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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unzureichende Finanzierung von Integrationskursen und andauernde Niedrig-Honorare für Lehrkräfte

Absolventen von Integrationskursen im Jahr 2010, Neuzulassungsanträge, Kostenentwicklung, Zahl der bestandenen Sprachprüfungen, Gründe für häufiges Nichbestehen, unzureichende Bekanntmachung eines Evaluierungsgutachtens, Verbesserung von Honoraren und sozialer Sicherung der Lehrkräfte, Qualitätsverbesserung der Kurse, Zugangserleichterung und Wiederholungsmöglichkeiten, Erwägungen zur Einführung eines Rechtsanspruchs, Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Personalstand zur Bearbeitung von Integrations- und Asylangelegenheiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), widersprüchliche Angaben zur Mittelbereitstellung, Kritik der Arbeiterwohlfahrt an Sparmaßnahmen des BAMF<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/285102. 09. 2010

Unzureichende Finanzierung von Integrationskursen und andauernde Niedrig-Honorare für Lehrkräfte

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hatte am 9. Februar 2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Prüfung dazu angekündigt, ob und wie die auch nach seinen Angaben „niedrigen“ Honorare der Lehrkräfte in Integrationskursen angehoben werden können. Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärte die Bundesregierung Ende April 2010 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1536), dass Spielräume für Verbesserungen der Vergütung geprüft würden. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (epd vom 19. Dezember 2009) und die Integrationskurs-Bewertungskommission forderten eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der prekären Einkommens- und Beschäftigungssituation in Integrationskursen wurden jedoch bis heute nicht ergriffen.

Wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1536 hervorgeht, hat auch ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) in Auftrag gegebenes Gutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse erbracht, dass die Bezahlung der Honorarkräfte schlecht und im Vergleich mit ähnlichen Berufsbildern viel zu niedrig ist. Eine Erhöhung der Vergütung würde laut Gutachten auch die Kursqualität steigern, den Trägern müssten entsprechend „verbindliche“ Auflagen zum Honorar gemacht werden (Gutachten, S. 19). Hierzu ist das BMI unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“ (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b) jedoch nicht bereit. Nur die wenigsten Lehrkräfte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können trotz ihrer hohen Qualifikation von dem geringen Honorar leben, Altersarmut ist vorprogrammiert. Gemessen an anderen vergleichbaren Berufsbildern müssten laut Gutachten (S. 20) Lehrkräfte in Integrationskursen mindestens um 15 Prozent bis zu 71 Prozent mehr verdienen. Dies entspräche einer Anhebung der Stundenpauschale für die Kursträger von derzeit 2,35 Euro auf 2,56 bis zu 4,05 Euro. Die schlechte Bezahlung und die damit verbundene Überlastung und Demotivierung der Lehrkräfte ist auch ein Grund dafür, warum nicht einmal jede/jeder zweite Kursabsolventin/Kursabsolvent (48,9 Prozent) im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2009 das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines Sprachzertifikats über das Sprachniveau B1 erreichen konnte.

Am 5. Mai 2010 legte der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert Maximilian Schmid, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages überraschend dar, dass die Finanzierungssituation der Integrationskurse „sehr zugespitzt“ sei und deshalb „durchgreifende Maßnahmen“ ergriffen werden müssten, um den Haushaltsvorgaben zu entsprechen (vgl. hib-Meldung vom 5. Mai 2010). In den vorherigen Haushaltsberatungen war noch der Eindruck erweckt worden, die bereitgestellten Mittel seien großzügig bemessen und ausreichend. Bereits zum 1. April 2010 wurden Sparmaßnahmen wirksam, insbesondere Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten und Alphabetisierungskursen. Zudem wurde eine „sanfte“ Begrenzung des Kurszugangs von Personen ohne Rechtsanspruch entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel beschlossen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP war noch vereinbart worden, dass Integrationskurse „quantitativ und qualitativ aufgewertet“ werden sollten, und auch im „Nationalen Integrationsplan – Neue Wege – Neue Chancen“ hatte sich der Bund dazu verpflichtet, „das Angebot an Integrationskursen zeitnah und flächendeckend auszubauen“. Real geschieht nun das Gegenteil, das Angebot wird eingeschränkt. Auch die in Aussicht gestellte Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation vieler Lehrkräfte im Integrationskursbereich steht damit offenkundig in weiter Ferne.

