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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fortgesetzte Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im ersten Halbjahr 2022

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

22.09.2022

Aktualisiert

01.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/304608.08.2022

Fortgesetzte Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im ersten Halbjahr 2022

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Stand Ende 2021 haben sich 292 672 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 242 029 Personen geduldet waren (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/1225). Abgeschoben wurden im Jahr 2021 lediglich 11 892 Personen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/1225). Im Falle der Fortsetzung der aktuellen Abschiebepraxis würde es demnach mehrere Jahrzehnte dauern, allein die gegenwärtig vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer außer Landes zu bringen.

Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in Aussicht gestellte „Rückführungsoffensive“ (S. 140, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1) harrt aus Sicht der Fragesteller weiterhin ihrer Umsetzung: In ihrer vom 25. März 2022 datierenden Antwort auf die diesbezügliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/1225 gibt die Bundesregierung an, dass sie sich intensiv mit der Umsetzung dieser Vorgaben des Koalitionsvertrages befasse. Über drei Monate später wurde eine Nachfrage (vgl. die Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/2692) am 4. Juli 2022 immer noch gleichlautend beantwortet. Konkrete Maßnahmen zwecks Umsetzung der Rückführungsoffensive wurden seitens der Bundesregierung nicht genannt.

Erste Daten lassen befürchten, dass es auch im ersten Halbjahr 2022 zu keiner nennenswerten Steigerung der Abschiebungen gekommen ist. So sind gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/2117 im ersten Drittel des Jahres 2022 lediglich 4 246 Abschiebungen vollzogen worden.

Zudem gibt es neue Abschiebehindernisse hinsichtlich bestimmter Herkunftsländer sowie mehrerer Zielstaaten von Dublin-Überstellungen. Ausweislich der Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/2148 sind die Dublin-Überstellungen nach Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn als osteuropäische Nachbarstaaten der Ukraine mit Ausbruch des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges faktisch zum Erliegen gekommen. So stehen 3 435 Übernahmeersuchen an diese Staaten von deutscher Seite von Januar bis April 2022 gerade einmal 83 Überstellungen gegenüber, von denen nur noch zwölf ab März 2022 erfolgten. Manche Zielstaaten wie z. B. die Republik Moldau (vgl. Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/2148) sind für Abschiebeflüge nicht mehr erreichbar, da der Luftraum gesperrt wurde. Hier droht aus Sicht der Fragesteller eine Verfestigung des Aufenthalts moldawischer Asylbewerber, obwohl die Gesamtschutzquote dieses Personenkreises im ersten Halbjahr 2022 mit 0,2 Prozent gegen null tendierte (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-juni-2022.html, dort S. 3).

Auch seitens der für den Vollzug des Ausländerrechts zuständigen Bundesländer werden Abschiebungen aus Sicht der Fragesteller nicht etwa forciert, sondern eher hintertrieben. Manche Bundesländer unterlassen mit Blick auf ein geplantes, aber vom Deutschen Bundestag noch gar nicht beschlossenes „Chancenaufenthaltsrecht“ bereits jetzt Abschiebungen der künftig von diesem Recht möglicherweise Begünstigten im Wege von Vorgriffserlassen (siehe z. B. https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-schafft-vorgriffsregelung-fur-das-bleiberecht-gut-integrierter-auslaenderinnen-und-auslaender-211149.html). Dies geschieht ungeachtet des Umstandes, dass den Bundesländern hinsichtlich des „Ob“ einer Abschiebung kein Ermessen zukommt (vgl. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Rechtspflicht zur Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer“ (WD – 3 – 3000 – 195/15, S. 4)).

Eine konsequente Abschiebepolitik ist aus Sicht der Fragestelle umso dringlicher, als der Migrationsdruck auf Deutschland wieder signifikant zunimmt. So ist die Zahl der Erstantragsteller auf Asyl im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 43,5 Prozent gestiegen (vgl. Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Juni 2022 a. a. O.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2022 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

2

Wie verteilen sich die Abschiebungen auf die Bundesländer?

