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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zuständigkeiten und Meilensteine für die Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

13.10.2022

Aktualisiert

21.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/324602.09.2022

Zuständigkeiten und Meilensteinen für die Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung

der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird die Digitalisierung als eines der Kernthemen der Gesellschaft und des politischen Handelns der Koalitionspartner ausgemacht. Es soll ein lernender und digitaler Staat geschaffen werden, der „vorausschauend für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; S. 8). Der Staat soll bei „flexiblen sowie digitalen Arbeitsbedingungen Vorbild sein“, Gesetzgebungsverfahren sollen auf ihre digitale Ausführung hin geprüft werden (ebd., S. 9). Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen gelten als prioritär, Behörden werden mit notwendiger Technik ausgestattet, IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern sollten standardisiert werden, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll mit einer ausreichenden Folgefinanzierung einhergehen und Digitalisierungshemmnisse sollen mittels Generalklausel abgebaut werden (ebd., S. 12, 15, 16).

Auf die Einführung eines federführenden Digitalministeriums zur Umsetzung dieser Aufgaben hat die Bundesregierung verzichtet. Per Organisationserlass hat der Bundeskanzler Olaf Scholz dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Zuständigkeiten für Telekommunikation, die nationale, europäische und internationale Digitalpolitik sowie für operative Vorhaben der Digitalpolitik übertragen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990040/df69951d83f08c0b7b04cb40210e1221/2021-12-08-organisationserlass-data.pdf; S. 3), ohne dass damit nach Auffassung der Fragesteller die Frage der Zuständigkeit für Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung abschließend geklärt wäre.

Die Umsetzung der nach Meinung der Fragesteller ambitioniert formulierten Digitalpolitik verzögert sich, was nach Ansicht der Fragesteller den ungeklärten Kompetenzen innerhalb der Regierung geschuldet ist. Das für die Kalenderwoche 28 vorgesehene „Eckpunktepapier“ des Bundeskanzleramtes zur Klärung dieser Frage konnte Presseberichten zufolge nicht zur Kabinettsreife gebracht werden (Newsletter Tagesspiegel Background, Digitalisierung & KI, 19. Juli 2022). So sollen beim Thema Digitale Identitäten mehrere Ressorts Mitsprachewünsche anmelden (ebd.), auch ist die Federführung beim Aufbau des geplanten Dateninstituts weiter offen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2907), obwohl mit der Veröffentlichung der „Digitalpolitischen Ziele und Maßnahmen“ im April 2022 nach Auffassung der Fragesteller angedeutet wird, dass für die Themen Digitale Identitäten, Errichtung eines Dateninstituts aber auch die Weiterentwicklung des OZG die Zuständigkeiten bereits festgelegt wurden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/it-digitalpolitik/digitalprogramm.html).

Klärungsbedarf gäbe es Presseberichten zufolge weiter bei der Konsolidierung der Bundes-IT, hier bemühten sich der IT-Rat sowie mehrere Bundesministerien um die Steuerungshoheit (Newsletter Tagesspiegel Background, Digitalisierung & KI, 19. Juli 2022). Nicht zuletzt sei es offen, wann die angekündigte Digitalstrategie vorgelegt werden könne; auch ein Digitalbudget werde bislang nicht beziffert (ebd.). Es besteht auf Seiten der Fragesteller ferner der Eindruck, dass die Vielzahl der ungeklärten Zuständigkeitsfragen der Bundesregierung ursächlich für die schleppende OZG-Umsetzung ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wird die Bundesregierung das genannte Papier „Eckpunktepapier“, aus dem die Presse zitiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), a) dem Deutschen Bundestag in Form einer Unterrichtung zugänglich machen, und falls ja, wann, und über welchen Ausschuss respektive welche Ausschüsse (falls nein, warum nicht), b) der allgemeinen Öffentlichkeit in Form einer Information zugänglich machen, etwa über die eigene Webseite, falls ja, wann, falls nein, warum nicht?

2

Konnte bei der Sitzung des IT-Rates vom 19. Juli 2022 Einigkeit über die Zuständigkeit bei der Konsolidierung der Bundes-IT erzielt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), falls ja, wie sieht das Ergebnis aus, falls nein, warum nicht (bitte jeweils ausführen)?

3

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, angesichts des laufenden Krieges in der Ukraine die Konsolidierung der Bundes-IT prioritär und mit höherem Tempo voranzutreiben als bisher?

Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten und überprüfbaren Fristen, falls nein, warum nicht (bitte jeweils ausführen)?

4

Kann die Bundesregierung angeben, wie viele Personen (i. e. Vollzeitäquivalente) in ihrem Geschäftsbereich mit der Umsetzung der projektierten Digitalpolitik befasst sind (bitte nach Ressort, Behörde, Abteilung aufschlüsseln)?

5

Kann die Bundesregierung angeben, wie viele und welche administrativen Dienstleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) bis zum Jahresende 2022 auch digital für die Bürger anzubieten und abzuwickeln sind?

Wie lange wird es nach Einschätzung der Bundesregierung dauern, bis alle administrativen Dienstleistungen flächendeckend auch digital angeboten werden?

6

Kann die Bundesregierung bereits konkrete Angaben machen zum projektierten Digitalbudget sowie a) zur konkreten Höhe, b) zu den Ausgabezwecken, c) zur Laufzeit, d) zu den verantwortlichen Ressorts, falls nein, warum nicht?

7

Kann die Bundesregierung eine federführende Stelle bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag projektierten Digitalpolitik identifizieren, und wenn ja, welches Ressort wäre es, und falls nein, warum nicht (bitte jeweils ausführen)?

8

Welche Rechtsnorm beabsichtigt die Bundesregierung ggf. zu welchem Zeitpunkt zu ändern, um Digitalisierungshemmnisse mittels Generalklausel, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vorgesehen, abzubauen, und welches Ressort ist hierfür ggf. federführend zuständig?

9

Kann die Bundesregierung bereits konkrete Angaben zu dem mehrjährigen Globalbudget der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) machen, und wenn ja, in welcher Höhe soll sich das FITKO-Budget für die Jahre 2023, 2024, 2025 bewegen?

10

Kann die Bundesregierung bereits konkrete Angaben zu der ausreichenden Folgefinanzierung zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, dort im verlinkten Vertrag S. 15) machen?

a) Wie viele Mittel der rund 3 Mrd. Euro aus dem OZG-Konjunkturprogramm sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgerufen?

b) Können Mittel aus dem OZG-Konjunkturprogramm für OZG-Umsetzungsprojekte, die erst im Jahr 2023 oder 2024 beginnen, verwendet werden, wenn ja, welche gesetzliche bzw. untergesetzliche Norm ist hierfür die Ermächtigungsgrundlage?

c) In welcher Höhe möchte die Bundesregierung ggf. Mittel bereitstellen, um den Betrieb und die Weiterentwicklung zentraler oder prioritärer IT-Verfahren, die nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO) entwickelt werden, sicherzustellen (bitte nach Mitteln je zentralem oder prioritärem IT-Verfahren aufschlüsseln)?

d) In welcher Höhe möchte die Bundesregierung ggf. Bundesmittel bereitstellen, von denen Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der SDG-VO ab dem Jahr 2023 profitieren können, und auf Basis welcher einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen können den Kommunen – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gefordert – Bundesmittel zweckgebunden zugewiesen werden?

Berlin, den 5. August 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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