In einem Änderungsantrag zum Haushalt 2010 (Ausschussdrucksache 17(4)21) hatte die Fraktion DIE LINKE. eine deutliche Erhöhung der Mittel gefordert, da die „vorgesehenen 218 Mio. Euro […] angesichts erheblich gestiegener Ausgaben für Integrationskurse im Jahr 2009 trotz einer Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 44 Mio. Euro nicht ausreichen“. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP lehnten diese Forderung im Frühjahr 2010 ab. Bereits im Sommer 2010 sah sich jedoch das BMI gezwungen, eine zusätzliche Aufstockung der Haushaltsmittel für Integrationskurse um 15 Mio. Euro zu beschließen, gleichzeitig wurden weitere Einsparungen bei der Fahrtkostenerstattung und Lehrkräftequalifizierung angeordnet. Sprachkursträger protestierten in einer gemeinsamen Stellungnahme energisch gegen diese „integrationspolitisch äußerst problematischen“ und extrem kurzfristig durchgesetzten Sparmaßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2010 einen (Intensiv-/Zielgruppen-/Berufs-) Integrationskurs bzw. einen Wiederholungskurs (bitte gesondert ausweisen) begonnen bzw. absolviert (bitte auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, absolute und relative Zahlen sowie die Vergleichswerte des ersten und zweiten Halbjahres 2009 nennen), und wie groß war jeweils der Anteil der Neuzuwanderer bzw. der seit längerem hier lebenden Personen, der Deutschen und der zur Teilnahme Verpflichteten?

2

Wie viele Personen ohne Rechtsanspruch auf Integrationsteilnahme haben im ersten Halbjahr 2010 einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs gestellt, wie viele Anträge wurden angenommen bzw. abgelehnt, und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit (bitte auch die jeweiligen Vergleichswerte des ersten Halbjahres 2009 und des Gesamtjahres 2009 nennen und soweit möglich nach den verschiedenen Kursarten – Frauen-, Eltern-, Jugend-, Alphabetisierungs-, Behinderten-, Intensiv-, Berufsintegrationskurs usw.; Vollzeit-/Teilzeitkurs – differenzieren)?

3

Wie hoch waren im ersten Halbjahr 2010 die Ausgaben für die Bereiche:

a) Intensivkurse;

b) Integrationskurse (600 Unterrichtseinheiten);

c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten);

d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren, inklusive Berufsintegrationskurse);

e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren);

f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages;

g) Fahrtkostenzuschuss;

h) Befreiung vom Kostenbeitrag;

i) Kinderbetreuung;

j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit;

k) Lehrerqualifizierung;

l) Bonuszahlungen an Kursträger, sonstiges;

m) insgesamt

(bitte zu allen Teilfragen die Vergleichswerte des ersten Halbjahres 2009 und des Gesamtjahres 2009 nennen und darlegen, wie merkliche Abweichungen jeweils zu erklären sind und aufgrund welcher Annahmen mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2010 bzw. 2011 gerechnet wird)?

4

Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele im ersten Halbjahr 2010 bzw. im zweiten Halbjahr 2009 neu begonnene Kurse waren Teilzeitkurse, wie viele waren Abend- oder Wochenendkurse für (vollzeit-)arbeitende Personen (bitte soweit möglich auch nach verschiedenen Kursarten differenzieren)?

5

Wie war die Verteilung der neuen Sprachkurs-Teilnehmenden auf die einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vorkenntnisse im ersten Halbjahr 2010?

