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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand laufender Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den "Nationalsozialistischen Untergrund" und Aktivitäten bereits verurteilter NSU-Helfer

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

05.10.2022

Aktualisiert

18.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/331807.09.2022

Aktueller Stand laufender Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und Aktivitäten bereits verurteilter NSU-Helfer

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vor dem Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft verurteilt, befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die Witwe des im Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich empört: „Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“ (vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-muenchenlive). Eine Initiative fordert zudem, dass das Urteil keinen Schlussstrich darstellen dürfe (vgl. https://www.antifainfoblatt.de/artikel/kein-schlussstrich-ein-versprechen-f%C3%BCr-die-zukunft). Zwar hat der Generalbundesanwalt seinerseits angekündigt, dass er weiter ermitteln würde. Allerdings sind zum sogenannten Neunerverfahren (vgl. https://www.mdr.de/investigativ/video-203234.html) und einem „Strukturermittlungsverfahren“ mit laut Medienberichten 58 Ermittlungskomplexen (vgl. https://reportage.mdr.de/das-nsu-unterstuetzernetzwerk#10648), die sich gegen weitere mutmaßliche Unterstützer des NSU richten, bisher keine neuen Ergebnisse bekannt geworden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5516, Bundestagsdrucksache 19/309 sowie die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/2922). Opferanwälte haben erst jüngst wieder vor möglichen Verjährungen und Verfahrenseinstellungen gewarnt und monieren, dass die Ermittlungen so „schlicht im Sande verlaufen“ könnten (vgl. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nsu-nebenklageanwalt-warnt-vor-neuen-taten,R83wJRB). Ende 2018 führte der Generalbundesanwalt neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7165).

Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“ bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden sich dabei mehr als 40 V-Personen deutscher Sicherheitsbehörden. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wie die Rechtsterroristen über Jahre untertauchen und zehn Morde begehen konnten. Auch die Herkunft von etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl. https://www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artikel10257563, http://www.spiegel.de/panorama/justiz/a-896805.html, https://ze.tt/nsu-die-neonazis-sind-die-gewinner-des-prozesses, https://www.stern.de/politik/deutschland/nsu-prozess-beendet--diese-offenen-fragen-bleiben-zum-rechten-terror-8156252.html, https://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der Generalbundesanwalt aktuell Ermittlungen im Rahmen des sogenannten Neunerverfahrens, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte die jeweilige Personenanzahl, das Bundesland, die Stadt bzw. den Ort und den Straftatbestand angeben)?

2

In wie vielen Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt im Rahmen des „Neunerverfahrens“, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU aktuell gegen Unbekannt (bitte die Fallzahl, das Bundesland, die Stadt bzw. den Ort und den Straftatbestand angeben)?

3

Hat der Generalbundesanwalt bisher Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU eingestellt, und wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welcher Begründung (bitte nach Personenanzahl, Straftatbestand und Monat der Verfahrenseinstellung aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt im Rahmen des „Neunerverfahrens“, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU aktuell gegen Unbekannt (bitte die Fallzahl, das Bundesland, die Stadt bzw. den Ort und den Straftatbestand angeben)?

5

Wie viele Beamte des Bundeskriminalamts sind seit dem 1. Januar 2019 mit den Ermittlungen im Rahmen des sogenannten „Neunerverfahrens“, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU befasst (bitte Anzahl, Jahr und je Ermittlungsverfahren angeben)?

6

Bei wie vielen der namentlich bekannten mutmaßlichen Unterstützerinnen und Unterstützern des NSU ist im Jahr 2022 mit einer absoluten Verfolgungsverjährung in Bezug auf Unterstützungshandlungen zu rechnen (bitte nach Personenanzahl, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen von Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Unterstützungshandlungen für den NSU ist im Jahr 2022 mit einer absoluten Verfolgungsverjährung in Bezug auf Unterstützungshandlungen zu rechnen (bitte nach Fallanzahl, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung aufschlüsseln)?

8

Wann rechnet der Generalbundesanwalt hinsichtlich der Beschuldigten Max-Florian B., Mandy Struck, Pierre Jahn, André Kapke, Hermann S., Matthias Dienelt, Susann E., Thomas Starke und Jan Werner (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 55) mit dem Eintritt der absoluten Verfolgungsverjährung in Bezug auf Unterstützungshandlungen zu Gunsten des NSU (bitte nach Fallanzahl, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung aufschlüsseln)?

