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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktueller Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo

Zahl der Ausreisepflichtigen, &quot;Abschiebungsaufträge&quot; aus den Bundesländern, grundlose Rückübernahmeersuchen, Regelungen für Drittstaatenangehörige und Staatenlose im deutsch-kosovarischen Rückübernahmeabkommen, Beteiligung von FRONTEX an Abschiebungen, Rückgang freiwilliger Ausreisen, Diskriminierung, Erkenntnisse von UNICEF, <span>Ausschluss rückgeführter Roma-Kinder vom Schulbesuch wegen fehlender Albanischkenntnisse</span>, Erwägung eines humanitären Bleiberechts für Roma<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/285702. 09. 2010

Aktueller Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2009 gab es 541 Abschiebungen in den Kosovo, betroffen waren auch 179 Minderheitenangehörige, davon 76 Roma (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2089). In den ersten vier Monaten des Jahres 2010 befanden sich unter den 213 in den Kosovo Abgeschobenen 74 Minderheitenangehörige, 53 von ihnen waren Roma. Auf das Jahr hochgerechnet ist deshalb mit einer Abschiebung von mehr als 150 Roma zu rechnen – das wäre eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Roma bei Abschiebungen in den Kosovo wird auch künftig weiter steigen. Bereits jetzt beklagen einige Bundesländer, dass sich das von der Bundesregierung gegenüber dem Kosovo zugesagte „angemessene Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ bei Rückübernahmeersuchen nur noch schwer realisieren lasse, weil für nicht Roma solche Ersuchen bereits überwiegend in der Vergangenheit gestellt wurden.

Bis April/Mai 2010 wurden 918 Rückübernahmeersuchen gestellt, nur etwa 5 Prozent betrafen so genannte Straftäter, mehrheitlich albanischer Volkszugehörigkeit, wobei nur gegen zwei Personen Ausweisungsgründe vorlagen. Zwei Drittel aller Ersuchen betrafen Familienangehörige, auch für drei unbegleitete Minderjährige und neun alte oder pflegebedürftige Menschen wurden Ersuchen gestellt. Bei 72,5 Prozent aller Ersuchen ging es um Minderheitenangehörige, darunter 556 Roma. 120 Ersuchen wurden trotz eines über zwölfjährigen Aufenthalts der Betroffenen in Deutschland gestellt. Obwohl die Bundesregierung von einem „Vorrang der freiwilligen Rückkehr“ spricht, überwiegt die Zahl der Abschiebungen die der „freiwilligen“ Rückkehr seit Jahren bei Weitem.

Zunehmende öffentliche Proteste und Forderungen der Zivilgesellschaft, von Verbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, kommunalen Parlamenten, aber auch von internationalen Organisationen führten bislang zu keiner Änderung der rigiden deutschen Abschiebungspolitik. Die Bundesregierung bestreitet sogar rundweg, dass Roma im Kosovo überhaupt diskriminiert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2089, Antwort zu den Fragen 20 und 21). Ihre Einschätzung der Lage widerspricht damit diametral allen fachkundigen Berichten und Bewertungen, was nicht zuletzt die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2010 zu zwei Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbrachte. Auch das Europäische Parlament beklagte in einer Entschließung vom 8. Juli 2010 die schwierige Lage und Diskriminierung der Roma im Kosovo und forderte von den Mitgliedstaaten, auf Zwangsrückführungen zu verzichten. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF legte im Juli 2010 eine empirische Untersuchung vor („Integration unter Vorbehalt“, vgl. auch Ausschussdrucksache 17(4)70 D), mit der eindrucksvoll belegt wird, dass insbesondere das Kindeswohl bei Abschiebungen in den Kosovo systematisch unberücksichtigt bleibt. Fast die Hälfte aller betroffenen Roma sind Kinder, zwei Drittel von ihnen sind in Deutschland geboren und aufgewachsen, Kosovo ist für sie ein fremdes Land. Im Durchschnitt lebten die von UNICEF befragten, in den Kosovo zurückgekehrten oder abgeschobenen Roma zuvor 14 Jahre in Deutschland. Die Kinder sprechen in der Regel Romanes und Deutsch, aber kein Albanisch. Drei Viertel von ihnen konnten nach der Rückkehr oder Abschiebung keine Schule mehr besuchen, viele werden mangels Dokumenten nicht einmal behördlich registriert. Im Kosovo leben sie verzweifelt am Rand der Gesellschaft und in extremer Armut. Ausnahmslos alle abgeschobenen oder zurückgekehrten Roma-Kinder wollen nach Deutschland zurück, weil sie Deutschland als ihre Heimat empfinden. UNICEF fordert deshalb, bei der Entscheidung über den Aufenthalt der Roma aus dem Kosovo das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Abschiebungen in den Kosovo sollten deshalb beendet und den Kindern eine Integration in Deutschland ermöglicht werden. Andernfalls entstünde eine verlorene Generation entwurzelter Flüchtlingskinder und die in Deutschland bereits geleisteten Investitionen in die Zukunft dieser Kinder (Schulbildung) gingen unwiderruflich verloren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (geplant war eine solche Erhebung für den 30. Juni 2010; bitte wie zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/423 antworten, d. h. nach Bundesländern und Personengruppen, zusätzlich aber bitte auch nach Alter – unter 18 Jahre, zwischen 18 und 60 Jahre, über 60 Jahre – differenzieren)?