6

Wie viele der Personen, die im ersten Halbjahr 2010 einen Integrationsbzw. Wiederholungskurs (soweit möglich bitte differenzieren) beendeten, haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, wie viele von ihnen haben die Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte jeweils absolute und relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf die Prüfungsteilnehmenden – machen und Vergleichswerte für das zweite Halbjahr 2009 nennen)?

7

Inwieweit wurde die Integrationsgeschäftsdatei inzwischen fortentwickelt, um z. B. statistische Doppelzählungen auszuschließen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 17/29), und welche neuen Erkenntnisse gibt es gegebenenfalls bezüglich der Frage, wie viele zur Integrationskursteilnahme Verpflichtete dieser Verpflichtung in welchem Zeitraum nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem entgegenstanden?

8

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass seit 2005 weniger als 50 Prozent der Integrationskursabsolvierenden den Abschlusstest über das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel des Sprachniveaus B1 geschafft haben, sieht sie dies insbesondere als ein Zeichen dafür, dass die Dauer, Qualität und Struktur der Integrationskurse verbesserungsbedürftig sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

Verfügt die Bundesregierung über Vergleichszahlen zu Erfolgsquoten bei Prüfungen auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in Integrationskursen anderer europäischer Länder, wenn ja, welche?

9

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe dafür, dass 15 Prozent der Teilnehmenden an einem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten, und welche Maßnahmen oder Änderungen sind gegebenenfalls geplant, um diesen Anteil zu minimieren?

10

Aus welchen Titeln des Einzelplans 06 stammen die für Integrationskurse nachträglich zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro?

11

Werden für Integrationskurse im Jahr 2011 erneut 44 Mio. Euro oder eine andere Summe aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ bereitstehen, und wenn nein, wie soll die dann entstehende Finanzierungslücke geschlossen werden (bitte ausführen)?

12

Mit welchen Einspareffekten in welcher Höhe für das Jahr 2010 rechnet die Bundesregierung aufgrund welcher im Jahr 2010 ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben (bitte einzeln auflisten), welche weiteren Maßnahmen hält sie gegebenenfalls für erforderlich, um mit den bereitstehenden Mitteln auszukommen, oder sollen die Mittelzuweisungen erhöht werden?

13

Welche aktuellen (oder letzten) Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich gibt es, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter bzw. bis 12 Euro pro Unterrichtseinheit, was ist das niedrigste festgestellte Honorar, wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 25 Euro bzw. über 25 Euro, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem BAMF angegeben, und wie viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Konsequenzen gab es diesbezüglich im ersten Halbjahr 2010?

14

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass einzelne Lehrkräfte angeben, im Frühjahr 2009 für 10 Euro die Stunde gearbeitet zu haben und vom BAMF kontrolliert worden zu sein und es sogar Hinweise auf Honorare in Höhe von 8 Euro gibt (vgl. z. B. Honorarumfrage und Beschwerdebrief an das BAMF auf www.daz-netzwerk.de), während die Bundesregierung den niedrigsten zu dieser Zeit gezahlten Lohn mit 12 Euro angab (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 6), wie viele Träger zahlten in der Vergangenheit Honorare von unter bzw. bis 12 Euro, und was tut die Bundesregierung hiergegen?

15

Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträger-Lizensierungen wegen Honoraren unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit hat es bislang in welchem Zeitraum gegeben, wie viele dieser Lizenzen wurden nach einem Jahr nicht, befristet oder unbefristet verlängert oder vorher widerrufen?

a) Wie hatten sich die Honorare nach einem Jahr verändert, oder wurden bzw. werden von diesen Trägern in welchem Umfang weiterhin unter 15 Euro gezahlt?

b) Wie wurde in Erfahrung gebracht, dass die Qualität solcher „Dumpinglohn-Kurse“ vergleichbar mit anderen sein soll, und wie erklärt sich und bewertet die Bundesregierung diese überraschende Feststellung (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 11)?

