Bundeszuschüsse für die Bobbahn Königssee
der Abgeordneten Winfried Hermann, Viola von Cramon-Taubadel, Maria Klein-Schmeink, Josef Philip Winkler, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bob- und Rodelbahn am Königssee ist in den letzten Jahren immer wieder unter Beteiligung von Bundesmitteln umgebaut, erweitert und saniert worden. Diese Zuschüsse waren immer mit der Auflage verbunden worden, dass die „mit Hilfe der Zuwendung erstellten Sportstätten oder Teile der Sportstätten“ über einen längeren Zeitraum „entsprechend dem Zuwendungszweck zu verwenden“ wären. Aus den Genehmigungsbescheiden geht aber nicht eindeutig hervor, in welcher Form die Anlage weiter zu betreiben ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Bedeutet die Auflage zum Weiterbetrieb der Anlage zwingend, dass auf der Anlage Weltcupveranstaltungen, Weltmeisterschaften oder Olympische Winterspiele ausgetragen werden müssen?
Bedeutet die Auflage zum Weiterbetrieb der Anlage zwingend, dass die Anlage jederzeit nach den Regeln der internationalen Sportverbände homologisiert sein muss?
Reicht ein alleiniger Betrieb der Anlage zu Trainingszwecken oder für die Benutzung durch Gäste aus?
Unter welchen Bedingungen wäre, wenn der Landkreis Berchtesgadener Land in finanzielle Schwierigkeiten geriete und seinen sonstigen Aufgaben nur mehr unzureichend gerecht werden könnte, eine Ausnahme von den Auflagen der Förderbescheide denkbar, um die Fördermittel des Bundes nicht zurückzahlen zu müssen?
Was bedeutet die Formulierung „sollte die Anlage/Ausstattung vorher aufgegeben oder einer anderen Nutzung zugeführt werden, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Bundes in Höhe der Zuwendung unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung von 10 v. H., soweit die Gründe vom Zuwendungsempfänger zu vertreten sind.“?
Hat es schon jemals einen Fall gegeben, bei dem ein Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln eine Anlage oder Ausstattung vor Ablauf der Bindungsfrist aufgegeben hat?
Wie wurde in diesem Fall oder diesen Fällen der Rückzahlungsanspruch umgesetzt?