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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18

(insgesamt 51 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

14.10.2022

Aktualisiert

20.02.2023

BT20/345520.09.2022

Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Dirk Brandes, Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18 Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland durchleben eine Krise der Gasversorgung historischen Ausmaßes. Nachdem die Belieferung mit russischem Gas angesichts des Ukraine-Krieges eingebrochen ist, rief die Bundesregierung am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans aus. Am 23. Juni 2022 wurde die Alarmstufe des Notfallplanes verkündet (https://www.bundesnetzagentu r.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasv ersorgung/start.html). Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, und der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bereiten die Bevölkerung auf weitere Sparmaßnahmen vor. Beide rechnen mit Engpässen bei der Gasversorgung bis in den Winter 2023/2024 (https://www.bundesregierung.de/breg-d e/suche/energiesicherungspaket-2063868). Diesbezüglich können sich die Verantwortlichen beim Umgang mit der Gaskrise auf eine Übung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stützen. Die „Länderübergreifende Krisenmanagementübung (Excercise)“ (LÜKEX) zur „Gasmangellage in Süddeutschland“ wurde am 28. und 29. November 2018 durchgeführt (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Mediathek/Publikationen/LUEKEX/luekex18-auswertungsbericht.pdf?__bl ob=publicationFile&v=5; S. 9 f.). In dem der Übung „LÜKEX 18“ zugrunde liegendem Szenario wurden sämtliche drei Stufen des Notfallplanes (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe) durchgespielt. Zudem wird von einem „Rekordwinter“ ausgegangen, mit Temperaturen bis unter -25° C (https://www.bb k.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/LUEKEX/lue kex18-auswertungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5; S. 14 ff.). Die Fragesteller interessieren sich vor dem Hintergrund der Gaskrise vor allem dafür, ob Lehren aus der Übung aus dem Jahr 2018 gezogen wurden, die in der gegenwärtigen Situation genutzt werden konnten bzw. können, um Schaden von Deutschland und seinen Bürgern abzuhalten. Deutscher Bundestag Drucksache 20/3455 20. Wahlperiode 20.09.2022 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wer beauftragte die Übung LÜKEX 18 mit dem Thema der Gasmangellage?  2. Zieht die Bundesregierung die Möglichkeit eines besonders kalten Winters 2022/2023 mit zweistelligen Minusgraden (vgl.: Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 4, 14) in Betracht, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte begründen)?  3. Hat die Bundesregierung konkrete Vorbereitungen getroffen, Personen in Notunterkünften unterzubringen, und wenn ja, um welche Vorbereitungen handelt es sich (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 28) (bitte jeweils nach erstens neu zu errichtenden temporären Unterkünften und zweitens Nutzung bestehender Gebäude aufschlüsseln; bitte zudem nach vorgesehenen städtischen bzw. ländlichen Flächen, Planungs- und Realisierungszeiträumen bei Neubau, Fassungsvermögen der Unterkünfte, regionaler Verteilung, Kosten, Steuerungs- und Planungsstäbe, Verzahnung mit kommunalen Verantwortungsträgern aufschlüsseln)?  4. Für welche Anzahl an Personen können Notunterkünfte bereitgestellt werden (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 62 f.)? a) Wie viele beheizbare Liegenschaften des Bundes stehen zur Verfügung, um Bürgern die Möglichkeit zur Aufwärmung zu geben (bitte Anzahl der Liegenschaften und zur Verfügung stehende Fläche angeben)? b) Welche Anzahl an Personen fassen die beheizbaren Liegenschaften des Bundes? c) Wie viele öffentliche Gebäude können als Wärmeinseln zur Verfügung stehen (bitte Anzahl der Gebäude und zur Verfügung stehende Fläche angeben)? d) Welche Anzahl an Personen fassen die öffentlichen Gebäude, die als Wärmeinseln zur Verfügung stehen? e) Welche Unterkünfte, außer den Liegenschaften des Bundes und öffentlichen Gebäuden, können nach Kenntnis der Bundesregierung zur Aufwärmung der Bürger dienen (bitte Anzahl der Gebäude und zur Verfügung stehende Fläche angeben)? f) Fasst die Bundesregierung auch Zuweisungen von Personen in private Haushalte zur Aufwärmung ins Auge (bitte begründen)? g) Mit welcher durchschnittlichen Verweildauer rechnet die Bundesregierung für Personen, die sich in Notunterkünften aufwärmen wollen? h) Berücksichtigt die Bundesregierung Corona-Schutzmaßnahmen in den Notunterkünften, und wenn ja, wie garantiert sie die Einhaltung dieser? i) Besteht die Möglichkeit des Brennstoffwechsels in Notunterkünften, und wenn ja, in welchem Umfang?  5. Welche Einrichtungen und Betriebe sind von einer Notfallstufe nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 28) (bitte begründen)?  