der im Januar 2021 verabschiedeten Datenstrategie wird das Ziel formuliert, Deutschland solle „Datenland“ werden (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/datenstrategie-2001284).
Per Organisationserlass hat der Bundeskanzler Olaf Scholz dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Zuständigkeiten für Telekommunikation, die nationale, europäische und internationale Digitalpolitik sowie für operative Vorhaben der Digitalpolitik übertragen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalpolitik-einigung-im-kanzleramt-digitalminister-wissing-muss-macht-und-geld-teilen/28417382.html, S. 3). Presseberichten zufolge hat das Bundeskanzleramt nun ein Papier zur „Digitalpolitik der Bundesregierung“ erlassen, nach dem sich das BMDV mit anderen Ressorts zur Gestaltung der Digitalpolitik wird abstimmen müssen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalpolitik-einigung-im-kanzleramt-digitalminister-wissing-muss-macht-und-geld-teilen/28417382.html).Weiteren Berichten zufolge sollen beim Aufbau des geplanten Dateninstituts das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) federführend sein. Für den Aufbau des Dateninstituts seien im Haushalt 1,7 Mio. Euro bereitgestellt (Newsletter Tagesspiegel Background, Digitalisierung & KI, 15. Juni 2022).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wird die Bundesregierung das zitierte Papier Digitalpolitik der Bundesregierung a) dem Deutschen Bundestag in Form einer Unterrichtung zugänglich machen, falls ja, wann, und über welchen Ausschuss respektive welche Ausschüsse, und falls nein, warum nicht, b) der allgemeinen Öffentlichkeit in Form einer Information zugänglich machen, etwa über die eigene Webseite, falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?
Wird, neben dem BMI sowie dem BMWK, auch das BMDV am Aufbau des genannten Dateninstituts beteiligt sein?
Wenn ja, in welcher Weise, und in welchem Umfang, und falls nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung bereits konkrete Angaben zur personellen und finanziellen Ausstattung des zu gründenden Dateninstituts machen (bitte für das laufende Jahr 2022 sowie als Planung für die folgenden Jahre bis 2025 ausführen)?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, ob das zu gründende Dateninstitut auch eine Abteilung respektive ein Referat zu Open Data haben wird?
Wenn nein, warum nicht, und falls ja, welche quantitative wie qualitative Rolle wird der Bereich Open Data einnehmen (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung bereits Angaben zur Unabhängigkeit beziehungsweise Neutralität des zu gründenden Dateninstituts machen?
Soll das Institut Datenstandardisierung, Datentreuhändermodelle und Lizenzen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) lediglich kommunikativ moderierend auf den Weg bringen oder aber diese genannten Einrichtungen als Prüfinstanz zertifizieren?
Kann die Bundesregierung bereits Angaben dazu machen, wo das zu gründende Dateninstitut institutionell angesiedelt werden soll (etwa einem Ressort nachgeordnet, Abteilung einer bestehenden Behörde, Neugründung als Körperschaft des öffentlichen Rechts; bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung bereits Angaben dazu machen, ob, und wenn ja, auf welche Weise, das zu gründende Dateninstitut in der angekündigten Digitalstrategie der Bundesregierung Erwähnung findet (bitte ausführen)?
Wird das zu gründende Dateninstitut für die Idee des Datenteilens respektive der kollaborativen Datennutzung in der Verwaltung, in der Wissenschaft, in der Wirtschaft werben?
Wenn nein, warum nicht, und falls ja, mit welchen Argumenten (bitte ausführen)?
Wo beziehungsweise beim wem liegen nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland ungenügend genutzte Datensammlungen, deren Potential es nach Zielsetzung des Koalitionsvertrags (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu heben gilt?
Warum geschieht das nach Auffassung der Bundesregierung bislang nicht beziehungsweise in unzureichendem Umfang?
Wer sind nach Auffassung der Bundesregierung die zu beratenden Klienten des zu gründenden Dateninstituts, um das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Datenverfügbarkeit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu erreichen?
Geht es dabei primär um deutsche Unternehmen, Verwaltungen und Wissenschaftsinstitute oder auch um internationale Konzerne, die auf dem deutschen Markt aktiv sind?
Wird die angekündigte Gründung eines Dateninstituts die Überarbeitung der Datenstrategie der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zur Folge haben, in der der Begriff „Dateninstitut“ bislang fehlt?
Wenn nein, warum nicht, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen wird damit zu rechnen sein?