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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Widersprüche in der Bewertung eines Flugplatzneubaus in Coburg (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/1347)

Herstellung eines richtlinienkonformen Zustands des Verkehrslandeplatzes Coburg-Brandensteinsebene durch Neubau bzw. Umbau<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

16.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/285802. 09. 2010

Widersprüche in der Bewertung eines Flugplatzneubaus in Coburg (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/1347)

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Mit Datum vom 8. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1347) beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/1242, zum Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene. Dabei ging es um die Notwendigkeit eines Umbaus des bestehenden Flugplatzes bzw. alternativ um die Notwendigkeit des Neubaus eines Flugplatzes im Landkreis Coburg.

Wie in der Kleinen Anfrage beschrieben, argumentieren die Befürworter, die Notwendigkeit des Neubaus sei gegeben, weil der bestehende Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene Sicherheitsmängel aufweise. Grund für diese Mängel seien Tatbestände, die bislang Ausnahmegenehmigungen für die Verkürzung des Sicherheitsstreifens von 60 auf 30 Meter und für den Verzicht auf eine Anflugbefeuerung notwendig machten. Der derzeit genutzte Platz Brandensteinsebene könne nicht „richtlinienkonform“ ausgebaut werden.

Die beiden Ausnahmegenehmigungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) laufen zum 31. Dezember 2010 aus. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie geht davon aus, dass das BMVBS ab dem 1. Januar 2011 neue Ausnahmegenehmigungen anbietet, sofern sich die kommunalen Gremien der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau eines richtlinienkonformen Flugplatzes aussprechen (22. April 2010, Az. VII/7-8461/746/3).

Dem gegenüber stehen die Aussagen des BMVBS vom 14. Februar 2007, Az. LR 11/62.12.20, die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen vom 7. November 2007, Bundestagsdrucksache 16/7043, und 8. April 2010, Bundestagsdrucksache 17/1347, dass der Bundesregierung zu keiner Zeit Sicherheitsmängel am Flugplatz Brandensteinsebene bekannt waren, der Instrumentenflugbetrieb bisher störungsfrei abgewickelt worden sei.

Die Antwort der Bundesregierung besagt, dass sie Änderungen am Flugplatz „unverzüglich“ bzw. „umgehend“ erwarte, was auf einen Umbau des bestehenden Flugplatzes hinausliefe. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie setzt hingegen auf einen Flugplatzneubau – also nicht auf einen kurzfristig zu realisierenden Umbau –, damit der Standort zu einem richtlinienkonformen Flugbetrieb kommt. Ein solcher Neubau würde aber nicht „umgehend“ oder „unverzüglich“ die Mängel abstellen, die zu den Ausnahmegenehmigungen geführt haben, sondern frühestens bis zum Zeitraum 2018 bis 2020 realisierbar sein (22. April 2010, Az. VII/7-8461/746/3).

Die Aussagen beider Behörden stellen sich widersprüchlich dar. Wir bitten daher um Klärung der unten aufgeführten Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Betreiber des Verkehrslandeplatzes „umgehend“ bzw. „unverzüglich“ einen richtlinienkonformen Zustand des Platzes herstellen wird?

Wenn ja, in welcher Art und Weise wird dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

2

Bedeutet „umgehend“ nach Auffassung der Bundesregierung, dass die Herstellung eines richtlinienkonformen Zustandes am Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene durch einen Umbau möglich und notwendig ist und entsprechend kurzfristig realisiert werden muss (bitte mit Begründung)?

3

Wie steht die Bundesregierung zur Haltung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, welches davon ausgeht, dass erst ein Neubau eines Flugplatzes richtlinienkonform sein würde, und welche sich offensichtlich im Widerspruch zur Haltung der Bundesregierung befindet, weil der nicht richtlinienkonforme Zustand im Falle eines Neubaus noch ca. zehn Jahre verlängert würde?

Berlin, den 2. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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