9

Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU seit Dezember 2017 statt, bzw. in wie vielen Fällen wurden seither anlässlich anderweitiger Ermittlungsmaßnahmen Hinweise bzw. Zufallsfunde, die Bezüge für das „Neunerverfahren“, das „Strukturermittlungsverfahren“ oder andere Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU haben, festgestellt und für diese Ermittlungen herangezogen und dort berücksichtigt (bitte nach Bundesländern, Stadt bzw. Ort und Datum auflisten)?

10

Wann plant die Generalbundesanwaltschaft in welchen Ermittlungsverfahren wegen Unterstützungshandlungen für den NSU Anklage zu erheben?

11

Hat das Bundeskriminalamt seit dem 1. Januar 2019 Ermittlungen im europäischen Ausland im Wege der Rechtshilfe veranlasst oder unterstützt im Zusammenhang mit namentlich bekannten Unterstützern und Unterstützerinnen des NSU (bitte nach Anzahl, Jahr und Ländern aufschlüsseln)?

12

Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit dem 1. Januar 2019 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen?

13

Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit dem 1. Januar 2019 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfV aufschlüsseln)?

14

Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit dem 1. Januar 2019 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen?

15

Wie viele V-Personen-Führer von welchen LfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts seit dem 1. Januar 2019 im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfV aufschlüsseln)?

16

Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit dem 1. Januar 2019 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen?

17

Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen von LfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts seit dem 1. Januar 2019 im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfV aufschlüsseln)?

18

Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten bzw. Präsidentinnen oder Behördenleiter und Behördenleiterinnen von LfV wurden im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit dem 1. Januar 2019 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfV aufschlüsseln)?

19

Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts seit dem 1. Januar 2019 im NSU-Komplex als Zeugen vernommen?

20

Gegen wie viele Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelte das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im NSU-Komplex (bitte ggf. die Tatvorwürfe angeben)?

21

Ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex auch gegen Ralf Marschner, der von 1992 bis 2002 als V-Mann für das BfV arbeitete, zum NSU-Umfeld gehörte und sich 2007 in die Schweiz abgesetzt hat (vgl. http://static.woz.ch/1816/eine-nsu-spur-fuehrt-ins-rheintal/der-mann-ohne-hals)?

22

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die fünf rechtskräftig verurteilten Personen aus dem ersten NSU-Prozess – Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze – weitere Strafverfahren geführt, die Tatsachen und Umstände betreffen, aus welchen sich eine Zuständigkeit von Stellen des Bundes ergibt (bitte nach Anzahl, Straftatbeständen, beteiligten Stellen des Bundes aufschlüsseln)?

23

In welchen extrem rechten Organisationen ist der verurteilte Neonazi Ralf Wohlleben nach Kenntnis des BfV gegenwärtig aktiv und in welcher Weise?

Wird Ralf Wohlleben aktuell vom BfV beobachtet?

An welchen extrem rechten Veranstaltungen hat Ralf Wohlleben teilgenommen (bitte auflisten)?

Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Gefährdung politischer Widersacher oder Migrantinnen und Migranten durch Ralf Wohlleben?

Verfügt Ralf Wohlleben nach Kenntnis der Bundesregierung über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, bzw. nahm er nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2019 an Veranstaltungen teil, die im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Sprengmitteln, der Jagd oder dem Schießsport stehen?

24

In welchen extrem rechten Organisationen ist der verurteilte Neonazi André Eminger nach Kenntnis des BfV gegenwärtig aktiv und in welcher Weise?

Wird André Eminger aktuell vom BfV beobachtet?

An welchen extrem rechten Veranstaltungen hat André Eminger teilgenommen (bitte auflisten)?

Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Gefährdung politischer Widersacher oder Migrantinnen und Migranten durch André Eminger?

Verfügt André Eminger nach Kenntnis der Bundesregierung über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, bzw. nahm er nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2019 an Veranstaltungen teil, die im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Sprengmitteln, der Jagd oder dem Schießsport stehen?

Berlin, den 15. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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