6. Welche Rolle spielt das Militär beim Eintreten einer Notfallstufe (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 29) (bitte begründen)?  7. Wurde seit LÜKEX 18 die Schwelle für den Aufruf von „Krisenstabsstrukturen“ in den jeweiligen Behörden gesenkt (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 30) (bitte begründen)?  8. Hat die Bundesregierung angesichts der Erkenntnisse über die wichtige Rolle von Netz- und Speicherbetreibern in dieser Hinsicht Vorsorge betrieben (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht?  9. Wurde seit LÜKEX 18 eine weitergehende Netzwerkbildung zwischen öffentlicher Verwaltung und Gaswirtschaft vollzogen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? 10. Wurde die Zusammenarbeit über Verbindungspersonen zwischen den Fernnetzbetreibern und den Landesministerien nach LÜKEX 18 beibehalten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 11. Wurde die Einbindung von Vertretern der betroffenen Fachbehörden, von Betreibern sowie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (inklusive Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk (THW)) in das strategische Krisenmanagement als Fachberatung nach LÜKEX 18 beibehalten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Wurde die regelmäßige Überprüfung der eigenen Krisenmanagementressourcen nach LÜKEX 18 beibehalten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 33)? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 13. Wie erklärt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz, wir müssten aufpassen, „dass wir Putin nicht in die Falle gehen“, die Äußerung über „Putins Bluff“ und die Bemerkung über „autoritäre Regime wie das von Präsident Putin“ (https://www.bundesregierung.de/breg- de/aktuelles/interview-the-globe-and-mail-2068202) vor dem Hintergrund der Warnung im Auswertungsbericht zu LÜKEX 18 davor „einen Einzelnen für die Situation verantwortlich zu machen“ und daher „derartige Schuldzuweisungen zu verhindern“ (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 36)? 14. Fielen die Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz über Putin (siehe obige Frage; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/interview- the-globe-and-mail-2068202) im Sinne der Kommunikation als Instrument des strategischen Krisenmanagements und mit dem Ziel der Deutungshoheit bei der Bewältigung von Großschadenslagen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 40) (bitte begründen)? 15. Betreibt die Bundesregierung ein Monitoring sozialer Medien seit der Ausrufung der Frühwarnstufe (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 40)? a) Wenn ja, mit welchem Aufwand und welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 16. Welche Rolle spielt das modulare Warnsystem (MoWaS) (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 41) seit Ausrufung der Frühwarnstufe (bitte begründen)? 17. Hat die Bundesregierung ein Konzept für die geregelte länderübergreifende Zusammenarbeit von Pressestellen nach LÜKEX 18 erstellt und umgesetzt (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 45)? a) Wenn ja, hat sie dabei differenziert, ob und wann Fachressorts und sonstige Stellen Informationen länderübergreifend austauschen sollen (bitte ausführen und begründen)? b) Wenn ja, hat sie dabei geklärt welche Verantwortung gegebenenfalls eine zentrale Instanz übernimmt (bitte ausführen und begründen)? c) Wenn nein, warum nicht? 18. Hat die Bundesregierung seit Ausrufung der Frühwarnstufe FAQ (Frequently Asked Questions)-Kataloge und Sprachregelungen an Stabsmitarbeitender ausgegeben (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 45)? a) Wenn ja, welche FAQ-Kataloge und Sprachregelungen waren das? b) Wenn ja, unterscheiden sich diese FAQ-Kataloge und Sprachregelungen zu denjenigen der externen Kommunikation (bitte ausführen und begründen)? c) Wenn nein, warum nicht? 19. Hatte die Bundesregierung Krisenkommunikationspläne im Hinblick auf die Krise in der Gasversorgung vorbereitet, laufend aktualisiert und diese in der Krise auch umgesetzt (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 47)? a) Wenn ja, mit welchem Aufwand und welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 20. Hat sich das Wortverständnis der Bundesregierung von „geschützter Kunden“ seit LUKEX 18 geändert (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 51)? a) Wenn ja, in welcher Hinsicht? b) Wenn nein, warum nicht? c) Was versteht die Bundesregierung gegenwärtig unter „geschützte Kunden“ (s. o., bitte begründen)? d) Gibt es innerhalb der „geschützten Kunden“ eine Priorisierung, und wenn ja, welche (bitte begründen)? e) Gedenkt die Bundesregierung, ihr Begriffsverständnis von „geschützten Kunden“ künftig zu ändern (bitte begründen)? 21. Wurden Haftungsregelungen seit LÜKEX 18 geändert, insbesondere auch im Bereich der Gasspeicherbetreiber (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 51 f.)