Äußerungen der Bundesregierung zu sogenannter kultureller Aneignung
der Abgeordneten Roger Beckamp, Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung betreibt auf der US-Plattform Instagram ein Konto mit dem Namen saymyname_bpb. Es wird als „Webvideoformat der @bpb_de“ also der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betrieben, die dem Bundesministerium des Innern und für Heimat untersteht, mithin im Auftrag der Bundesregierung produziert (https://web.archive.org/web/20220615100948/https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/saymyname/).
Am 2. Februar 2022 verbreitete die Bundesregierung über die Plattform ein Video mit Begleittext, in dem es heißt, gewisse „Angehörige“ hätten „teilweise mit kultureller Aneignung […] zu kämpfen“ (https://www.instagram.com/tv/CZep8vXJ4q4/).
Die Fragesteller möchten die Position der Bundesregierung dazu erfahren und dokumentieren (Informationsinteresse des Parlamentes und der Öffentlichkeit), um sie dann gegebenenfalls mit weiteren Aussagen der Bundesregierung und anderen angeblichen und tatsächlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen, auf die sich die Bundesregierung beruft, abzugleichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Was versteht die Bundesregierung unter „kultureller Aneignung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Personen dürfen sich nach Ansicht der Bundesregierung welche kulturellen Handlungen nicht „aneignen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und weshalb nicht?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, dass die sogenannte kulturelle Aneignung negativ sei und Menschen damit „zu kämpfen“ hätten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Fälle, in denen sogenannte kulturelle Aneignung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gerechtfertigt sei oder sie diese sogar befürwortet, und wenn ja, welche Fälle sind das?