2

Wie viele geduldete bzw. (vollziehbar) ausreisepflichtige Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand 30. Juni 2010 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und Alter differenzieren)?

3

Für wie viele in Deutschland lebende ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo bzw. mit „kosovarischer“ Staatsangehörigkeit wurde noch kein Rückübernahmeersuchen gestellt (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen im Jahr 2010 bislang übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen – Straftäter, alleinreisende Erwachsene, Familien/Kinder, alleinerziehende Elternteile, Alte und Pflegebedürftige, langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998), unbegleitete Minderjährige, Roma-Angehörige, andere Minderheitenangehörige, Empfänger von Sozialleistungen, Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen (bitte in der Form wie zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/2089 antworten, jedoch zusätzlich noch die Summen beider Koordinierungsstellen und den Stichtag der Erhebung angeben)?

5

Wie ist es zu erklären, dass laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2089 zu Frage 4 die Mehrzahl der Bundesländer einen Anteil von Sozialleistungen beziehende Personen, für die ein Rücknahmeersuchen gestellt wurde, in Höhe von entweder 0 Prozent oder aber 100 Prozent angegeben hat, spricht dies nicht für falsche oder irrtümliche Angaben, und wie lauten gegebenenfalls die korrigierten Zahlen?

6

Wie ist es zu bewerten, dass unter den 918 Personen, für die nach Bundestagsdrucksache 17/2089 (Frage 4) ein Rückübernahmeersuchen gestellt wurde, nach Angaben der Bundesländer nur bei zwei Personen Ausweisungsgründe vorlagen, spricht dies insbesondere dafür, dass die insgesamt 44 „Straftäter“, für die Ersuchen gestellt wurden, im Regelfall keine schweren Straftaten begangen haben, und was ist der Bundesregierung über die Schwere oder Art besagter Straftaten bekannt (welchen ungefähren Anteil haben zum Beispiel asyl- oder aufenthaltsrechtliche Verstöße)?

7

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Jahr 2010 auch für 120 Personen, die bereits seit über 12 Jahren in Deutschland leben, Rückübernahmeersuchen gestellt wurden – vor allem hinsichtlich der Unzumutbarkeit einer solchen zwangsweisen Rückkehr in ärmlichste und ungewisse Verhältnisse nach so langem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland?

Sieht sie mögliche rechtliche Bedenken hinsichtlich einer Abschiebung nach über 12-jährigem Aufenthalt von hier geborenen und/oder aufgewachsenen und integrierten Kindern, die noch nie im Kosovo waren und die die Landessprache des Kosovo nicht sprechen, angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (bitte begründen; vgl. z. B. VG Frankfurt a. M., 7 K 1621/08, Urteil vom 15. Dezember 2009)?

Inwieweit ist nach der Rücknahme des bundesdeutschen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention bei ausländerrechtlichen Entscheidungen sicherzustellen, dass das Kindeswohl entsprechend Artikel 3 Absatz 1 der Konvention vorrangig berücksichtigt wird, und inwieweit führt die Rücknahme des Vorbehalts in der in Frage 7a geschilderten Konstellation der Abschiebung hier aufgewachsener und fest integrierter und zugleich von dem Herkunftsland ihrer Eltern entwurzelter Kinder dazu, dass in diesen Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. Artikel 8 EMRK eher in Betracht kommt also vor der Rücknahme des Vorbehalts (bitte ausführen; vgl. z. B. Günter Benassi: „Die Bedeutung des Schutzes des Privatlebens durch Art. 8 EMRK für die humanitären Aufenthaltsrechte am Beispiel des § 25 V AufenthG – Zum Einfluss von Art. 3 I UN- Kinderrechtskonvention“, in: Informationsbrief Ausländerrecht 7/8/2010, S. 283, insbesondere S. 291 f.)?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den sehr hohen Anteil von Minderheitenangehörigen (72,5 Prozent) bzw. Roma (60,5 Prozent) an allen Ersuchen, und inwieweit entspricht dies den Zusicherungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den kosovarischen Behörden eines „angemessenen Verhältnisses der verschiedenen Ethnien“ bei Rückübernahmeersuchen (Bundestagsdrucksache 17/2089, Frage 5)?

