Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor über 50 Jahren begann der größte Medikamentenskandal der Bundesrepublik Deutschland. Das angeblich harmlose Schlafmittel „Contergan“ wurde 1957 von der Firma Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht.
Der in „Contergan“ enthaltene Wirkstoff heißt Thalidomid. Er wurde – laut Grünenthal – 1954 von der Firma Grünenthal entwickelt. Mehrere Anzeichen deuten darauf hin, dass die Geschichte von Thalidomid bis in die Todeslager der NS-Zeit zurückreicht. Nach Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses Conterganverbrechen (U. A. C.) ist die Erfindung von Thalidomid nicht Grünenthal, sondern dem schweizerischen Pharmaunternehmen Ciba zuzuschreiben (siehe deren Pressemitteilungen vom 28. Mai und 7. August 2010). Ohne Tests des Medikaments wurde es von Grünenthal als „völlig ungiftig“ beworben und verkauft. Zahlreiche Hinweise auf den Einfluss von Thalidomid auf den menschlichen Embryo vor und nach der Markteinführung wurden ignoriert. Erst am 27. November 1961 erfolgte der Verkaufsstopp thalidomidhaltiger Produkte in der Bundesrepublik Deutschland.
In der Folge erlitten weltweit ca. 10 000 im Mutterleib heranwachsende Embryos Missbildungen. Allein in Deutschland gibt es noch ca. 2 700 Contergangeschädigte, darunter viele ohne Gliedmaßen und mit weiteren erheblichen Schäden.
Die Bundesrepublik Deutschland steht für die Schäden aus dem Conterganskandal in der Verantwortung, da sie – nach jahrelanger Verschleppung des Prozesses und mit Abschluss eines sittenwidrigen Vertrages – sämtliche Ansprüche gegen die Schädigerin, die Firma Grünenthal, ausgeschlossen hat (§ 23 des Conterganstiftungsgesetzes – ConStifG). Demnach steht der Staat in der Pflicht, den Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten (siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976).
Der finanzielle Gesamtschaden beläuft sich nach Expertenmeinungen auf 8 Mrd. Euro, darunter 3 Mrd. Euro für Folgeschäden. Davon hat die Firma Grünenthal nur einen geringen Teil getragen, obwohl die Inhaber zu den reichsten Familien in Deutschland gehören.
Bis heute gibt es keine offizielle Entschuldigung der Firma Grünenthal sowie der Bundesregierung gegenüber den Conterganopfern und ihren Angehörigen.
50 Jahre danach wurde – auch Dank des Filmes „Eine einzige Tablette“ sowie vielfältiger Proteste und Aktivitäten der Betroffenen in der Öffentlichkeit – unübersehbar, dass die Contergangeschädigten infolge der erlittenen Schädigungen und der Spätfolgen täglich mit erheblichen Schmerzen, Problemen und Behinderungen leben und auch die Angehörigen mit beträchtlichen Einschränkungen, Einbußen und zusätzlichen Aufwendungen fertig werden müssen.
Nach jahrelangem Stillstand, der angesichts der Preisentwicklungen eine faktische Verschlechterung bedeutete, beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2008 einstimmig eine Verdopplung der monatlichen Conterganrente aus der Conterganstiftung ab dem 1. Juli 2008 und betonte gleichzeitig, dies könne nur ein erster Schritt gewesen sein.
Am 14. Mai 2009 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz sollen u. a. endlich die 50 Mio. Euro, die im Jahr 2008 von der Verursacherfirma Grünenthal versprochen wurden, den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
Gleichzeitig wurden der Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Soforthilfe zur Teilhabe- Ermöglichung für Conterganbetroffene“ (Bundestagsdrucksache 16/11639) sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/13030) abgelehnt, obwohl in beiden Anträgen maßgebliche und berechtigte Forderungen der Betroffenen aufgegriffen wurden. Auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes kritisieren Betroffene und ihre Organisationen, dass die Situation der Contergangeschädigten zwar besser, aber weiterhin nicht bedarfsgerecht bzw. angemessen ist.