3

Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind innerhalb dieses Zeitraums (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) freiwillig ausgereist?

4

Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten Halbjahr 2022 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und/oder der Länder erhalten, und welchen Aufenthaltsstatus hatten die Geförderten?

5

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten überführt worden?

6

Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?

7

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind per Charterflug abgeschoben worden, und wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im ersten Halbjahr 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden?

8

Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2022 auf Grundlage einer Ausweisung als Straftäter gemäß §§ 53, 54 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben worden?

9

Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?

10

Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30. Juni 2022 in Deutschland aufgehalten, uns wie viele darunter sind abgelehnte Asylbewerber, wie viele darunter sind geduldet?

11

Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)?

12

Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahren, 2 bis 4 Jahren, 4 bis 6 Jahren, mehr als 6 Jahren aufschlüsseln)?

13

Wie viele (ehemals oder aktuell) abgelehnte Asylbewerber haben sich zum 30. Juni 2022 in Deutschland aufgehalten?

14

Wie viele Ausländer hatten zum 30. Juni 2022 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG?

15

Wie viele Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2022 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert?

16

Wie viele Iraker wurden bundesweit im ersten Halbjahr 2022 in den Irak abgeschoben?

Handelte es sich dabei um Gefährder, Straftäter und oder Identitätsverweigerer?

17

Hat sich an der Einschätzung der Bundesregierung, dass Abschiebungen nach Syrien auch nach Aufhebung des Abschiebestopps und trotz der Befriedung in weiten Landesteilen nicht durchführbar sind (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/1225), etwas geändert?

Auf welchen Erkenntnissen und Erwägungen beruht diese Einschätzung?

18

Wie viele Syrer sind mit Unterstützung im Rahmen eines der Rückkehrförderprogramme (vgl. Antwort zu Frage 4 auf o. g. Bundestagsdrucksache) im ersten Halbjahr 2022 freiwillig von Deutschland nach Syrien zurückgekehrt?

19

Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

20

In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im ersten Halbjahr 2022 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Abschiebehaftplatzes angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?

21

Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2022 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?

22

Wie hat sich die Möglichkeit von Abschiebungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seit Anfang des Jahres 2022 bis jetzt entwickelt?

Hinsichtlich welcher Drittstaaten bestehen noch Erschwernisse bei der Rückführung ihrer Staatsbürger im Zusammenhang mit der Pandemie?

23

Ist das Ziel, die Zahl der Bundespolizisten mit der Zusatzausbildung „Personalbegleiter Luft“ auf 2 000 zu erhöhen (vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/1225), inzwischen erreicht worden?

24

Welchen Effekt zeitigte bislang der Einsatz des sogenannten Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex gegenüber Gambia (vgl. Antwort zu Frage 29a auf Bundestagsdrucksache 20/1225) seit dem 1. November 2021?

a) Hat sich die Kooperationsbereitschaft Gambias mit Blick auf die Rückführung seiner Staatsbürger seither gebessert?

b) Wie viele gambische Staatsbürger konnten im ersten Halbjahr 2022 aus Deutschland nach Gambia zurückgeführt werden?

c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Gambier haben sich Ende 2021 in Deutschland aufgehalten, und wie viele waren es zum 30. Juni 2022?

25

Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2022 Meldungen gemäß Artikel 25a Absatz 3 des Visakodex gegenüber der EU-Kommission bezüglich weiterer nicht kooperationsbereiter Herkunftsstaaten abgegeben?

26

Sind im Rahmen des EU-Koordinierungsmechanismus zur Verbesserung der Rückkehrkooperation (vgl. Antwort zu Frage 30a auf Bundestagsdrucksache 20/1225) Maßnahmen jenseits des Visahebels gegenüber unkooperativen Herkunftsstaaten empfohlen, ergriffen oder vorbereitet worden?

