Expertenkommission der Bundesregierung zu den bisherigen staatlichen Beschränkungen während der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung setzte eine Expertenkommission bestehend aus 18 unabhängigen Experten ein, die die bisherigen staatlichen Beschränkungen während der Corona-Pandemie bewerten sollten. Das Ergebnis liegt nunmehr vor. Der Bericht stellt gravierende Mängel fest (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217): „Während in anderen Ländern Möglichkeiten zur Einschätzung der Wirkung von nicht-pharmazeutischen Maßnahmen genutzt wurden, ist eine koordinierte Begleitforschung während der Corona-Pandemie in Deutschland weitgehend unterblieben“ (ebd.). Es gebe keinerlei Forschungskonzept, „um […] aufgrundlage besserer Daten und darauf aufbauender Analysen die anstehenden Entscheidungen in der Pandemie zu fällen“ (ebd.). Zudem habe die Politik keine der bereits geplanten oder laufenden Studien „zur Lösung der brennendsten Bekämpfungsfragen auf nationaler Ebene angestrengt“ (ebd.). So gab es bisher keine zum Beispiel gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) koordinierte Forschungsinitiative, die etwa auch die Deutsche Forschungsgesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft oder Max-Planck-Gesellschaft mit einbezogen hätte (ebd.). Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, „ihre enormen Datenbestände“ zur Verfügung zu stellen, habe zudem niemand angenommen (ebd.).
Im Gutachten heißt es weiter (S. 27 des Gutachtens, veröffentlicht unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf): „Das Bundesforschungsministerium teilte auf Anfrage des Tagesspiegel im Oktober 2021 mit, dass eine Reihe von Projekten gefördert werde, auch zu der Wirksamkeit von NPI. Keines davon ist jedoch bis dato abgeschlossen. Das ‚Verbundprojekt Modellgestützte Untersuchungen von Schulschließungen und weiteren Maßnahmen von COVID-19‘ wird zum Beispiel voraussichtlich erst im März 2024 zum Ende kommen, wenngleich jetzt bereits Zwischenergebnisse publiziert werden.“ (S. 27 des Gutachtens, veröffentlicht unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf).
Aufgrund dieser Datenlage ist immer noch unklar, ob der Lockdown überhaupt geholfen hat, die Verbreitung des Virus aufzuhalten.
Während des Lockdowns wurden Behandlungen verschoben, sodass Krankheiten unbehandelt blieben, was erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen hatte. Außerdem haben während des Lockdowns psychische Erkrankungen, insbesondere bei von Schulschließungen betroffenen Kindern, deutlich zugenommen (https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
Kinder und Jugendliche waren besonders hart vom Lockdown betroffen. Allein in Berlin waren im Bereich der Klassen 10 bis 13 vom 16. Dezember 2020 bis zum 17. März 2021die Schulen geschlossen. Die Altersstufen sieben bis neun waren sogar bis 19. April 2021 geschlossen (https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
Es ist davon auszugehen, dass Eltern ihre Berufstätigkeit einschränken bzw. aufgeben mussten, um die Betreuung ihrer Kinder nach Schließung von Kitas und Schulen zu gewährleisten.
Die Expertenkommission bewertet die Schulschließungen sehr skeptisch. So sei die „genaue Wirksamkeit von Schulschließungen auf die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus“ weiterhin „offen“. Die „deutlichen wissenschaftlichen Beobachtungen und Studien zu nicht-intendierten Wirkungen“ seien hingegen „nicht von der Hand zu weisen“. So heißt es im Evaluationsbericht, „die Folgen dieser Maßnahme auf das psychische Wohlbefinden“ der Schüler seien „immens“ (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217).
Der Expertenrat übt vor allem mit Blick auf „die nicht-intendierten Folgen“ des Lockdowns erhebliche Kritik. So habe neben den psychischen Erkrankungen auch die häusliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern während des Lockdowns zugenommen (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217).
Auch sei nicht nachweisbar, ob die 2G- bzw. 3G-Regelungen überhaupt Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten. Auch hierzu gibt es keine Datenlage. Bekannt ist, dass die Wirkung der Impfung schnell nachgelassen hat und Geimpfte damit ansteckend wirkten (https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
„Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar“, so der Expertenrat in seinem Bericht (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217).
Als bedenklich stufte der Expertenrat auch die Bund-Länder-Runde ein, in der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten über die Maßnahmen entschied. Dieses Gremium sei außerhalb der Verfassung entstanden. „Es tagte hinter verschlossenen Türen“, es habe keinen „öffentlichen Austausch von Argumenten“ gegeben, kein „Vortragen von Begründungen“, „keine Gegenüberstellung kontroverser Positionen“. Bürger, die diese Verfahrensweise zu Recht als undemokratisch bezeichnet hatten, wurden von den Politikern pauschal als „Leugner“ oder sogar als „Covidioten“ bezeichnet, wie z. B. von der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken am 1. August 2020 auf Twitter (https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
Die Regierung hat also Maßnahmen mittels eines Gremiums, das außerhalb der Verfassung steht, verhängt, ohne bis heute überprüft zu haben, ob sie notwendig und wirkungsvoll waren.