Völlig unzureichend sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen in der Conterganstiftung und deren Gremien. Bis 2009 hatte der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. eine Stimme im Stiftungsrat (andere Conterganinitiativen und nichtorganisierte Betroffene blieben völlig unberücksichtigt). Im Ergebnis des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes gab es Veränderungen bei den Gremien: Der Stiftungsrat hat seit Dezember 2009 fünf ordentliche Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder. Davon sind je drei Mitglieder Vertreter der Bundesregierung und zwei (durch eine Wahl ermittelte) Contergangeschädigte aus verschiedenen Conterganinitiativen. Den Vorsitz hat ein Ministerialdirektor aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) inne, der somit die Kontrolle über die Stiftung ausübt. Die Forderung der Betroffenen, die Mehrheit der Sitze im Stiftungsrat einzunehmen, ist damit weiterhin nicht erfüllt.
Bereits am 20. Mai 2009 stellte die Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage „Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ (Bundestagsdrucksache 16/13086). Die Antworten der Bundesregierung vom 5. Juni 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13308) waren zum Teil unvollständig oder nichtssagend. Dieser Umstand und neu hinzugekommene Fragen, Entwicklungen und Erkenntnisse führen nunmehr zu dieser zweiten umfangreichen Kleinen Anfrage zum Thema „Contergan“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen55
In welchen Ländern wurde das Medikament „Contergan“ (ggf. auch unter anderem Namen) der Firma Grünenthal verkauft bzw. über die Firma Grünenthal direkt vertrieben?
In welchen Ländern wurde das Medikament über Lizenznehmer vertrieben? Wer waren diese Lizenznehmer?
Wann haben die Bundesregierung oder die Conterganstiftung bzw. die medizinische Kommission zu den Fragen 1 und 2 Informationen von der Firma Grünenthal erhalten?
Inwieweit verfügt die Bundesregierung (im Vergleich zur Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 16/13308) über neue Erkenntnisse hinsichtlich der Frage, wie viele Menschen in den in den Fragen 1 und 2 erfragten Ländern Schädigungen durch „Contergan“ bzw. andere thalidomidhaltige Präparate erlitten (bitte nach Ländern aufgeschlüsselt nennen)?
Wann hat die Bundesregierung Auskünfte von der Firma Grünenthal über die Tätigkeit von SS-Angehörigen und anderen NS-belasteten Personen in der Firma Grünenthal erbeten, und welche Auskünfte erhielt sie?
In welcher Weise hat die Bundesregierung selbst diesbezügliche Untersuchungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Welche neuen Kenntnisse (gegenüber der Antwort auf Bundestagsdrucksache 16/13308) hat die Bundesregierung über die Geschichte und Herkunft des Wirkstoffes, der für das Medikament „Contergan“ verwendet wurde?
Warum wurde das vom selbst betroffenen Historiker Dr. Ludger Wimmelbücker bei der Stiftung beantragte Forschungsprojekt zur weltweiten Verbreitung thalidomidhaltiger Medikamente in den 50er- und 60er-Jahren (Antrag an die Stiftung vom 14. Juli 2009) nicht unterstützt (siehe Ablehnungsschreiben der Stiftung vom 26. Januar 2010)? Gab es vergleichbare Forschungen? Wenn ja, von wem, wann, und mit welchen Ergebnissen?
Warum kann die Stiftung Dr. Ludger Wimmelbücker (und anderen interessierten Betroffenen) „auch die weiteren von Ihnen gewünschten Informationen zur weltweiten Verbreitung thalidomidhaltiger Medikamente in den 1950er und 1960er Jahren […] unter Hinweis auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis leider nicht mitteilen“ (siehe Schreiben der Stiftung an Dr. Ludger Wimmelbücker vom 5. Februar 2010)?
Wie viele Contergangeschädigte erhielten nach Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes, in Deutschland sowie im Ausland lebend (bitte die einzelnen Länder und die jeweilige Personenzahl nennen) gemäß deutschem Recht Zahlungen von der Conterganstiftung?
Wie viele Contergangeschädigte erhalten derzeit noch Zahlungen und in welcher Höhe (monatliche Entschädigung, Einmalzahlung, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen)?
Wie hoch ist die insgesamt an ein Conterganopfer gezahlte Entschädigung seit Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes bis heute aus der Stiftung im Minimum, Maximum und im Durchschnitt?
