Auswirkungen der Begrenzung des maximalen Förderbetrages bei den Corona-Überbrückungshilfen des Bundes auf die großen mittelständischen Hotelunternehmen
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Mike Moncsek, Klaus Stöber, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 30. Juni 2022 endeten nach zwei Jahren Laufzeit die Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen in der Corona-Krise (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html). Mit den Überbrückungshilfen des Bundes wurden betriebliche Fixkosten von Unternehmen bezuschusst, die hohe Umsatzeinbrüche während der Corona-Krise zu verzeichnen hatten.
Der maximal zulässige Förderhöchstbetrag stieg in den verschiedenen Förderphasen der Überbrückungshilfen leicht an und erreichte bei Einhaltung aller beihilferechtlicher Vorgaben zuletzt in den Überbrückungshilfen III Plus und IV eine Obergrenze in Höhe von 54,5 Mio. Euro (https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/corona-soforthilfe-die-wichtigsten-fragen-zu-finanzhilfen_190_513582.html).
Diese Obergrenze haben große mittelständische Unternehmen des Beherbergungsgewerbes als gleichheitswidrige Benachteiligung kritisiert (https://honestis.ag/blogpost/ahgz-iserlohe-nimmt-die-grunen-die-pflicht/).
Während kleine und mittlere Unternehmen hinsichtlich ihrer nicht gedeckten Kosten eine nahezu vollständige Kompensation durch die Überbrückungshilfen erhalten hätten, würden große mittelständische Hotelunternehmen infolge der Obergrenzen in ihrer Existenz gefährdet (https://www.bundestag.de/resource/blob/899594/9babda1ff59bb54fff05f0f83cc0511e/Stellungnahme_Iserlohe-data.pdf).
Die vorgeblichen Vorteile von Verbundunternehmen, wie der bessere Zugang zu den Kapital- und Kreditmärkten, wären in der Corona-Krise verloren gegangen (ebd.). Zunächst, weil dem Bankensektor infolge der Regulierungen der sogenannten Basel-Programme die reine Verlustfinanzierung untersagt sei (ebd.). Darüber hinaus, weil große mittelständische Hotelunternehmen, die in der Corona-Krise KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Kredite oder Hilfen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Anspruch genommen haben, mangels Eigenkapital mit Schwierigkeiten bei Prolongation oder Tilgungsstreckung konfrontiert werden dürften, da die Einbindung von Banken bei der Verlängerung der Kreditlinien eine positive Fortführungsprognose voraussetze (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die ursprüngliche Obergrenze bei der Förderhöhe im Rahmen der Überbrückungshilfen des Bundes beschlossen?
Aus welchen Gründen wurde die ursprünglich festgelegte Obergrenze im Verlauf der verschiedenen Phasen der Überbrückungshilfen des Bundes erhöht?
Hat die Bundesregierung für einzelne Phasen der Überbrückungshilfen des Bundes einen Antrag gemäß Artikel 107 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestellt, um die Genehmigung der EU-Kommission zu erlangen, die durch den COVID-19-Ausbruch und seine Eindämmung entstandenen Schäden vollständig kompensieren zu dürfen, und wenn ja, für welche Phasen und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung die Auffassung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Dorint Hospitality & Innovation GmbH, Dirk Iserlohe, bekannt (vgl. Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller), wonach große mittelständische Hotelunternehmen ihren im Regelfall bestehenden besseren Zugang zu den Kapital- und Kreditmärkten in der Corona-Krise verloren haben, weil dem Bankensektor infolge der Regulierungen der sogenannten Basel-Programme die reine Verlustfinanzierung untersagt ist, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Ist der Bundesregierung die Auffassung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Dorint Hospitality & Innovation GmbH, Dirk Iserlohe, bekannt (vgl. Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller), wonach große mittelständische Hotelunternehmen, die in der Corona-Krise KFW-Kredite oder Hilfen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Anspruch genommen haben, mangels Eigenkapital Schwierigkeiten bei Prolongation oder Tilgungsstreckung haben werden, da die Einbindung von Kreditinstituten bei der Verlängerung der Kreditlinien nur im Fall einer positiven Fortführungsprognose gelingen dürfte?
Hat die Bundesregierung Vorsorge für den Fall getroffen, dass die Obergrenze im Bereich der Überbrückungshilfen des Bundes Insolvenzen im Bereich großer mittelständischer Hotelunternehmen verursacht, was wiederum eine Kettenreaktion im Immobiliensektor auslösen könnte, wo die mittelständischen Hotelketten die von ihnen genutzten Immobilien gepachtet haben (vgl. Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung seitens der großen mittelständischen Hotelunternehmen darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die bestehenden Obergrenzen im Bereich der Überbrückungshilfen des Bundes einen wirksamen Schutz der Hotelunternehmen dieser Größe vor einer Insolvenz infolge der Corona-Krise wahrscheinlich verhindern (vgl. Vorbemerkung), und wenn ja, wie hat die Bundesregierung reagiert?
Steht die Bundesregierung gegenwärtig mit den großen mittelständischen Hotelunternehmen im Kontakt, um einen drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch dieses Teils des deutschen Beherbergungsgewerbes zu verhindern, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?