Gesamtausgaben Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind im Grundpreis teurer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Ohne Subventionen fällt die Kostenbilanz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu Gunsten des vergleichbaren konventionellen Modells aus (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/elektroauto-kostenvergleich/). Um den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu fördern, setzt die Bundesregierung auf eine Vielzahl von Förderprogrammen, die auch untereinander kombiniert werden können (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html). Mit der Innovationsprämie wird der staatliche Anteil am sogenannten Umweltbonus dabei verdoppelt. Sie wurde durch die Bundesregierung bis Ende 2022 verlängert (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-umweltbonus-1993830).
Förderfähig sind dabei Neuwagen, bei denen bis zu 9 000 Euro Förderung für Elektroautos und bis zu 6 750 Euro Förderung bei Plug-In-Hybriden ausgeschüttet werden, sowie Gebrauchtwagen, bei deren Erstzulassung keine Förderung beantragt wurde. Bei Leasing-Fahrzeugen ist die Förderung abhängig von der Leasing-Laufzeit, hier kann eine Maximalförderung von 4 500 Euro bei Elektroautos und 3 375 Euro bei Plug-In-Hybriden erreicht werden (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wettbewerbsverzerrung und Fördermissbrauch bei der Innovationsprämie“ auf Bundestagsdrucksache 19/31436, bei der erfragt wurde, ob die Bundesregierung Kenntnisse „in Bezug auf in Deutschland neu zugelassene und geförderte Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride, die nach Ablauf der Haltedauer als Gebrauchtwagen ins europäische Ausland verkauft werden“ hat, wurde ausgeführt, dass frühestmögliche Aussagen zum ersten Halbjahr 2021 erst im Oktober 2021 möglich wären. Weiter wird in der Antwort zu Frage 3 nach bekannten „Fällen dieser Art“ ausgeführt, dass der Bundesregierung keine Informationen dazu vorliegen, dass zugelassene Fahrzeuge nach Ablauf der Mindesthaltedauer vermehrt ins Ausland verkauft worden sind sowie dass aufgrund der fehlenden Datengrundlage keine weiterführenden Angaben gemacht werden können.
Subventionsbetrug ist sowohl im Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz – SubvG) klar geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/subvg/BJNR020370976.html) als auch im § 264 des Strafgesetzbuches als Straftatbestand aufgeführt (https://dejure.org/gesetze/StGB/264.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Mittel in welcher Höhe wurden aufgrund der Förderrichtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgeschüttet (bitte nach Herstelleranteil und Bundesanteil einzeln für die Monate ab Juli 2021 auflisten sowie die Gesamtmittel nach Hersteller- und Bundesanteil seit Beginn der Förderung angeben)?
Mittel in welcher Höhe wurden für die Förderung von Neuwagen ausgeschüttet (bitte Anzahl der Einzelförderungen nach den Beträgen der Gesamtförderung [9 000 Euro, 7 500 Euro, 6 750 Euro usw.] listen)?
Mittel in welcher Höhe wurden für die Förderung von Gebrauchtwagen ausgeschüttet (bitte Anzahl der Einzelförderungen nach den Beträgen der Gesamtförderung [9 000 Euro, 7 500 Euro, 6 750 Euro usw.] listen)?
Mittel in welcher Höhe wurden im Bereich Leasing-Fahrzeuge ausgeschüttet (bitte Anzahl der Einzelförderungen nach Leasing-Laufzeit und die Gesamtsumme an Förderung der einzelnen Leasing-Laufzeiten listen)?
Wie viele der im zweiten Halbjahr 2020 in Deutschland zugelassenen Elektrofahrzeuge, deren Halter eine staatliche Förderung erhielten, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2021 noch in Deutschland zugelassen?
Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um weitere Kenntnisse und Datengrundlagen in Bezug auf in Deutschland neu zugelassene und geförderte Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride, die nach Ablauf der Haltedauer als Gebrauchtwagen ins europäische Ausland verkauft werden (vgl. in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Anfrage) zu erlangen, und welche Kenntnisse wurden dabei erlangt (bitte auch auflisten, wann die Schritte unternommen wurden)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Kfz-Zulassungsbehörden eine Statistik geführt, wie viele elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb eines Jahres zugelassen und wieder abgemeldet worden sind (wenn ja, bitte diese Zahlen seit Beginn der Förderung listen)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Anfangsverdacht zur missbräuchlichen Inanspruchnahme von Subventionen gegeben, wenn elektrisch betriebene Fahrzeuge nach kurzer Haltedauer unter Gewinn ins Ausland verkauft werden (wenn ja, welche Schritte wurden hier von der Bundesregierung unternommen, und wann)?