Förderung der Herausgabe des „Jahrbuches Extremismus und Demokratie“ durch die Bundesregierung oder sonstige Bundesbehörden
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Politikwissenschaftler Prof. Eckhard Jesse und Prof. Uwe Backes gelten in der Bundesrepublik Deutschland als die führenden Vertreter des so genannten Extremismusansatzes. Das von ihnen herausgegebene „Jahrbuch Extremismus und Demokratie“ ist hierfür ein zentrales Verbreitungs- und Publikationsorgan.
Der Extremismusansatz ist jedoch innerhalb der Politikwissenschaften keineswegs unumstritten und wird von Kritikern als analytisch untauglich angesehen. Kennzeichnend für den, auf der „Totalismustheorie“ basierenden, Extremismusansatz ist die Nivellierung inhaltlicher Unterschiede von radikaler linker Gesellschaftskritik einerseits und neofaschistischer Hetze und Gewalt gegen Migranten, Linke, Demokraten, Schwule usw. andererseits. Beide werden jeweils nicht anhand ihrer inhaltlichen Bestimmungen, sondern nur in Relation zur politischen „Mitte“ schematisch in das politische Spektrum eingeordnet. Der „Mitte“ kommt dabei allein durch ihre Position die Rolle der Hüterin und richtigen Interpretin der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu.
In den letzten beiden Jahrzehnten ist es üblich geworden, die kapitalistische Wirtschaftsordnung als wesentliches Element oder gar Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzusehen. Damit wird die kapitalistische Wirtschaftsweise gegenüber jeder Kritik sakrosankt, wer sie grundsätzlich kritisiert und beispielsweise für eine radikale Demokratisierung der Wirtschaft eintritt, verlässt also das Spektrum der zulässigen Positionen in der „Mitte“ und steht als „extremistisch“ da. Wer also in der Tradition der Aufklärung und der Forderungen der Französischen Revolution nach Freiheit und Gleichheit aller steht, sieht sich in ein Lager gestellt mit denjenigen, die die universelle Gleichheit aller Menschen leugnen und deren gewalttätiges Agieren unmittelbarer Ausfluss ihrer menschenfeindlichen Haltungen ist.
Diese Gleichsetzung nimmt zum Beispiel die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vor, wenn sie Links- und Rechtsextremismus mit den Enden eines Hufeisens vergleicht, „weit auseinander und doch nah beieinander“. Mit diesem Eintrag der Ministerin bei „twitter“ ist zugleich die intellektuelle Tiefe des Extremismusansatzes treffend auf den Punkt gebracht.
Der analytische Zugriff auf Probleme wie Rassismus und Antisemitismus wird durch den Extremismusansatz wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Rassistische Vorurteile und antisemitische Ressentiments, aber auch nationaler Chauvinismus und Homophobie werden gerade dadurch gesellschaftlich wirkungsmächtig, dass sie in der so genannten Mitte der Gesellschaft verbreitet sind. Dies zeigen die fortlaufenden Studien des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung Bielefeld zur „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ („Heitmeyer-Studien“) oder Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung („Vom Rand zur Mitte“ u. a.).
Doch die einfache, inhaltlich nicht fundierte Gleichsetzung von „links“ und „rechts“ verhindert nicht nur einen analytisch klaren Blick auf den rechten Rand der Gesellschaft. Auch die Aktivität gegen diesen rechten Rand wird behindert, wenn antifaschistische Gruppierungen aus Bündnissen gegen Neonazi-Aufmärsche oder Netzwerken gegen rechts ausgeschlossen werden, weil sie unter Extremismusverdacht stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Gewähren oder gewährten die Bundesregierung oder deren Fach- und Dienstaufsicht unterliegende Behörden in finanzieller oder sonstiger Weise dem Chemnitzer Politologen Prof. Eckhard Jesse oder dem Dresdner Politologen Prof. Uwe Backes Unterstützung bei Erstellung, Herausgabe, Vertrieb oder Aufkauf von Exemplaren des „Jahrbuches Extremismus und Demokratie“?
Wenn ja, in welcher konkreten Art und Weise erfolgt oder erfolgte die Förderung/Unterstützung bzw. soweit selbige (auch) finanzieller Art ist, in welcher Höhe wird oder wurde sie gewährt und durch welches Ministerium bzw. welche Behörde im Konkreten?
Soweit die Frage 1 zu verneinen ist, gewähren oder gewährten nach dem Wissen der Bundesregierung Anstalten, Stiftungen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet in finanzieller oder anderer Hinsicht Prof. Eckhard Jesse und/oder Prof. Uwe Backes Unterstützung in der in Frage 1 genannten Form für das „Jahrbuch Extremismus und Demokratie“, und wenn ja, in welcher Art, in welcher Form und in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Weise und durch welche Behörden des Bundes finden die im „Jahrbuch Extremismus und Demokratie“ niedergelegten „Erkenntnisse“ der Autoren bzw. Herausgeber Verwendung?
Trifft es zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig größere Mengen des „Jahrbuches Extremismus und Demokratie“ erwirbt, und wenn ja, wie viele Exemplare erwirbt das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich, und welche Kosten verursacht dies?