Inwieweit reichten nach Auffassung der Bundesregierung diese Hilfen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können?
Wie viele Contergangeschädigte erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II bzw. Hartz IV), dem Elften (Pflegeversicherung) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe), und wie viele Contergangeschädigte sind von Leistungen ihrer Lebens- oder Ehepartner sowie von anderen Verwandten abhängig?
Inwieweit unterscheiden sich die Leistungen an Contergangeschädigte von Leistungen an vergleichbare Personenkreise, die nach Zivilrecht entschädigt werden?
Gibt es neue Erkenntnisse zu der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 16/13308 hinsichtlich Zahlungen an Contergangeschädigte in anderen Ländern, und wenn ja, welche (monatliche Entschädigung, Einmalzahlung, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen – bitte in einer synoptischen Darstellung mit Nennung des jeweiligen Staates und der Anzahl der Contergangeschädigten)?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Niveau der Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte in Deutschland im Vergleich zu den Leistungen in anderen westeuropäischen Ländern für angemessen?
Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse hinsichtlich der Antwort zu den Fragen 14 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 16/13308 (Zahlungen an Contergangeschädigte trotz Überschreitung der Ausschlussfrist aus der Conterganstiftung), und wenn ja, welche?
Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Aufbewahrung sowie der Zugänglichkeit der Akten und elektronischen Daten von Contergangeschädigten bei der Stiftung? Inwieweit sind die Sicherung der Akten von Beginn an und die Möglichkeit der uneingeschränkten Einsichtnahme durch die Betroffenen gewährleistet?
Inwieweit ist sichergestellt, dass ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Stiftungsrates der Conterganstiftung von ihnen gewünschte Unterlagen der Stiftung zur Einsicht bzw. als Kopie erhalten, und inwieweit dürfen sie über ihre Tätigkeit in der Stiftung in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber den Betroffeneninitiativen berichten?
Inwieweit ist gesichert, dass die Patientenakten der Contergangeschädigten (aus den 60er- bis 80er-Jahren), in denen die Schädigungen durch „Contergan“ untersucht und dokumentiert wurden, nicht vernichtet, sondern den Betroffenen ausgehändigt werden bzw. in den Aktenbestand der Stiftung übergehen?
Welche Stiftungsvorschriften gibt es hinsichtlich der Aufbewahrung sowie der Zugänglichkeit der Akten und elektronischen Daten über die Tätigkeit der Stiftung?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht, wenn die Contergangeschädigten im Forschungsbeirat ausschließlich durch Mitglieder aus dem Bundesverband Contergangeschädigter e. V. vertreten werden, obwohl die Wahlen zum Stiftungsbeirat sehr deutlich gezeigt haben, dass eine große Zahl von Betroffenen auch andere Conterganselbsthilfeorganisationen in den Stiftungsgremien wünscht? Gibt es diesbezügliche Überlegungen zu Veränderungen im Forschungsbeirat? Wenn ja, welche, und wann sollen sie umgesetzt werden?
Wie ist die medizinische Kommission der Conterganstiftung zusammengesetzt? Wie oft hat sie in den letzten fünf Jahren getagt, und welche Verträge zwischen dem Bund bzw. der Conterganstiftung und der Firma Grünenthal gab und gibt es zur Finanzierung der medizinischen Kommission und der medizinischen Gutachten?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass viele –vor allem innere– Schäden bei der damaligen Schadenseingruppierung nicht bekannt waren und damit nicht berücksichtigt wurden, und dass Contergangeschädigte, die sich diesbezüglich weiteren Untersuchungen aussetzen, diese selbst bezahlen müssen?
Wie viele Petitionen von Contergangeschädigten an den Deutschen Bundestag im Zeitraum 2006 bis 2010 sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit haben diese Petitionen Handlungen und Entscheidungen durch die Bundesregierung bzw. die Conterganstiftung ausgelöst?
Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über Erkenntnisse hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 26 sowie 28 bis 31 (Berufstätigkeit, Rentenansprüche usw.) auf Bundestagsdrucksache 16/13308?