9

Wie konkret wird die Zusage gegenüber den kosovarischen Behörden umgesetzt, die „geographische Verteilung“ der nicht straffällig gewordenen Roma „auf die in Frage kommenden Gebiete in Kosovo“ zu berücksichtigen (Bundestagsdrucksache 17/2089, Frage 5), d. h. welche Gebiete kommen in Frage, wird hierbei auf den letzten Wohnort der Betroffenen oder die Sicherheitslage und Aufnahmebedingungen vor Ort abgestellt, und was geschieht mit Personen aus Gebieten, in denen alle oder nahezu alle Roma vertrieben wurden?

10

Was bedeutet es konkret, dass „Personen, die besonders hilfsbedürftig sind, … stets nachrangig angemeldet“ werden (Bundestagsdrucksache 17/2089, Frage 8), welche Personen gelten als „besonders hilfsbedürftig“ (zum Beispiel auch traumatisierte Personen, Alleinerziehende, unbegleitete Minderjährige, Alte/Pflegebedürftige), was bedeutet „nachrangig“, und wie ist hiermit zu vereinbaren, dass unter den 50 vom Regierungspräsidium Karlsruhe von Januar bis April 2010 zur Abschiebung angemeldeten Personen auch drei unbegleitete Minderjährige und eine alte/pflegebedürftige Person waren, die auch tatsächlich abgeschoben wurden (ebd., Frage 6)?

11

Ist es zutreffend, dass nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 4 des deutsch-kosovarischen Rückübernahmeabkommens auch bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen eine Zustimmung zum Rückübernahmeersuchen als erteilt gilt, wenn die Behörden im Kosovo innerhalb von spätestens 45 Tagen nicht auf ein Ersuchen reagiert haben (eine ähnliche Regelung gilt auch bei nachgewiesener oder glaubhaft gemachter „kosovarischer“ Staatsangehörigkeit), und wenn nein, was ist der Fall?

Bedeutet das nicht, dass aufgrund dieser Regelung auch Abschiebungen von Staatenlosen in den Kosovo vorgenommen werden, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich infolgedessen der Anteil der Staatenlosen unter den Roma-Angehörigen im Kosovo von jetzt bis zu 20 Prozent (Schätzungen des UNHCR, vgl. Ausschussdrucksache 17(4)71, S. 6) noch vergrößern könnte?

Wie viele Ersuchen an die Behörden im Kosovo werden in der Praxis nicht innerhalb von 30 bzw. 45 Tagen bzw. innerhalb der nach dem Rückübernahmeabkommen vorgesehenen Frist beantwortet bzw. welche anderen Angaben lassen sich hierzu machen (im ersten Halbjahr 2009 wurden nur 45 Prozent aller Ersuchen innerhalb eines Monats beantwortet; vgl. Bundestagsdrucksache 16/14129, Frage 8)?

Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2009 bzw. 2010 aus welchen Gründen abgelehnt?

Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab (bitte differenzieren: vor bzw. nach Inkrafttreten des Abkommens), und wie ist dieses Verhältnis bei Roma-Angehörigen?

Welche praktischen Erfahrungen und Probleme gibt es seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens im Ersuchen- und Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung, und welche Probleme wurden von kosovarischer Seite angesprochen?

12

Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bislang „Fluganmeldungen/ Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/2089 antworten, jedoch zusätzlich noch die jeweilige Summe pro Koordinierungsstelle und die Summe beider Koordinierungsstellen angeben)?

13

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass sich die Zahl der in den Kosovo abgeschobenen Roma im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich verdoppeln wird (vgl. Vorbemerkung)?

14

Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo im Jahr 2010 wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?

15

Wie viele solcher Charter-Abschiebungen sind für das laufende Jahr geplant (so weit möglich mit den Angaben wie in Frage 14)?

16

Werden solche Charterflüge öffentlich ausgeschrieben, und wenn ja, durch welche Stellen, werden einzelne Flüge oder Kontingente ausgeschrieben?