„Wer alternative […] Denkansätze vorschlug, wurde nicht selten ohne ausreichenden Diskurs ins Abseits gestellt. Dabei ist eine erfolgreiche Pandemiebewältigung ohne den offenen Umgang mit Meinungsverschiedenheiten […] nur schwer denkbar“, heißt es im Bericht der Expertenkommission (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Querdenken-Bewegung, die gegen die Pandemiepolitik demonstriert hat, „für die dynamische und demokratiegefährdende Entwicklung im Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘“ verantwortlich gemacht (S. 112 ff., veröffentlicht unter: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2022-06-07-verfassungsschutzbericht-2021-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Der Bericht 2021 wurde von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser erst am 7. Juni 2022 vorgestellt.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist als biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung für die öffentliche Gesundheitspflege zuständig. In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionsschutzkrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten hat das RKI als selbstständige Bundesoberbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet ist, maßgeblich durch ihre Empfehlungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowie durch das Verfassen von Strategiepapieren und die Impfempfehlungen die Bewertung des Infektionsgeschehens beeinflusst. Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler, Tierarzt und Fachtierarzt für Mikrobiologie, ist seit März 2015 Präsident des Robert Koch-Instituts. In dieser Funktion hat er die Bundesregierung und die Landesregierungen auch hinsichtlich der Maßnahmen bei der Eindämmung der COVID-19-Pandemie beraten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beabsichtigt die Bundesregierung künftig Maßnahmen (z. B. Maskenpflicht, 2G- und 3G-Maßnahmen) zu treffen, für den Fall, dass es im Herbst/Winter 2022 erneut zu einer verstärkten Verbreitung des Coronavirus kommt?
Warum hat die Bundesregierung keine der bereits geplanten oder laufenden Studien „zur Lösung der brennendsten Bekämpfungsfragen auf nationaler Ebene“ angestrengt?
Warum hat die Bundesregierung bis heute keine gemeinsam koordinierten Forschungsinitiativen initiiert?
Warum hat die Bundesregierung bis heute nicht das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, „ihre enormen Datenbestände“ (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217 ) zur Verfügung zu stellen, angenommen?
Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung in Auftrag ergeben, aus denen bzw. aus der hervorgeht, wie viele Personen aufgrund des Lockdowns nicht medizinisch behandelt worden sind und wie viele Personen aufgrund der unterbliebenen Behandlung gesundheitlich geschädigt worden sind?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
c) Ist eine Entschädigung für geschädigte Personen angedacht (wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Höhe)?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung, Personen, die infolge unterbliebener medizinischer Behandlungen im Lockdown in ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, finanziell zu entschädigen, bzw. sind bereits Entschädigungszahlen geleistet worden (wenn nein, warum beabsichtigt die Bundesregierung keine Entschädigungszahlungen zu leisten)?
Liegen der Bundesregierung Daten (bzw. wurde eine Datenerhebung in Auftrag gegeben) zu psychischen Erkrankungen vor, die durch die Isolation aufgrund des angeordneten Lockdowns entstanden sind, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung in Auftrag ergeben, aus denen bzw. aus der sich die gesundheitlichen Folgeschäden für Kinder und Jugendliche infolge der Kita- bzw. Schulschließungen ergibt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung in Auftrag ergeben, aus denen bzw. aus der sich Folgeschäden hinsichtlich der geistigen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ergeben, die von den Kita- und Schulschließungen betroffen waren, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung in Auftrag gegeben, aus denen bzw. aus der sich ergibt, welche beruflichen Nachteile sich für Kinder und Jugendliche ergeben haben bzw. ergeben könnten, die von Schulschließungen betroffen waren, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Kinder und Jugendliche, die infolge von Kita- und Schulschließungen geschädigt worden sind, finanziell zu entschädigen, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Höhe?
Liegen der Bundesregierung Daten vor oder wurde eine Datenerhebung in Auftrag gegeben, aus denen bzw. aus der sich ergibt, welche Elternteile ihre Berufstätigkeit einschränken bzw. vollständig aufgeben mussten, weil die Bundesregierung die Kitas und Schulen hat schließen lassen und die Eltern die Betreuung übernehmen mussten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Eltern, die aufgrund von Kita-Schließungen und Schulschließungen ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben konnten, finanziell zu entschädigen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Höhe?
Hat die Bundesregierung Daten erfasst bzw. eine Datenerhebung in Auftrag gegeben, aus denen bzw. aus der sich die sog. nicht-intendierten Folgen (https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217) des Lockdowns ergeben, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen, und wurden diese veröffentlicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung sich für das erlittene Unrecht, das Personen widerfahren ist, die zu Recht Kritik an der undemokratischen Verfahrensweise der Bund-Länder-Runde geübt haben, zu entschuldigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich der Querdenken-Bewegung auch noch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Expertenkommission zutreffend ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, warum?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Bewertung der Maßnahmen gegen das Coronavirus künftig auch in verstärktem Umfang alternative Meinungen anzuhören?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der amtierende Präsident des RKI Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler dem Auftrag des RKI in vollen Umfang gerecht geworden ist, und wenn nein, sollte er ihm Amt bleiben, und ggf. warum?