16

Welche Maßnahmen wurden infolge der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom Dezember 2009 ergriffen, in der Aktivitäten zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Lehrkräften gefordert bzw. vom BAMF und dem BMI laut Protokoll auch in Aussicht gestellt wurden?

a) Inwieweit gibt es insbesondere Initiativen für ein Anreizsystem zur Festanstellung von Lehrkräften, um Qualitätsverluste und die Abwanderung motivierter und qualifizierter Lehrkräfte zu verhindern?

b) Wie soll der laut Protokoll der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom BMI mit „oberster Priorität“ angekündigte „zielführende Weg zu einer Erhöhung der Lehrkräftevergütung (…) über die Anhebung des Stundensatzes und der Sicherstellung einer vollständigen Weitergabe durch die Kursträger“ beschritten werden, wenn die Bundesregierung zugleich Auflagen an die Kursträger zur Entlohnung unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit“ ablehnt (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b)?

17

Inwieweit, in welchen Gremien und bei welchen Erhebungen und Studien wurden und werden die Meinungen, Erfahrungen und Forderungen von Kursleiterinnen und -leitern vom BAMF berücksichtigt, wenn es etwa um die Fragen einer angemessenen Bezahlung, der Träger- und Kursqualität und der Struktur der Kurse geht, gibt es einen regelmäßigen und/oder institutionalisierten Austausch zwischen BAMF und Lehrkräften, und wenn nein, warum nicht, und wie reagiert das BAMF auf Beschwerden von Kursleiterinnen und -leitern über Träger und Dumpinglöhne?

18

Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom BMI in Auftrag gegebenen Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma Ramböll Management Consulting GmbH gezogen?

19

Wurde z. B. durch Pressemitteilung, Information von Abgeordneten, Rundschreiben oder in Newslettern darauf hingewiesen, dass dieses Gutachten vorliegt und auf der Internetseite des BAMF seit Januar 2010 verfügbar ist, und wenn nein, warum nicht?

20

Inwieweit hält die Bundesregierung die gewählte Form der Veröffentlichung des Gutachtens für ausreichend, wenn nicht einmal Fachabgeordnete bei der Debatte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 5. Mai 2010 zu Integrationskursen von der Existenz des Gutachtens wussten (auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1536 lag zu diesem Zeitpunkt nur der Fraktion DIE LINKE. vor und war noch nicht öffentlich verfügbar)?

21

Inwieweit kann die Bundesregierung den Eindruck widerlegen, dass eine Veröffentlichung des Gutachtens vor allem deshalb eher klammheimlich (d. h. ohne Pressemitteilung usw.) erfolgte, weil die Auftraggeber des Gutachtens nicht willens oder in der Lage sind, aus den Ergebnissen und Befunden des Gutachtens wirksame Schlussfolgerungen zu ziehen – etwa hinsichtlich der Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation der Lehrkräfte?

22

Gibt es neben dem veröffentlichten Kurzgutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse auch eine längere Fassung des Gutachtens oder einen ausführlicheren Evaluierungsbericht, und wenn ja, wo ist dieser verfügbar, und was sind über das Kurzgutachten hinausgehende Erkenntnisse dieses Berichts?

23

Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1536 zu verstehen, wonach als konkrete Schlussfolgerung aus der Evaluierung „Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Sicherung einer hohen Qualität der Integrationskurse, wie im Trägerrundschreiben vom 15. März 2010 genannt“, ergriffen worden seien, wo doch die Maßnahmen des genannten Rundschreibens (Einschränkungen bezüglich Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung, Wiederholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungskursen und der Zulassung von Teilnehmenden ohne Rechtsanspruch) gar nicht Gegenstand der Evaluierung waren bzw. jedenfalls in dem veröffentlichten Kurzgutachten keine Rolle spielen, während bezüglich des eigentlichen Untersuchungsauftrags und der Feststellungen des Gutachtens insbesondere zur angemessenen Vergütung der Lehrkräfte keinerlei Schlussfolgerungen gezogen wurden?

