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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft und anschließende Kontakte

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

29.08.2022

Aktualisiert

13.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/293529.07.2022

Möglicher Drehtüreffekt – Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft und anschließende Kontakte

der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre findet seit Juli 2015 eine Karenzzeitregelung Anwendung, die die Anzeigepflicht und ggf. auch Untersagungsmöglichkeit der „Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes“ bis zu einer Dauer von 18 Monaten regelt (vgl. hierzu § 6a ff. des Bundesministergesetzes (BminG), § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)). Der Karenzzeitregelung des Bundesministergesetzes liegt die Wertung zugrunde, dass durch wirtschaftliche Anschlussstätigkeiten nach der Amtszeit öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.

Unzureichend öffentlich und zentral bekannt gemacht ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch, wie viele und welche Personen aus der Leitungsebene der Bundesministerien in die Wirtschaft, also in Tätigkeiten „außerhalb des öffentlichen Dienstes“ (§ 6a BMinG) wechseln, und wie oft diese sich anschließend dann mit Mitgliedern der Bundesregierung oder anderen Personen der Leitungsebene der Bundesministerien treffen. Dies ist für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und auch die Öffentlichkeit aber auch deshalb von Interesse, weil diese Personen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einen besonders guten und besonders leichten Zugang zu Kontakten in die Bundesministerien haben und damit einen Vorteil aus dem früheren Amt ziehen können. Das würde ggf. öffentliche Interessen beeinträchtigen. Um unzulässiger Bevorzugung vorzubeugen, ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller hierzu volle Transparenz erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz zutreffend ausgeführt: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 – 2 BvE/06 u. a.).

In ihrem am 13. Juli 2022 vorgelegten Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit in den 27 Mitgliedstaaten (16_1_193990_coun_chap_germany_en.pdf (europa.eu)) hat die EU-Kommission Nachbesserungen beim Vorgehen Deutschlands gegen Lobbyisten angemahnt. Neben einer deutlichen Verschärfung der Vorschriften gegen den sogenannten Drehtüreffekt müsse der deutsche Gesetzgeber auch „die Transparenz der Genehmigungen für die künftige Beschäftigung hochrangiger Beamter und die Dauer der Karenzzeiten für Bundesminis-

ter und parlamentarische Staatssekretäre“ verbessern. Ferner müssten die Pläne zur Einführung eines sogenannten legislativen Fußabdrucks im Zusammenhang mit dem seit Anfang des Jahres geltenden Lobbyregisters vorangetrieben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Bundesministerinnen und Bundesminister sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32020 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

1

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

1

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

2

Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32020 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

2

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitrregelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

2

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

3

Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung ggf. zu welchem Thema seit dem jeweiligen Wechsel der betreffenden Person (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen. Im Fall von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeiner Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)

mit den in den Fragen 1, 2 und 8 genannten Personen, und

seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32020 mit den dort in Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Personen?

4

Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte ggf. in der 19. und/oder in der 20. Wahlperiode die Bundesregierung mit ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesministern, die bereits zwischen dem 1. November 2009 und dem 25. Juli 2015 aus ihrem Amt ausgeschieden und in der 19. Wahlperiode keine Mitglieder des Deutschen Bundestages sind (beispielsweise ehemaliger Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg), und zu welchem Thema fand der Kontakt statt (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen. Im Fall von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeiner Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung die jeweiligen Kontakte und ihre Auswirkungen, etwa auf Gesetzgebungsverfahren,

öffentlich nachvollziehbar und

intern nachvollziehbar dokumentiert?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 der Europäischen Kommission zur Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die darin formulierte dringende Empfehlung nach einer „Verschärfung der bestehenden Vorschriften über Drehtüren durch mehr Kohärenz der verschiedenen geltenden Vorschriften, die Transparenz der Genehmigungen für die künftige Beschäftigung hochrangiger Beamter und die Dauer der Karenzzeiten für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre.“ (https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/16_1_193990_coun_chap_germany_en.pdf, S. 3)?

7

Hält die Bundesregierung die von der EU-Kommission in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 empfohlenen Maßnahmen in Bezug auf Drehtüren, Karenzzeit und legislativen Fußabdruck für erforderlich, und wird sie deren gesetzliche Umsetzung vorantreiben, und wenn ja, bis wann wird dies jeweils geschehen, und wenn nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung und/oder planen die Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Einführung oder Veränderung von Vorgaben für die Anzeige und Dokumentation der dienstlichen Kontakte zu Außenstehenden, insbesondere zu den ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesministern, und wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht?

9

Besteht nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Anzeigepflicht nach § 6a Absatz 1 BMinG auch für ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes, und wenn nein, kann aus der Anzeige einer Tätigkeit wie beispielsweise zuletzt von Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel als Juryvorsitzende des Gulbenkian-Kreises für Menschlichkeit (Beschluss der Bundesregierung vom 15. Juni 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 17. Juni 2022) geschlossen werden, dass es sich entsprechend des Wortlautes in § 6a Absatz 1 BMinG um „eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes“ handelt?

10

Wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32020 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

10

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeitregelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

10

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

11

Wie viele Beamtinnen und Beamte aus Bundesministerien, Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden haben seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28224 einen Einsatz bzw. eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft im Rahmen einer Zuweisung aufgenommen (bitte mit Nennung der entsendenden Institution, aufnehmenden Institution der Privatwirtschaft, Anzahl der entsendeten Beamten, Zeitraum und Einsatzdauer des jeweiligen Beamten einzeln ausgewiesen, Aufgaben bzw. Einsatzgebiet des Beamten, besondere Auflagen für den Beamten, Spalten 1 bis 6 nennen)?

Durch wen wurde der Einsatz konkret angeordnet und mit welcher Begründung (Spalte 7)?

Handelte es sich um einen Austausch, und wenn ja, bitte angeben wer der Austauschpartnerin und Austauschpartner war (Spalte 8)?

Wie wurde über die Einsatzstellen bzw. aufnehmenden Institutionen entschieden (Spalte 9)?

Wurden die Bezüge des Beamten weiterhin durch die entsendende Behörde weitergezahlt? Auf welcher Grundlage wurde hierüber entschieden (Spalte 10)?

Gab es Beamte die während oder unmittelbar nach Ende des Einsatzes im Rahmen der Zuweisung aus ihrem Beamtenverhältnis entlassen wurden, und wenn ja, wie viele waren das, und wieso (Spalte 11)?

Gab es Fälle, wo erfolgte Zuweisungen durch Bundesministerien, Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Nachhinein versagt wurden (zum Beispiel durch eine höhere Behörde bzw. Instanz oder Gerichtsbeschluss), und wenn ja, durch wen wurde die Zuweisung gestoppt, wie viele waren das, und warum (Spalte 12)?

12

Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung ggf. zu welchem Thema seit dem jeweiligen Einsatz bzw. Tätigkeit in der Privatwirtschaft im Rahmen einer Zuweisung (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen. Im Fall von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeiner Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden) mit den in Frage 9 genannten Personen?

Berlin, den 26. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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