Sind insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Handelspolitik (vgl. Antwort zu Frage 30b auf Bundestagsdrucksache 20/1225) inzwischen umgesetzt worden, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich konkret, und hat sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen inzwischen eine Meinung gebildet?

27

Welches sind die häufigsten Gründe, aus denen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer geduldet werden?

Welchen Anteil haben die Duldungen infolge fehlender Reisedokumente, medizinischer Gründe, familiärer Bindungen (zu anderen Duldungsinhabern), zwecks Beschäftigung bzw. Ausbildung sowie aus sonstigen Gründen (bitte entsprechend aufgliedern), und welchen Anteil haben die Ermessensduldungen?

28

In wie vielen Fällen wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von den Bundesländern im ersten Halbjahr 2022 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?

29

Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten Halbjahr 2022 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?

30

Unterstützt Frontex die Bundesländer und die Bundespolizei bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Abschiebungen, und wenn ja, auf welche Weise?

Welche Rolle spielt Frontex ggf. insbesondere bei der Organisation von Charterflügen und der Beschaffung von Identitätsdokumenten bzw. Reisepapieren, und wie viele der im ersten Halbjahr 2022 erfolgten Charterflüge mit Abzuschiebenden wurden von Frontex organisiert bzw. mitorganisiert?

31

Welche Perspektive sieht die Bundesregierung dafür, dass die Dublin-Überstellungen in osteuropäische Nachbarstaaten der Ukraine wieder regelhaft stattfinden können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gerichtsurteilen, die eine Überstellung in diese oder die baltischen Staaten auch im Lichte der mit Kriegsausbruch neu entstandenen Lage untersagen bzw. konditionieren?

32

Unternehmen die Bundesregierung Bemühungen, damit die derzeit gerichtlich untersagten bzw. stark eingeschränkten Überstellungen nach Griechenland und Italien (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 7 und 22 auf Bundestagsdrucksache 20/932) wieder aufgenommen werden können, und wenn ja, welche sind dies?

33

Dauern die Einschränkungen der Abschiebungen in die Republik Moldau (s. Vorbemerkung der Fragesteller) und nach Georgien infolge des Krieges in der Ukraine an, und was unternimmt die Bundesregierung ggf., damit wieder regelhaft in diese Länder abgeschoben werden kann?

34

Wie lange war in den Jahren 2020 und 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens?

35

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf ein geplantes sogenanntes Chancenaufenthaltsrecht Abschiebungen der davon unter Umständen profitierenden vollziehbar Ausreisepflichtigen (im Wege von Vorgriffserlassen) eingestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

36

Ist es aus Sicht der Bundesregierung statthaft, dass die Bundesländer im Vorgriff auf noch gar nicht beschlossene Gesetze aktuell geltende Bundesgesetze faktisch suspendieren, indem sie schon jetzt vollziehbar Ausreisepflichtige, die unter Umständen von einem noch zu beschließenden Chancenaufenthaltsrecht profitieren könnten, nicht mehr abschieben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und dabei pauschal von der eigentlich auf Einzelfälle zugeschnitten Möglichkeit des § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, Ermessensduldungen zu erteilen, Gebrauch machen?

Sieht die Bundesregierung in dieser Praxis der Länder einen Grund für rechtsaufsichtliches Einschreiten?

37

Hat die intensive Befassung der neuen Bundesregierung mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag ankündigten „Rückführungsoffensive“ (vgl. Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/1225) inzwischen jenseits der geplanten Verlängerung der Abschiebehaft für Straftäter greifbare Ergebnisse gezeitigt?

38

Bekennt sich die Bundesregierung dazu, dass auch weiterhin nicht nur Straftäter und Gefährder, sondern alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, darunter insbesondere auch abgelehnte Asylbewerber, abzuschieben sind?

Berlin, den 3. August 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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