24

Was haben die Prüfungen des BMI erbracht, ob und wie die Vergütung der Lehrkräfte verbessert werden kann, wenn noch keine Ergebnisse vorliegen, warum nicht, und inwieweit sind diese Ergebnisse abhängig von der Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel, bzw. welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hiervon unabhängig für erforderlich angesichts der laut Gutachten bestehenden „unterdurchschnittlichen Vergütung von Lehrkräften in Integrationskursen“ (S. 3)?

25

Inwieweit hält die Bundesregierung weiter an ihrer Auffassung fest, keine weiteren Vorgaben zur Mindesthonorierung von Lehrkräften machen zu wollen, obwohl auch aus dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten hervorgeht, dass es notwendig sei, eine Erhöhung der Trägerpauschale verbindlich an eine Erhöhung der Lehrkraftvergütung zu knüpfen (S. 19), zumal das bestehende Finanzierungssystem für die Träger einen Anreiz zur Reduktion der Lehrgehälter bietet, um einen ökonomischen Erfolg zu sichern oder zu vergrößern (S. 18, vgl. aber auch schon das erste Ramböll-Gutachten zu Integrationskursen, S. 133, bitte begründen)?

26

Inwieweit erwägt die Bundesregierung eine grundsätzliche Abkehr vom bisherigen Finanzierungssystem (etwa die Festanstellung staatlich anerkannter Integrationslehrerinnen und -lehrer), vor dem Hintergrund, dass nach dem Gutachten die Beschäftigung als Honorarkräfte „von den befragten Lehrkräften sowie ihren Interessensvertretungen und Verbänden als besonders problematisch wahrgenommen“ wird, z. B. wegen der geringen Beschäftigungssicherheit, der unangemessenen Vergütung, des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der fehlenden Absicherung für Urlaubs- und Regenerationsphasen usw. (S. 9), oder welche anderen Maßnahmen wird sie diesbezüglich ergreifen?

27

Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, das BAMF solle als „erster Arbeitgeber“ zumindest die Kosten für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für Urlaubs- und Weiterbildungszeiten sowie die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, und wie steht sie zu Forderungen nach einem Branchenmindestlohn im Weiterbildungs- bzw. Integrationskursbereich?

28

Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der im Gutachten vorgenommene Vergütungsvergleich der Integrationskurs-Lehrkräfte mit den Einstiegsgehältern anderer Berufsgruppen (S. 14 f. und 20) verzerrt, da der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen unberücksichtigt bleibt und zudem nicht berücksichtigt wird, dass Lehrkräfte in Integrationskursen keine Berufseinsteigerinnen bzw. -einsteiger sind, und inwieweit stimmt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Auffassung zu, dass die Entlohnung für Integrationskurs-Lehrkräfte nicht um 17 bis 71 Prozent, sondern um weit mehr als 40 bis über 100 Prozent steigen müsste, um anderen vergleichbaren Berufsgruppen angepasst zu werden?

29

Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie viele der derzeit etwa 12 500 Lehrkräfte in Integrationskursen in den letzten fünf Jahren zusätzlich zu ihrem Honorar Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen mussten (sogenannte Aufstocker), welche sonstigen Informationen zu den Lehrkräften liegen ihr vor (bezüglich ihrer Zahl, des Geschlechts, der Qualifikation, der Staatsangehörigkeit usw.)?

30

Wie will die Bundesregierung die Qualität der Integrationskurse steigern (Koalitionsvertrag), wenn keine wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der Lehrkräfte ergriffen werden, obwohl laut Gutachten (S. 3) ein „qualitativer (…) Zusammenhang zwischen Vergütung und Kursqualität angenommen werden“ kann und dies auch von der Bewertungskommission bestätigt wurde?

31

Wie soll die Zusage des Bundes im Rahmen des „Nationalen Integrationsplans“ erfüllt werden, „das Angebot an Integrationskursen zeitnah und flächendeckend auszubauen“, wenn das Angebot etwa durch verzögerte Zulassungen von Personen ohne Rechtsanspruch, durch Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung, Wiederholungs- und Teilzeitkursen und der Kinderbetreuung eher eingeschränkt wird, und welches Signal gibt der Bund damit den anderen Teilnehmenden am „Nationalen Integrationsplan“ bezüglich der Erfüllung ihrer Selbstverpflichtungen?

