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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umgang der Bundeswehr mit Kindersoldaten bei Auslandseinsätzen

Vorbereitung der Bundeswehr auf die mögliche Konfrontation mit Kindersoldaten bei Auslandseinsätzen, Ausbildung von Bundeswehrsoldaten, Einsatzrichtlinien, Verpflichtungen gemäß der Kinderschutzkonvention und des Fakultativprotokolls, deutsche militärische Ausbildungshilfe, European Training Mission für Somalia (EUTM), Demokratische Republik Kongo, Umgang mit minderjährigen Aufständischen in Afghanistan, Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldaten<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/285302. 09. 2010

Umgang der Bundeswehr mit Kindersoldaten bei Auslandseinsätzen

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass gegenwärtig etwa 250 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Kindersoldaten eingesetzt werden. Nach Angaben der Vereinten Nationen und der internationalen Coalition to Stop the Use of Child Soldiers ist dies unter anderem auch in Somalia und Afghanistan – also den Einsatzgebieten der Bundeswehr – der Fall. Angesichts der gegenwärtigen Ausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik ist davon auszugehen, dass die Bundeswehr auch in Zukunft an militärischen Interventionen in Ländern teilnehmen wird, in denen die jeweiligen nationalen Streitkräfte und/oder die aufständischen bewaffneten Gruppen auch Kindersoldaten einsetzen. Damit stellt sich die Frage, wie die Bundeswehr auf die spezifischen Herausforderungen im Umgang mit Kindersoldaten vorbereitet ist, z. B. hinsichtlich von Gefechten gegen Kindersoldaten, der Gefangennahme von Kindersoldaten, der Ausbildung von Kindersoldaten oder der Duldung des Einsatzes von Kindersoldaten bei verbündeten Streitkräften.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welchen Stellenwert haben das Thema Kindersoldaten und die diesbezüglichen rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands in der regulären Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten, und für welche Dienstgrade sind entsprechende Ausbildungsmodule vorgesehen (bitte jeweils unter Angabe der dafür vorgesehenen Zeiteinheiten)?

2

Welchen Stellenwert hat die mögliche Konfrontation mit Kindersoldaten in der Vorbereitung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Auslandseinsätze (Einsatzvorbereitende Ausbildung für Krisenbewältigung und Konfliktverhütung – EAKK), insbesondere bei den Auslandseinsätzen in der Demokratischen Republik Kongo (2006) sowie in Afghanistan (seit 2002) und im Rahmen von Atalanta (seit 2009) und bei der European Union Training Mission of Somalia – EUTM-Somalia (2010)?

3

Mit welchen Institutionen und Initiativen und seit wann kooperiert die Bundeswehr bei der Erstellung und Vermittlung von Materialien zum Thema Kindersoldaten?

4

Über welche eigenen Kapazitäten für die Vorbereitung der Soldatinnen und Soldaten auf eine Konfrontation mit Kindersoldaten, wie z. B. Expertinnen und Experten, verfügt die Bundeswehr?

5

Reichen diese Kapazitäten nach Einschätzung der Bundesregierung aus oder besteht in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf, und wann und wie soll dieser Bedarf gegebenenfalls erfüllt werden?

6

Welche Strukturen sind im Einsatzgebiet vorgesehen für die entsprechende Betreuung und Anleitung der Soldatinnen und Soldaten und die Prüfung, ob die Bundeswehr ihre Verpflichtungen gemäß der Kinderschutzkonvention und dem Fakultativprotokoll einhält? Welche diesbezüglichen Kapazitäten unterhält die Bundeswehr in Afghanistan, Somalia und Uganda?

7

Welche Richtlinien existieren für die Beteiligung der Bundeswehr an gemeinsamen militärischen Operationen mit Einheiten anderer Streitkräfte, die Kindersoldaten rekrutieren und einsetzen?

8

Welche Verfahren sind vorgesehen für den weiteren Umgang mit durch die Bundeswehr verletzten Kindersoldaten und durch die Bundeswehr festgehaltenen oder festgenommenen Kindersoldaten?

9

Wird der Umgang mit Kindersoldaten in den Einsatzrichtlinien für den ISAF-Einsatz (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) und für EUTM-Somalia ausdrücklich behandelt?

a) Wenn ja, welche Verfahren sind jeweils diesbezüglich vorgesehen?

b) Wenn nicht, warum nicht?

10

Welchen Stellenwert hat die Unterzeichnung der Kinderschutzkonvention und des Fakultativprotokolls bei der Entscheidung der Bundesregierung, Angehörige anderer Streitkräfte auszubilden oder diese Streitkräfte mit Ausstattungshilfe zu unterstützen?

11

Welche Rolle spielt der Umgang mit Kindersoldaten bei der Ausbildung somalischer Rekruten im Rahmen der European Training Mission of Somalia, und welche Umgangsweisen mit Kindersoldaten werden dabei konkret vermittelt?

12

Welche Richtlinien bestehen hinsichtlich der Beteiligung der Bundeswehr an Reformen des Sicherheitssektors in Drittstaaten, in denen Kindersoldaten rekrutiert und eingesetzt werden?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass den Streitkräften der Demokratischen Republik Kongo Kindersoldaten angehören, für die deutsche Unterstützung der dortigen Reform des Sicherheitssektors?

14

Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, dass im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe die Ausbilder der Bundeswehr keine minderjährigen Angehörigen anderer Streitkräfte ausbilden, und wie wird dies konkret in Afghanistan umgesetzt?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rekrutierung und den Einsatz von Minderjährigen in der afghanischen Polizei und den Streitkräften?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Minderjährigen an Kampfhandlungen und Anschlägen auf Seiten der aufständischen Gruppierungen in Afghanistan (bitte aufgeschlüsselt nach den verschiedenen aufständischen Gruppierungen)?

17

In wie vielen Fällen hat die Bundeswehr in Afghanistan mutmaßliche Angehörige der aufständischen Gruppierungen festgesetzt bzw. festgenommen, und wurde vor der Übergabe an die afghanischen Sicherheitsbehörden das Alter dieser Personen geprüft? Wie wurde gegebenenfalls mit den Kindersoldaten weiter verfahren?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit den minderjährigen Angehörigen der afghanischen aufständischen Gruppierungen im Falle der Gefangennahme anders verfahren werden sollte als mit Erwachsenen?

a) Wenn ja, wie wird dies derzeit durch die Bundeswehr, andere ISAF-Truppen und die afghanischen Behörden gewährleistet?

b) Wenn nicht, warum nicht?

19

Wurden im Rahmen von ISAF und OEF (Operation andauernde Freiheit) besondere Verfahren für den Umgang mit Kindersoldaten vereinbart?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nicht, warum wurde dies nicht als notwendig erachtet?

20

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den bisherigen Einsatzgebieten der Bundeswehr, insbesondere in Afghanistan und der Demokratischen Republik Kongo, zur Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldaten finanziert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Kosten der Maßnahmen)?

Berlin, den 31. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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