Einrichtungsbezogene Impfpflicht
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Martin Sichert, Kai-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, Thomas Dietz, Robert Farle, Jürgen Braun, Frank Rinck, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Regelung beruht auf § 20a des Infektionsschutzgesetzes und soll am 1. Januar 2023 außer Kraft treten (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 1. Januar 2023 hinaus, und wenn ja, bis wann (bitte begründen)?
Wie hoch ist die Anzahl derjenigen Personen, welche in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Deutschland seit dem Jahr 2015 arbeiten (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
a) Gab es Veränderungen der Anzahl des in Frage 2 genannten Personenkreises, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Möglichkeit begründen)?
b) Wie hat sich die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Anzahl des in Frage 2 genannten Personenkreises ausgewirkt (bitte begründen)?
Hat sich die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Sinne der Bundesregierung als richtig und erfolgreich erwiesen, und kann die Bundesregierung dies mit Zahlen und Daten begründen (bitte in Form von Zahlen und Daten ausführen)?
Wie viele Personen und sonstige Akteure (z. B. Einrichtungen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstoßen, etwa hinsichtlich des Nachweisverfahrens und des Benachrichtigungsverfahrens (https://www.welt.de/politik/deutschland/article239959623/Impfplicht-190-000-ungeimpfte-Pfleger-und-Betreuer-aber-nur-70-Betretungsverbote.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte mindestens in Nachweisverfahren und Benachrichtigungsverfahren aufschlüsseln, bitte begründen)?
Wie viele Personen und sonstige Akteure (z. B. Einrichtungen), die gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa hinsichtlich des Nachweisverfahrens und des Benachrichtigungsverfahrens, verstoßen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht sanktioniert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (https://www.welt.de/politik/deutschland/article239959623/Impfplicht-190-000-ungeimpfte-Pfleger-und-Betreuer-aber-nur-70-Betretungsverbote.html; bitte mindestens in Nachweisverfahren und Benachrichtigungsverfahren aufschlüsseln sowie bitte begründen)?
Sind der Bundesregierung Begründungen (z. B. Pflegenotstand) bekannt, die angegeben wurden, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa hinsichtlich des Nachweisverfahrens und des Benachrichtigungsverfahrens, zu umgehen, und wenn ja, welche waren das (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134968/Landkreis-Mittelsachsen-umgeht-Verfahren-zur-Pflegeimpfpflicht; bitte mindestens in Nachweisverfahren und Benachrichtigungsverfahren aufschlüsseln und bitte Begründungen ausführen sowie, wenn möglich, quantifizieren)?
a) Von welchen Akteuren (Einzelpersonen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, kleinere Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienstleister, Landarztpraxen etc.) wurden derlei Begründungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorgetragen (bitte mindestens in Nachweisverfahren und Benachrichtigungsverfahren aufschlüsseln, bitte Begründungen, wenn möglich, quantifizieren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Gegenüber welchen Stellen (Gesundheitsämter, Verwaltungsgerichte etc.) wurden derlei Begründungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorgetragen (bitte mindestens in Nachweisverfahren und Benachrichtigungsverfahren aufschlüsseln, bitte Begründungen, wenn möglich, quantifizieren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Wie wertet die Bundesregierung den Ermessensspielraum von Behörden, auf welchen sich diejenigen Behörden beziehen, die sich gegen ein Betretungsverbot der ungeimpften Mitarbeiter einsetzten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte begründen)?
Wie hoch ist, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und nach Kenntnis der Bundesregierung, der Anteil geimpfter, vollständig geimpfter und ungeimpfter Personen am gesamten Krankenstand in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen seit Beginn der Pandemie (bitte Krankenstand nennen, bitte je Jahr, Bundesland und, wenn möglich, nach Tätigkeit der Erkrankten etwa am Patienten oder in der Verwaltung bzw. nach Risikogruppe aufschlüsseln)?