Wie ist gewährleistet, dass contergangeschädigte Personen einen angemessenen Ausgleich ihrer Renten- bzw. Pensionsverluste erhalten, die sie aufgrund ihrer schädigungsbedingt verkürzten Erwerbsbiographien bzw. ihrer fehlenden Erwerbsbiographien erleiden? Was ist aus Sicht der Bundesregierung in dieser Hinsicht „angemessen“?
Wodurch unterscheiden sich die Leistungen an Contergangeschädigte qualitativ und quantitativ von Leistungen gemäß dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), und was spräche aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, die Versorgung von Contergangeschädigten auf der Grundlage des BVG zu gewährleisten?
Wie viele der Contergangeschädigten sind seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes verstorben (bitte Zahl der Verstorbenen aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und Schadenseingruppierung nennen)? Welche (neuen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Mortalitätsrate (Sterberate) von Contergangeschädigten im Vergleich zu den übrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge?
Ist die Bundesregierung bereit, kurzfristig mit einer Klarstellung in § 18 ContstifG zu gewährleisten, dass Stiftungsleistungen auch im Vererbungsfall den Unanrechenbarkeitsstatus behalten (siehe BSG, Urteil vom 23. März 2010 – Az. B 8 SO 2/09 R)? Wenn nein, warum nicht?
Für wie viele der Contergangeschädigten reichen nach Einschätzung der Bundesregierung die derzeitigen finanziellen Hilfen, um eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit dem Maßstab der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu ermöglichen?
Wie und ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung künftig Folgeschäden bei der Bemessung der Höhe der Zahlungen aus der Conterganstiftung berücksichtigt?
Für welche Projekte und Forschungsvorhaben wurden seit dem Jahr 2009 Mittel aus der Conterganstiftung zur Verfügung gestellt (bitte einzeln das Vorhaben, Bewilligungsdatum, Verwendungsnachweisdatum, die Höhe der Mittel und die Träger des Projektes bzw. Forschungsvorhabens benennen)?
Welche Anträge für Projekte und Forschungsvorhaben von Contergangeschädigten oder deren Vereinen und Initiativen wurden seit dem Jahr 2000 abgelehnt?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für sachgerecht, dass die Organisationen von Contergangeschädigten nur minimalste Projektmittel aus der Conterganstiftung erhalten haben (siehe die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 36 und 43 sowie Anlage II auf Bundestagsdrucksache 16/13308), und haben diese Organisationen seit dem Jahr 2009 Mittel aus dem Bundeshaushalt und/oder von der Stiftung erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür (bitte einzeln nennen)?
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die Forderungen 1 bis 7 aus dem am 22. Januar 2009 im Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Contergangeschädigten sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache 16/11223) zu erfüllen, was wurde bisher erreicht, und was ist darüber hinaus noch im Jahr 2010 geplant (bitte zu den sieben Punkten einzeln Stellung nehmen)?
Ist vorgesehen, das zweijährige Forschungsprojekt zur Lebenssituation der Contergangeschädigten (im Jahr 2013) mit der Vorlage nachhaltiger Handlungsempfehlungen abzuschließen, oder soll es sich dabei (siehe Ausschreibungstext des Projekts) um eine „Ersterhebung“ handeln, auf die in den folgenden Jahren bei Bedarf weitere Erhebungen folgen können? Inwieweit sind der Bundesregierung die massiven Kritiken der Betroffenen über das Forschungsprojekt bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Kritiken?
Was hat die Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten unternommen, um die medizinische Versorgung der Contergangeschädigten inklusive der Bereitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln spürbar zu verbessern?
Welche personellen Übereinstimmungen gibt es zwischen Vertretern von Bundesbehörden in Stiftungsgremien und den für die Aufsicht und Kontrolle zuständigen Bundesbehörden, und inwieweit hält die Bundesregierung es für sachgerecht und zulässig, wenn diese Personen sich damit faktisch selbst kontrollieren?
Wann wurde in den letzten 20 Jahren die Tätigkeit der Conterganstiftung durch den Bundesrechnungshof und/oder den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages überprüft?