17

Welche Abschiebeaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) gab es bislang, und welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (zum Beispiel Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, in Deutschland genutzte Flughäfen, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren)?

18

Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2089 zu Frage 10 geantwortet hat, dass es zum „angemessenen Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ und zum ungefähren Anteil von Roma-Angehörigen bei Ersuchen „keine quoten- oder zahlenmäßige Festlegung“ gebe, während der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld, Torsten Böhling, in seiner Stellungnahme zur Anhörung (Ausschussdrucksache 17(4)70 C, S. 1) darlegte, in der Behördenpraxis würde sichergestellt, dass von den maximal 2 500 Personen im Jahr, für die ein Ersuchen gestellt wird, „nicht mehr als 40 % der ethnischen Gruppe der Roma angehören“, und wie ist es zu bewerten, dass der Anteil der Roma an allen Ersuchen in den ersten Monaten des Jahres 2010 mit über 60 Prozent weit über dieser Quote von 40 Prozent lag?

19

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass angesichts des hohen Anteils der Roma an allen Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo (68 Prozent zum Stand 30. Juni 2009) ihr Anteil an Ersuchen und Abschiebungen absehbar noch steigen wird, wie auch bereits vorliegende Zahlen zu Ersuchen und Abschiebungen zeigen (nach Ausschussdrucksache 17(4)70 C, S. 2 stieg der Anteil der Roma an allen Abgeschobenen von 5 Prozent im Jahr 2008 über 14 Prozent im Jahr 2009 auf 25 Prozent bis Mai 2010)?

20

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass sie sich „in ihrer Politik des Vorrangs der freiwilligen Rückkehr vor einer zwangsweisen Rückführung bestätigt“ sieht (Bundestagsdrucksache 17/2089 zu Frage 15), obwohl die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2009 mit 541 die der „freiwilligen“ Rückkehrer mit 329 (wie auch in den Jahren zuvor) deutlich überwog, und was bedeutet es konkret, dass hierdurch „illegale Migration“ bezüglich des Kosovo „wirksam“ bekämpft worden sei (ebd.)?

21

Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung von einem „Vorrang der freiwilligen Rückkehr“ die Rede sein, wenn nach der aktuellen empirischen Studie von UNICEF (vgl. auch Ausschussdrucksache 17(4)70 D, S. 3 f.) von 40 interviewten Roma-Familien nur eine einzige angab, „freiwillig“ zurückgekehrt zu sein, während fünf Familien angaben, die Einverständniserklärung zur „freiwilligen Rückkehr“ nur aus Angst vor einer Zwangsabschiebung unterzeichnet zu haben – oft auf dem Polizeirevier, bevor sie zum Flughafen verbracht wurden –, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

22

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass selbst der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsandte Leiter des URA-2-Projekts aufgrund seiner Erfahrungen davon ausgeht, dass Personen ohne „belastbare familiäre Bindungen im Kosovo“ keine Existenzmöglichkeiten im Kosovo haben, und dass er es problematisch findet, Personen, die in Deutschland geboren und/oder aufgewachsen sind, in den Kosovo abzuschieben (vgl. Ausschussdrucksache 17(4)70 E, S. 4 f.)?

23

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch, dass sie selbst keine Diskriminierung der Roma im Kosovo sieht und deren wirtschaftliche und soziale Situation vor allem mit dem „niedrigen Bildungsniveau vieler arbeitsloser Roma“ erklärt (Bundestagsdrucksache 17/2089, Frage 21a), während zum Beispiel das Europäische Parlament (Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Integration des Kosovo, Punkt 28) auf die schwierige Lage und Diskriminierung insbesondere der Roma im Kosovo hinweist und eine solche Diskriminierung auch von allen anderen wichtigen nationalen und internationalen Organisationen gesehen wird (zum Beispiel UNHCR, OSZE, Europarat usw.), und inwieweit ist das „niedrige Bildungsniveau vieler arbeitsloser Roma“ im Kosovo nach Ansicht der Bundesregierung womöglich das Resultat gesellschaftlicher Diskriminierung und Ausgrenzung?

24

Inwieweit hält die Bundesregierung die maximale Sozialhilfe im Kosovo in Höhe von etwa 70 Euro pro Familie (nur für Familien mit Kindern unter fünf Jahren) für geeignet, um ein menschenwürdiges Überleben im Kosovo sicherzustellen, angesichts der von ihr angegebenen Mietpreise für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung in Pristina in Höhe von bis zu 350 bzw. 500 Euro bzw. in anderen Städten um ca. 50 Euro darunter (Bundestagsdrucksache 17/2089, Frage 21d), und inwieweit hält sie vor diesem Hintergrund den im Rahmen des URA-2-Projekts gewährten, maximal sechsmonatigen Mietzuschuss von bis zu 100 Euro monatlich für ausreichend?