? a) Wenn ja, in welcher Hinsicht? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wie sind Entschädigungsleistungen zu erbringen? 22. Zielt die Bundesregierung künftig darauf ab, Gasspeicherbetreiber und Eigentümer des eingespeicherten Gases zu fusionieren, mithin den Gasspeicherbetrieb und den Besitz des Gases zu verstaatlichen, oder hat dies schon getan (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 52)? a) Wenn ja, anhand welcher konkreten Vorhaben oder bereits umgesetzter Projekte? b) Wenn nein, warum nicht? 23. Welche Möglichkeiten haben die Fernnetzbetreiber, um Maßnahmen durchzusetzen, wenn sich die Adressaten der Maßnahmen weigern, diesen Folge zu leisten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 52)? a) Welche Bedingungen und Vorgehensweise für eine Unterstützung durch die Polizei gibt es hier? b) Wie werden diese Maßnahmen politisch begründet und juristisch gefasst? 24. Welche Regulierungsbehörde muss von den Netzbetreibern (§ 16 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)) über die Gründe für Maßnahmen informiert werden (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 52)? a) Wie sind diese Informationen spezifiziert? b) Wie ist das Weitergaberecht spezifiziert? 25. Plant die Bundesregierung, in der Notfallstufe Versorgungsgebiete abzuschalten, und wenn ja, welche (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 53)? 26. Sind bei verfügten Reduzierungen des Verbrauchs bei Speicherbetreibern und Industriekunden Bekanntgaben und Veröffentlichungen vorgesehen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 53) (bitte begründen)? 27. Welche konkreten Aufgaben liegen in der Notfallstufe noch bei den Fernnetzbetreibern, und welche Entscheidungen hat der Bundeslastverteiler zu treffen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 54)? a) Welchen Handlungsspielraum haben die Fernnetzbetreiber, wenn sie einen Notfall erkennen? b) Haben sich diese Aufgaben und Regelungen seit LÜKEX 18 geändert, und wenn ja, inwiefern? 28. Welche Personen, Organisationen, Institutionen und Akteure sind derzeit Mitglieder des „Krisenteam Gas“ (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 54) (bitte jeweils begründen)? a) Welche Aufgaben haben diese Mitglieder im Einzelnen? b) Hat sich die Zusammensetzung seit LÜKEX 18 geändert, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? 29. Was versteht die Bundesregierung unter den Begriffen „marktbasierte Maßnahmen“ und „nicht-marktbasierte Maßnahmen“ (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 54)? a) Hat sich das Verständnis der Bundesregierung über derlei verschiedene Maßnahmen seit LÜKEX 18 geändert, und wenn ja, inwiefern? b) Worauf beruht das Wortverständnis dieser Maßnahmen? c) Wurden der „Notfallplan Gas“ und der „Leitfaden Krisenvorsorge Gas“ seit LÜKEX 18 dahingehend geändert, und wenn ja, inwiefern? 30. Wie geht die Bundesregierung mit Transit- und Exportmengen um (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 57) (bitte jeweils für Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe aufschlüsseln)? 31. Plant die Bundesregierung, „frühzeitig Maßnahmen“ zu ergreifen, „um den Bürgern/innen mittels entsprechender Informationen Verhaltenshinweise und Selbsthilfemaßnahmen zu vermitteln“ (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 59), und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich dabei? a) Hat die Bundesregierung insbesondere Vorbereitungen getroffen, etwaig unsachgemäß errichteten Feuerstätten und der damit zusammenhängenden erhöhten Brand- und Verpuffungsgefahr zu begegnen, und wenn ja, über welche Vorbereitungen und Maßnahmen handelt es sich dabei? b) Rechnet die Bundesregierung bei einer weiteren Zuspitzung der Krise mit einer Überlastung der Notfallnummern, und was macht sie ggf. dagegen? 32. Liegen der Bundesregierung flächendeckende und aktuelle Daten zur Beheizungsstruktur vor (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 59)? a) Wenn ja, wie ist die Beheizungsstruktur Deutschlands? b) Wenn nein, warum nicht? 33. Liegt der Bundesregierung eine tiefergehende und aktuelle Datenbasis zur Fernwärmeversorgung vor, welche die hierfür benötigte Gasmenge, die Anzahl versorgter Haushaltskunden, die primären Energieträger des Fernwärmenetzes, die Substituierbarkeit des Energieträgers Erdgas und die benötigte Gasmenge zur Aufrechterhaltung der Fernwärmeversorgung enthält (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 60)? a) Wenn ja, über welche tiefer gehenden Daten zur Fernwärmeversorgung hat die Bundesregierung Kenntnis? b) Wenn nein, warum nicht? 34. Besteht in den Liegenschaften mit staatlicher Verwaltungs- und Regierungsfunktion die Möglichkeit des Brennstoffwechsels, und wenn ja, in welchem Umfang (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63)? 