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Conterganopfer sowie auf Neubewertung der Schadenseingruppierung sind seit Inkrafttreten des Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetzes bei der Stiftung eingegangen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Wie viele Anträge wurden jeweils bereits positiv oder mit einer Ablehnung entschieden? Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Wie viele dieser Antragstellerinnen und Antragsteller hatten bereits in den Jahren 1984 bis 2008 schon einmal einen Antrag auf Anerkennung als Conterganopfer oder auf Neubewertung der Schadenseingruppierung gestellt?
Inwieweit erweist sich bei Anträgen aus dem Ausland das Prinzip der doppelten Kausalität (Nachweis der Schädigung infolge von „Contergan“ oder eines anderen thalidomidhaltigen Medikaments der Firma Grünenthal und des Erwerbs des Medikaments im Land) 50 Jahre danach als größeres Problem, zumal die Firma Grünenthal bis heute ihre Vertriebswege nicht offengelegt hat?
Inwieweit kann die Bundesregierung die von Antragstellerinnen und Antragstellern kritisierten zu langen Bearbeitungszeiten bestätigen, und was unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung, um eine zügige Antragsbearbeitung zuzusichern?
Wer traf die Entscheidung, die Geschäftsstelle der Stiftung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) in das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) zu verlagern? Welche Gründe gab es dafür? In welcher Weise war der Stiftungsbeirat in die Entscheidung einbezogen? Inwieweit sind bei dieser Entscheidung nicht nur Wirtschaftlichkeitserwägungen, sondern auch Fragen der Kompetenz und Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt worden?
In welchem Umfang werden durch die Geschäftsstelle der Stiftung psychosoziale Beratungen und Einzelfallbetreuungen für die Betroffenen angeboten?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Zuständigkeit für das Thema „Contergan“ und die Conterganstiftung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (weil die Betroffenen damals Kinder waren) zum für Behindertenpolitik zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu verlagern?
Inwieweit ist gewährleistet, dass Informationen von Conterganopfern, die das BAZ erlangt, nur mit Genehmigung der Betroffenen an die Forschungsprojekte weitergegeben werden?
Ist die Bundesregierung bereit, die Homepage der Conterganstiftung mit Gebärdensprachenvideos sowie angesichts von Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Ländern auch mehrsprachig anzubieten? Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist der Gewinn, den die Firma Grünenthal bisher aus dem Verkauf von „Contergan“ und anderen thalidomidhaltigen Produkten erzielen konnte, und inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Inhaberin der Schädigefirma Grünenthal, die Familie Wirtz, mit ca. 3,45 Mrd. Euro zu den reichsten Familien in Deutschland gehört? Inwieweit hält die Bundesregierung die Unterschiede in den Vermögensverhältnissen zwischen Schädigern und Geschädigten für angemessen und gerecht? War die Zahlung von 50 Mio. Euro von der Firma Grünenthal an die Conterganstiftung eine Spende im Sinne des Steuerrechts? Wenn nein, was dann? Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die diesbezügliche Steuerersparnis?
Welche Bedingungen und Vereinbarungen waren bzw. sind – über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes hinaus – mit der Zahlung dieser 50 Mio. Euro von der Firma Grünenthal verknüpft?
Wie hoch sind die durch den Bund aus Steuermitteln aufgebrachten Kosten (einschließlich der Folgekosten) infolge des Conterganskandals seit 1961 bzw. seit Eintritt des Bundes in die Pflichten des Verursachers, der Firma Grünenthal (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Kostenarten und Jahren angeben)? Wie hoch ist darunter der Anteil der Zahlungen an die Contergangeschädigten bzw. deren Angehörige?
Inwieweit würde die von Betroffenen geforderte Enteignung des gesamten Firmenkonsortiums der Familie Wirtz (Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz, Firma Grünenthal GmbH usw.) nach Artikel 14 des Grundgesetzes zu einer Entlastung der Allgemeinheit hinsichtlich der von ihr durch die Bundesregierung verbindlich übernommenen Verpflichtung zur Tragung der gesamten Schadenslast bezüglich der Auswirkungen des Conterganskandals beitragen? Wann und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung diesbezügliche Schritte geprüft?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Firma Grünenthal über die 2008 angekündigte Zahlung von 50 Mio. Euro an die Stiftung hinaus weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erbringen sollte? Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Gesprächsstand? Wenn nein, warum nicht?