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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung der Median-Renten und Median-Entgelte

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.08.2022

Aktualisiert

24.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/293929.07.2022

Entwicklung der Median-Renten und Median-Entgelte

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Norbert Kleinwächter, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im veröffentlichten Zahlenmaterial der Deutschen Rentenversicherung erfolgen die Angaben zur Rentenhöhe und zu Verdiensten ganz überwiegend als Durchschnittswerte (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistikportal der Rentenversicherung, abgerufen unter: https://statistik-rente.de/drv/extern/). Im Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung finden sich keine Angaben zur Median-Rentenhöhe (vgl. Bundestagsdrucksache 20/184, abgerufen unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000184.pdf). In Österreich und in der Schweiz werden dagegen zu den Pensionen neben den Durchschnittswerten auch die Median-Werte angegeben (vgl. Statistik Austria – Bundesanstalt Statistik Österreich, Einkommen und soziale Lage, abgerufen unter: https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage, Bundesamt für Statistik (Schweiz), Neurentenstatistik, abgerufen unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/berichterstattungaltersvorsorge/neurentenstatistik.html). Der Median ist – auf die Rente bezogen – der Rentenwert, der die Rentenbezieher in zwei Hälften teilt. Das heißt, die obere Hälfte der Rentner hat mehr, die untere Hälfte weniger Rente zur Verfügung (vgl. Statistisches Bundesamt, Destatis, Definition Median, abgerufen unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Glossar/median.html#:~:text=Der%20Median%20ist%20der%20mittlere,jeweils%20die%20H%C3%A4lfte%20der%20Werte). Der Median ist nach Auffassung der Fragesteller zumeist aussagekräftiger als der Durchschnitt und kann Hinweis auf eine erhebliche Ungleichverteilung geben.

Die vorliegende Kleine Anfrage schließt an die Antwort auf die frühere Kleine Anfrage zu den Median-Rentenzahlbeträgen und Median-Entgelten für 2018 und 2019 an (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21822). Die Bundesagentur für Arbeit hat am 20. Juli 2022 überdies Statistiken zu den Median-Entgelten veröffentlicht, die sich auf die sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der sogenannten Kerngruppe beziehen (vgl. Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nummer 34, abgerufen unter: https://www.arbeitsagentur.de/presse/entgelte-vollzeitbeschftigten-steigen-wieder-staerker-an).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hoch waren in den Jahren 2020 und 2021 die Median-Zahlbeträge der Versichertenrenten insgesamt und differenziert nach den Rentenarten Altersrenten mit Regelaltersrenten, Renten für besonders langjährig Versicherte und für langjährig Versicherte sowie Renten bei voller und teilweiser Erwerbsminderung (bitte neben dem Median auch den Durchschnitt ausweisen)?

2

Wie verteilten sich die zu Frage 1 angeführten Median-Renten auf Männer und Frauen sowie das Bundesgebiet und die Bundesländer (bitte neben den Median-Werten auch den Durchschnitt ausweisen)?

3

Wie hoch waren die zu den Fragen 1 und 2 angeführten Median-Renten für die neuen Zugangsrenten der Jahre 2020 und 2021 (bitte neben den Median-Werten soweit möglich den Durchschnitt und die Relation von Median zum Durchschnitt in Prozent ausweisen)?

4

Wie hoch sind die Altersrenten nach 45 bzw. 40 Versicherungsjahren, soweit jeweils immer ein Verdienst in Median-Höhe erfolgte, daneben zum Vergleich bitte auch die Werte für Durchschnittsverdienste ausweisen (bitte um eine tabellarische Darstellung untergliedert nach Bund und den Bundesländern)?

5

Wie hoch waren in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils die Median-Entgelte aller Rentenversicherten und die sich daraus ergebenden Entgeltpunkte (bitte dieselben Grundlagendaten wie für die Ermittlung der Durchschnittsentgelte zugrunde legen und neben den Median-Werten den Durchschnitt ausweisen sowie für den Median-Wert jeweils den relativen Wert zum Durchschnitt in Prozent angeben)?

6

Wie verteilten sich die zu Frage 5 angeführten Median-Entgelte und korrespondierenden Entgeltpunkte auf das Bundesgebiet und die Bundesländer sowie auf Männer und Frauen (bitte neben den Median-Werten auch den Durchschnitt und für den Median den relativen Wert zum Durchschnitt in Prozent angeben)?

7

Woraus resultieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Abweichungen zu den Median-Entgelten zwischen den Statistiken auf Basis der Daten der Rentenversicherung (z. B. Bundestagsdrucksache 19/21822, Tabelle 12) und der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (vgl. Beschäftigungsstatistik für 2018 mit Median, abgerufen unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/entgelte-2017-2021-nach-geschlecht-bund-und-laendern_ba147561.pdf; es wird um Erläuterung zum Einfluss der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung und zu möglichen weiteren Faktoren gebeten)?

Berlin, den 27. Juli 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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