35. Rechnet die Bundesregierung mit Cyberangriffen im Zusammenhang mit der Krise bei der Gasversorgung (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63), und wenn ja, von welchem Akteur bzw. welchen Akteuren wird dieser Angriff nach Kenntnis der Bundesregierung wahrscheinlich ausgehen (bitte begründen)? 36. Welche Gesundheitseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Gasversorgung abhängig (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63)? 37. Können etwaige von der Gasversorgung abhängige Gesundheitseinrichtungen autark betrieben werden, und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63)? 38. Wie garantiert die Bundesregierung die Zubereitung warmer Speisen in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und entsprechenden Einrichtungen im Fall des Ausrufs der Notfallstufe (vgl. Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64)? 39. Sind für den Fall des Ausrufs der Notfallstufe auf Bundesebene die Koordinierung von Krankenhaus- und Personalressourcen geklärt, und wenn ja, inwiefern (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64)? 40. Stehen der Bundesregierung für den Fall des Ausrufs der Notfallstufe Informationen über hilfsbedürftige Menschen außerhalb von Krankenhäusern und Altenheimen zur Verfügung, und wenn ja, welche sind das (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64) (bitte begründen)? 41. Stehen der Bundesregierung Alarm- und Notfallpläne bei Altenheimen, Pflegeheimen und Dialyseeinrichtungen zur Verfügung, und wenn ja, was enthalten diese Pläne (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64 f.)? 42. Sind Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Apotheken „geschützte Kunden“, und wenn nein, warum nicht (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 65)? 43. Über wie viele mobile Wärmeversorgungsstationen verfügt die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 65)? 44. Wie sind im Fall des Ausrufs der Notfallstufe im Bereich des Gesundheitswesens die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit, die Innenressorts der Länder und sonstiger beteiligter Stellen geregelt (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 65)? 45. Stehen der Bundesregierung seit LÜKEX 18 konkrete Daten über die Abhängigkeit der verschiedenen industriellen und gewerblichen Branchen von der Gasversorgung und der Vulnerabilität bei Versorgungsstörungen, z. B. zum Ausmaß und zur Höhe der Schäden, zur Verfügung (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 66)? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, um welche Daten handelt es sich? 46. Gelangte die Bundesregierung seit LÜKEX 18 zu neuen Erkenntnissen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Gas- und Stromversorgung (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 66) (vgl. https://www.tagesschau.de/ wirtschaft/unternehmen/erdgas-stromversorgung-101.html)? a) Welchen Plan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Gas- und Stromversorgung während einer Alarmstufe? b) Welchen Plan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Gas- und Stromversorgung während einer Notfallstufe? 47. Welche Hilfen stehen landwirtschaftlichen Betrieben und Molkereien im Falle der Ausrufung der Notfallstufe zur Verfügung (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 66)? 48. Rechnet die Bundesregierung im Fall des Ausrufs der Notfallstufe mit Engpässen bei der Produktion von Nahrungsmitteln (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68)? a) Wenn ja, bei welchen Produkten rechnet die Bundesregierung mit Engpässen (bitte begründen)? b) Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, diese Engpässe zu überbrücken, und wenn ja, welche? 49. Rechnet die Bundesregierung im Fall der Ausrufung der Notfallstufe mit der Notwendigkeit, große Mengen an Milch entsorgen zu müssen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68) (bitte begründen)? a) Wenn ja, wie ist die Entsorgung nach Kenntnis der Bundesregierung zu gewährleisten (bitte begründen)? b) Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Ausrufung der Notfallstufe in der Milchwirtschaft samt etwaiger Lösungsansätze? 50. Kann die Bundesregierung im Fall der Ausrufung der Notfallstufe für die Ernährungswirtschaft ausreichend Heizölmengen und Transportkapazitäten bereitstellen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68) (bitte begründen)? 51. Fasst die Bundesregierung im Fall der Ausrufung der Notfallstufe eine prioritäre Versorgung von relevanten Betrieben des Ernährungssektors ins Auge (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68)? a) Wenn ja, um welche Art von Versorgung handelt es sich konkret? b) Wenn ja, welche Betriebe sind relevant (bitte begründen)? c) Zählen derlei Betriebe zu den „geschützten Kunden“? Berlin, den 19. September 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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