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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

26.09.2022

Aktualisiert

05.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/338512.09.2022

Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Bericht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2021 – Ausgewählte Zahlen im Überblick) heißt es auf Seite 12: „Der Anteil der als ‚Messerangriff‘ erfassten Taten der Gewaltkriminalität lag im Berichtsjahr 2021 bei 6,6 Prozent (10 917 Fälle), bei Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung bei 5,8 Prozent (7 071 Fälle). Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen nicht für eine Erfassung als Messerangriff aus.“

Seit Juli 2018 werden im Rahmen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES BPOL) Gewaltdelikte mit Messern erfasst. In diesem Kontext erfolgt auch die Erhebung der Staatsangehörigkeiten der festgestellten Beschuldigten. Angaben zu deren Aufenthaltsstatus sind jedoch auf Grundlage der PES BPOL nicht möglich, so die Bundesregierung (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/257). Im Rahmen einer weiteren Anfrage wurde nach der Anzahl der Gewaltdelikte, der Herkunft der Täter sowie Fragen zur Zusammensetzung der Opfer seit der Erfassung gefragt (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/257).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Können durch die Bundesregierung noch weitere Daten dargestellt werden, die die Länder im Kontext der übermittelten Messerangriffe für die Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 an den Bund ggf. übermittelt haben (weitere Aufschlüsselungsoptionen), und wenn ja, welche sind dies?

2

Wie schlüsseln sich die in der PKS 2021 angegebenen 10 917 Fälle (Taten) mit Messern (s. Vorbemerkung der Fragesteller) jeweils nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, darunter Zuwanderern, und unbekannten bzw. ungeklärten Tatverdächtigen auf?

3

Welche zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten wurden im Rahmen von Frage 2 jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen ermittelt, und wie viele darunter waren Zuwanderer nach der Definition der PKS?

4

Wie schlüsseln sich die in der PKS 2021 ausgewiesenen Gewaltdelikte mit Messern nach konkreten Straftatbeständen auf (bitte jeweils in absoluten Zahlen angeben)?

5

Wie verteilen sich die Messerangriffe anteilsmäßig auf die jeweiligen Bundesländer (bitte jeweils auch nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, darunter Zuwanderern und unbekannten bzw. ungeklärten Tatverdächtigen je Bundesland aufschlüsseln)?

6

Kann die Bundesregierung, sofern sie die Fragen 2 bis 5 nicht beantworten kann, nach ihrer Lagebeurteilung und im Hinblick auf diese Fragen erläutern, ob und in welchem Zeitrahmen derartige Auskünfte zukünftig möglich sein werden, und dazu bitte auch auf den derzeitigen aktuellen Umsetzungsstand zur Erfassung von Messerangriffen in der PKS eingehen (wenn ja, bitte ausführen)?

7

Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erläutern, in welchen Punkten man im Hinblick auf die Erfassung von Messerangriffen ggf. noch Klärungsbedarf (vgl. dazu die bisherigen Auskünfte der Bundesregierung in den Antworten zu Frage 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/257) sieht (wenn ja, bitte ausführen)?

8

Kann die Bundesregierung darlegen, ob in der PES BPOL im Gegensatz zur PKS 2021 auch das Mitführen eines Messers für eine Erfassung als Messerangriff ausreichen kann, und wenn ja, wird es hier einen Angleichungsprozess geben (bitte auch erläutern, in welcher Form dies ggf. geschehen soll)?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Gewaltdelikten, die in Zusammenhang mit mitgeführten bzw. eingesetzten Messern im ersten Halbjahr 2022 von der Bundespolizei erfasst worden sind, und wie hoch war die Anzahl zuvor im zweiten Halbjahr 2021?

10

Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese erfragten Gewaltdelikte jeweils nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen (darunter Zuwanderer) und diesbezüglich unbekannten bzw. ungeklärten Tatverdächtigen auf (bitte je erfragtem Halbjahr wie in Frage 9 aufschlüsseln)?

11

Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (Frage 10) im ersten Halbjahr 2022 und zweiten Halbjahr 2021 am häufigsten vertreten (bitte in absoluten Zahlen angeben)?

12

Wird eine Aufschlüsselung der Opfer von Gewaltdelikten mit Messern im Rahmen der Erfassung durch die Bundespolizei nach deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen, Geschlecht und Altersgruppen wieder möglich sein (vgl. dazu die Ausführungen der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/1196, wonach laut Bundesregierung ab dem Jahr 2021 aufgrund technischer Anpassungen des statistischen Systems diese Auswertungen ab dem Jahr 2021 nicht mehr möglich seien), und wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

13

Kann eine Aufschlüsselung nach den Abfragekriterien in Frage 12 für die PKS 2021 vorgenommen werden, und wenn ja, wie sieht diese für das Jahr 2021 aus?

Berlin, den 6. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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