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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Finanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen

Ausgaben des GVSt und des Unternehmensverbands Steinkohlenbergbau (UVSt) 2005 bis 2009, davon Finanzierung durch Mittel der öffentlichen Hand, Verwendungszweck und Aktivitäten, Rechtsgrundlagen, Notwendigkeit eines Unternehmerbverbands bei nur aus RAG-Gesellschaften bestehender Mitgliederstruktur, Zukunft der Finanzierung angesichts der Beendigung der Steinkohlesubventionierung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

19.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/283801. 09. 2010

Finanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Alexander Bonde, Bettina Herlitzius, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) wurde am 11. Dezember 1968 gegründet. Er hat die satzungsmäßige Aufgabe, die allgemeinen Belange seiner Mitglieder, insbesondere auf wirtschaftspolitischem und sozialpolitischem Gebiet, wahrzunehmen und zu fördern.

Die Mitglieder des GVSt sind laut Internetauftritt des Gesamtverbandes die RAG Aktiengesellschaft, die RAG Deutsche Steinkohle AG, die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH, die RAG Beteiligungs-GmbH, die RAG Mining Solutions GmbH, die RAG Montan Immobilien GmbH, die Bergwerksgesellschaft Merchweiler mbH sowie die Evonik Steag GmbH.

Darüber hinaus gibt es den Unternehmensverband Steinkohlenbergbau (UVSt), der am 1. Dezember 1999 durch die Umwandlung des Unternehmensverbands Ruhrbergbau gegründet wurde und dem laut Internetauftritt des GVSt zurzeit die RAG Aktiengesellschaft, die RAG Beteiligungs-AG, die RAG Deutsche Steinkohle AG, die RAG Immobilien Holding GmbH, die DSK Anthrazit Ibbenbüren GmbH, die RAG Immobilien AG und die RAG Wohnimmobilien GmbH als Mitglieder angehören.

Beide Verbände, der GVSt und der UVSt, bestehen damit nur aus Unternehmen der RAG bzw. der Evonik Industries AG, beide im Besitz der RAG-Stiftung.

Laut Landtagsdrucksache 14/2331 hat die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeräumt, dass die Beiträge der Bergbauunternehmen zur Finanzierung des GVSt und des UVSt bei den Kohlehilfen im Rahmen der Produktionskosten berücksichtigt werden. Der Steuerzahler finanziert damit also über Kohlesubventionen mittelbar die Aktivitäten von zwei Interessenverbänden allein für die RAG.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch waren jeweils die jährlichen Ausgaben des GVSt und des UVSt in den Jahren 2005 bis 2009 (bitte um Angabe der Beträge in Euro für jedes Jahr)?

2

Wie hoch war in den Jahren 2005 bis 2009 der Anteil an diesen Ausgaben, der unmittelbar oder mittelbar aus Steinkohlebeihilfen oder sonstigen Mitteln der öffentlichen Hand finanziert worden ist (bitte um Angabe der Beträge in Euro oder in Prozent zu Angaben aus Frage 1 für jedes Jahr)?

3

Für welche Zwecke haben der GVSt und der UVSt diese Mittel in den Jahren 2005 bis 2009 verwandt (bitte um Angabe der Beträge in Euro für jedes Jahr unterteilt nach Kategorien, z. B. Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Lobbyarbeit etc.)?

4

Werden Spenden oder sonstige Zuwendungen der Mitglieder an den GVSt oder den UVSt bei der Abrechnung der Kohlebeihilfen ebenfalls als Produktionskosten berücksichtigt?

5

Wie stellen sich die Personalentwicklung und die Personalkosten des GVSt und des UVSt vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2010 dar?

6

Welche konkreten Aktivitäten haben nach Kenntnis der Bundesregierung der GVSt und der UVSt seit 2005 betrieben?

7

Welchen konkreten Nutzen für die öffentliche Hand sieht die Bundesregierung in der mittelbaren Finanzierung von Interessensverbänden über Steinkohlebeihilfen?

8

Auf welcher deutschen und europäischen Rechtsgrundlage ist die Finanzierung des GVSt aus Kohlebeihilfen möglich?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Mitgliederstruktur des GVSt und des UVSt, die praktisch nur aus RAG-Gesellschaften besteht, und der damit verbundene Bedarf für einen Unternehmensverband?

10

Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung zur Finanzierung des GVSt und des UVSt mittelbar aus Steuermitteln angesichts des 2007 beschlossenen Ausstiegs aus dem subventionierten Steinkohlebergbau?

11

Wird die Bundesregierung diese Finanzierung auch weiterhin zulassen?

Berlin, den 1. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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