32

Wie steht die Bundesregierung zu den gemeinsamen Forderungen der Integrationskursträger Deutscher Volkshochschul-Verband e. V., Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V., Euro-Schulen-Organisation, Internationaler Bund, Initiative Pro Integration, Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. in dem Schreiben vom 4. Mai 2010 (vgl. Ausschussdrucksache 17(4)49),

a) die Zulassung zu Integrationskursen nicht zu beschränken und Interessierten innerhalb von vier Wochen einen Zulassungsbescheid zuzustellen, da Einschnitte für integrationswillige Zuwanderer „integrationspolitisch äußerst problematisch“ seien und Interessierte andernfalls das Interesse verlieren könnten;

b) den Zugang zu Teilzeit-, Wiederholungs- und Alphabetisierungskursen nicht einzuschränken, um nicht die Bildungsmaxime der Bundesregierung „Niemand darf verloren gehen“ zu verletzen und die sprachliche Integration der besonders Hilfebedürftigen nicht aufzugeben;

c) den Trägern spätestens vier Wochen nach Kursabrechnung ihre Mittel zu erstatten?

33

Warum soll eine Kurswiederholung bei Interessierten, die das Niveau A2 nach 600 Unterrichtseinheiten nicht erreicht haben, nicht einmal im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich sein, und welches gegebenenfalls alternative Angebot zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse wird dieser besonders förderungsbedürftigen Gruppe gegebenenfalls eröffnet?

34

Erwägt die Bundesregierung die Einführung von Kursen für Langsam-Lernende, um zu verhindern, dass etwa 15 Prozent der Prüfungsteilnehmenden nach 600 Unterrichtseinheiten keine weitere Förderung mehr erhalten (bitte begründen)?

35

Erwägt die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Integrationskursteilnahme auch für bereits länger im Land lebende Migrantinnen und Migranten, nachdem das frühere politische Versprechen, alle Betroffenen, die einen Kurs besuchen wollten, würden auch zugelassen, nun unter Haushaltsgesichtspunkten zumindest zeitlich eingeschränkt wurde (bitte begründen)?

36

Wenn es die Bundesregierung grundsätzlich für zulässig hält, gegen „Dumping-Honorare“ vorzugehen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 16), wieso hält sie dann die verbindliche Vorgabe von Mindesthonoraren im Rahmen der Ausschreibung von Trägerzulassungen bzw. im Rahmen der Vergütung für Integrationskurse für unzulässig oder untauglich (bitte begründen)?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorgaben des Europäischen Sozialfonds, wonach eine sozialversicherungspflichtige Anstellung der Kursleiterin bzw. des Kursleiters zur Bedingung der Vergabe bei Berufsintegrationskursen gemacht wird?

37

Welche weiteren Erfahrungen bezüglich der Berufsintegrationskurse gibt es inzwischen, und waren die von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1536 zu Frage 22 genannten Zahlen (11 bzw. 7 von 18 Kursteilnehmenden hätten eine Anstellung nach Kursende erlangt) repräsentativ, und inwieweit bewertet die Bundesregierung diese Zahlen als „positiv“?

a) Wie hoch ist der Anteil von Personen in Berufsintegrationskursen, die vorher einen Integrationskurs besucht haben?

b) Wie hoch ist der Anteil von Personen in Berufsintegrationskursen, die zuvor einen Integrationskurs mit Zertifikaten auf dem Niveau A2 oder B1 bzw. ohne Sprachzertifikat absolviert haben?

c) Mit welchen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) rechnet die Bundesregierung in Bezug auf Berufsintegrationskurse für die Jahre 2010 bis 2015?