25

Wie viele Psychologen arbeiten im Projekt URA 2, welche Qualifikation haben sie, und ist es zutreffend, dass diese Psychologen zurückgekehrten oder abgeschobenen Personen aus Deutschland keine therapeutische Hilfe oder Behandlung anbieten können und es im Regelfall bei einem Beratungsgespräch bleibt, und wenn nein, wie verhält es sich tatsächlich?

26

Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass der im Rahmen von URA 2 gewährte Lebensmittelzuschuss in Höhe von maximal 50 Euro pro Person tatsächlich geeignet ist „für die Überbrückung der Zeit nach der Rückkehr bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme“ (Ausschussdrucksache 17(4)70 F, S. 12), wie lang schätzt sie die Zeit bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme bei abgeschobenen Roma-Angehörigen angesichts ihrer über 90-prozentigen Arbeitslosenquote, und wie lange reichen Lebensmittel im Wert von maximal 50 Euro im Kosovo?

27

Wie ist es zu erklären, dass nur weniger als ein Viertel aller im Jahr 2009 aus Deutschland Abgeschobenen bzw. Zurückgekehrten die Zuschüsse des URA-2-Projekts für Mietkosten, Medikamente, Lebensmittel und Einrichtung in Anspruch nahm (Ausschussdrucksache 17(4)70 F, S. 11)?

28

Welchen praktischen Wert für die Betroffenen hat die Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, vom 5. Mai 2010 (Plenarprotokoll 17/39, S. 3779), Abschiebungen erfolgten „nicht in eine bestimmte Kommune oder ‚Lager‘ im Kosovo“ und „den rückgeführten Personen [stünde es] im Rahmen der verfassungs-mäßig garantierten Freizügigkeit … frei, über ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen“, wenn öffentliche Unterstützungsleistungen nur in dem Wohnort vor der Flucht bezogen werden können und Roma-Gemeinschaften aus mehreren Orten restlos vertrieben wurden, so dass eine Rückkehr dorthin schon aus Sicherheitsgründen kaum in Betracht kommt?

29

Wie bewertet es die Bundesregierung und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass nach Einschätzungen und Erkenntnissen von UNICEF, aber auch des Leiters von URA 2, viele abgeschobene Roma den Kosovo mangels realistischer Überlebensperspektiven bereits nach wenigen Monaten wieder verlassen und unter anderem versuchen, nach Deutschland (illegal) zurückzukehren (vgl. z. B. Ausschussdrucksache 17(4)70 D, S. 9)?

30

Inwieweit hält es die Bundesregierung mit der nunmehr vorbehaltlos umzusetzenden UN-Kinderrechtskonvention und dem vorrangig zu beachtenden Kindeswohl für vereinbar, wenn nach der empirischen Untersuchung von UNICEF (vgl. auch Ausschussdrucksache 17(4)70 D) die in den Kosovo zurückgekehrten bzw. abgeschobenen Roma-Kinder, die mehrheitlich hier geboren und/oder aufgewachsen sind und Deutschland als ihre „Heimat“ empfinden, im Kosovo zu 74 Prozent nicht mehr zur Schule gehen und die Sprache des Landes nicht sprechen können, dass sie häufig nicht einmal behördlich registriert werden und in extremer Armut und Hoffnungslosigkeit leben müssen?

31

Wie bewertet es die Bundesregierung und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass nach der UNICEF-Studie (vgl. auch Ausschussdrucksache 17(4)70 D, S. 8) 65 von 173 befragten Personen, darunter 48 Kinder, im Kosovo nicht gemeldet waren und keinerlei kosovarische Dokumente besaßen, so dass sie selbst von den marginalen behördlichen sozialen Unterstützungsleistungen im Kosovo ausgeschlossen waren, was häufig daran liegt, dass die abgeschobenen bzw. zurückgekehrten Kinder häufig nicht über deutsche Geburtsurkunden und Schulzeugnisse im Original verfügen (ebd.)?

32

Inwieweit haben die Erkenntnisse der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2010, aber auch die umfassende Studie von UNICEF dazu beigetragen, dass die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Bleiberecht für die Roma aus humanitären Gründen überdenkt (bitte darlegen)?

Berlin, den 2. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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