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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unterstützung und Maßnahmen des Bundes bei der Umsetzung der sogenannten Smart City Charta

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

29.09.2022

Aktualisiert

31.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/342215.09.2022

Unterstützung und Maßnahmen des Bundes bei der Umsetzung der sogenannten Smart City Charta

der Abgeordneten Barbara Lenk, Joana Cotar, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zur Auseinandersetzung mit Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für die Stadtentwicklung hat die Bundesregierung 2016 die „Nationale Dialogplattform Smart Cities“ eingerichtet. Ihr Ziel ist, die digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig und im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung zu gestalten. Im November 2019 startete die zweite Phase der „Nationalen Dialogplattform Smart Cities“ (https://www.smart-city-dialog.de/nationale-dialogplattform).

Gemeinsam entwickelten Bund, Länder und Kommunen Grundsätze, Leitlinien und Empfehlungen für die Stadtentwicklung im digitalen Zeitalter und legten als Ergebnis des knapp einjährigen Dialogprozesses die „Smart City Charta“ vor.

Der Bund hat diese Charta mitentwickelt und unterzeichnet (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/EN/themen/building-housing/city-housing/smart-city-charter-short.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Nach dieser Charta sind Smart Cities einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung verpflichtet. Die digitale Transformation biete Städten, Kreisen und Gemeinden Chancen auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung und ziele auf die ressourcenschonende, bedarfsgerechte Lösung der zentralen Herausforderungen der Stadtentwicklung ab (ebd.).

Sie soll auch die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Verzahnung von Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen im Sinne einer zukunftsorientierten Stadt- und Raumentwicklung fördern. Ihr Ziel sei es zudem, die digitale Integration aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern und einer „drohenden digitalen Spaltung entgegenzuwirken“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/EN/themen/building-housing/city-housing/smart-city-charter-short.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung verabschiedet, um die digitale Transformation der Kommunen hin zu Smart Cities im Sinne der oben genannten Charta zu unterstützen, etwa im Haushaltsentwurf 2022, und reichen die dort im Einzelplan 25 (S. 19, S. 23 ff.) beschlossenen Mittel hierfür aus?

2

Inwieweit fördert der Bund die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Verzahnung von Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen im Sinne einer zukunftsorientierten Stadt- und Raumentwicklung?

3

Was versteht der Bund unter dem Ziel der „Smart City Charta“, die digitale Integration aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern und einer „drohenden digitalen Spaltung entgegenzuwirken“, und welche Maßnahmen ergreift er hier (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Fördert der Bund im Rahmen der Smart City Charta Informations- und Kommunikationstechnologien, um auf der Basis von integrierten Entwicklungskonzepten zusammen mit den Ländern und Kommunen kommunale Infrastrukturen, wie beispielsweise Energie, Gebäude, Verkehr, Wasser und Abwasser, zu verknüpfen, und wenn ja, inwiefern?

5

Kann der Bund zusammen mit den Ländern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Digitalisierungsstrategien unterstützen, und wenn ja, inwiefern?

6

Wurde die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbessert, um rechtliche Rahmenbedingungen, wie insbesondere das Vergaberecht oder das Gemeindewirtschaftsrecht, verändert, um Hindernisse für neue Kooperationsformen zu beseitigen, und inwieweit wurden hier regulatorische Ausnahmen geprüft, und wenn ja, inwiefern?

7

Wo haben Bund und Länder beraten, bei neuen und komplexen Fragestellungen der Digitalisierung bisher zusammengearbeitet und Anregungen aus den Kommunen aufgegriffen?

Hat der Bund dazu auch auf europäischer Ebene Einfluss auf für Kommunen relevante Rechtsetzungsvorhaben genommen, um der Digitalisierung und den Zielen der „Smart City Charta“ Vorschub zu leisten, und wenn ja, inwieweit?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die bayerische Landeshauptstadt München 2021 eine Open-Source-Strategie für ihre öffentliche Verwaltung eingeführt hat, und wenn ja, kann die Open-Source-Strategie der bayerischen Landeshauptstadt München, in der die Verwendung proprietärer Software begründet werden muss, dem Bund als Vorbild für eine Entwicklung hin zu einer Smart City dienen (https://www.behoerden-spiegel.de/2021/05/06/muenchen-beschliesst-neue-open-source-strategie/; wenn ja, inwieweit)?

9

Wie weit ist die Umsetzung der Open-Government-Partnership des 2. Nationalen Aktionsplans (2019, S. 21, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/ogp/open-government-partnership-node.html) gediehen, nach der bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen im Internet abrufbar sein sollen, und inwieweit ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung eine Voraussetzung zur digitalen Transformation von Kommunen?

Berlin, den 9. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion der AfD

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