38

Wie ist die aktuelle Personalstruktur des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in absoluten und relativen Zahlen (bitte bezüglich der inhaltlichen Aufgabebereiche so differenziert wie möglich antworten – wie bereits auf Bundestagsdrucksache 17/1364 zu Frage 29 erbeten –, insbesondere auch bezogen auf die Planung, Durchführung und Kontrolle der Integrationskurse)?

39

Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden wie viele Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Abarbeitung von Asylanträgen eingesetzt, und welche Auswirkungen hatte dies bislang im Bereich der Asylbearbeitung bzw. für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?

40

Inwieweit ist die Aussage des Präsidenten des BAMF im Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 2010 zutreffend, wonach das BMI für den Hauhalt 2010 mehr als 218 Mio. Euro für Integrationskurse gefordert habe, dies aber vom Deutschen Bundestag abgelehnt worden sei, und wieso wurde in einer Sachinformation des BMI an den Abgeordneten Roland Claus vom 21. Januar 2010 zu Frage 1 behauptet, die bereitgestellten Mittel in Höhe von 218 Mio. Euro seien ausreichend zur Erfüllung aller Rechtsansprüche und auch „der Mittelbedarf für ein darüber hinausgehendes Kursangebot“ könne „wie bisher bedarfsorientiert unter Inanspruchnahme des vorhandenen Verstärkungsvermerks im Haushaltsvollzug bereitgestellt werden“ – was sich nur wenig später als offenkundig falsch erwies?

41

Wie sollen sich die 233 Mio. Euro für Integrationskurse für 2010 – und 218 Mio. für 2011 – als auskömmlich erweisen, wenn nach Aussage des Präsidenten des BAMF im Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 2010 im Januar 2010 bereits 20,5 Mio. Euro noch für das Jahr 2009 ausgegeben werden mussten, die Ausgaben bis Ende April 2010 weitere 87,5 Mio. Euro betrugen (und damit auf das Jahr hochgerechnet über 262 Mio. Euro), das Einsparvolumen der zum 1. Mai 2010 ergriffenen Sparmaßnahmen hingegen nur auf 13 Mio. Euro geschätzt wurde, so dass sich aufgrund dieser Zahlen selbst nach der nochmaligen Aufstockung um 15 Mio. Euro ein Fehlbetrag in Höhe von über 35 Mio. Euro für das Jahr 2010 ergibt?

42

Wie reagiert die Bundesregierung auf das Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V. (Ausschussdrucksache 17(11)242 vom 27. August 2010), in dem anhand konkreter Beispiele aus dem Integrationskursalltag dargestellt wird, dass durch die Sparmaßnahmen des BAMF zum 1. April 2010 Ziele des Koalitionsvertrages konterkariert, besondere Zielgruppen von einer Kursteilnahme faktisch ausgeschlossen, das Kindeswohl gefährdet und Kursabbrüche begünstigt würden, weil

a) die Vorgabe von mindestens 12 bzw. 15 Mindestunterrichtsstunden pro Woche Lernungewohnte pädagogisch und Eltern mit mehreren Kindern organisatorisch/zeitlich überfordere und hinsichtlich der Ermöglichung von Elternkursen in Grundschulen aus räumlichen Gründen ein Problem sei und sogar zu Mehrkosten führen könne (ebd., S. 3);

b) es im Hinblick auf das Kindeswohl unzumutbar sei, wenn Eltern mit Kindern unter zwei bzw. drei Jahren angesichts fehlender entsprechender Betreuungsstrukturen für die Kinder durch die Arbeitsverwaltung zu Vollzeitkursen verpflichtet würden (ebd., S. 4);

c) bestimmte Zielgruppen wie pflegende Angehörige, berufstätige und arbeitsuchende Personen, lernungewohnte Menschen und Eltern auf Teilzeit- und Abendkurse mit begrenzter Wochenstundenzahl angewiesen sind (ebd.);

d) viele Kurse nicht zustande kommen, verschoben oder abgebrochen werden müssen, wenn nur Personen mit gültiger Berechtigung aufgenommen werden dürfen (ebd., S. 5)?

Berlin, den 3. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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