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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kosten für den Bezug von Paxlovid durch die Bundesregierung

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.10.2022

Aktualisiert

17.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/345620.09.2022

Kosten für den Bezug von Paxlovid durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort vom 9. August 2022 führt die Bundesregierung in Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke auf die Schriftliche Frage 118 des Abgeordneten Stephan Pilsinger auf Bundestagsdrucksache 20/3097 zum Bezug des zur Therapie von COVID-19 vorgesehenen antiviralen Arzneimittels Paxlovid durch die Bundesregierung wie folgt:

„Das Bundesministerium für Gesundheit hat 1 Mio. Therapieeinheiten des oralen, antiviralen Arzneimittels Paxlovid® (Wirkstoffe Nirmatrelvir, Ritonavir) zentral beschafft, um es Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen zu können, die von der Therapie profitieren könnten. 460 000 Therapieeinheiten wurden bislang an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert; […].“

Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigungen wird empfohlen, bei Verordnung von Paxlovid das Bundesamt für soziale Sicherung als Kostenträger anzugeben (https://www.kvhessen.de/publikationen/paxlovid-abrechnen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Stellen haben über die Beschaffung der erwähnten 1 Million Therapieeinheiten Paxlovid verhandelt? Wer sind die Vertragspartner der Bestellung?

2

Wie hoch waren die Kosten der Beschaffung der erwähnten 1 Million Therapieeinheiten Paxlovid?

3

Welche Stelle wurde mit den Kosten der Beschaffung unmittelbar belastet? Wenn der Bundeshaushalt belastet wurde, welcher Haushaltstitel in welchem Kapitel wurde mit den Beschaffungskosten belastet, und ist sichergestellt, dass Mittel in den Bundeshaushalt zurückfließen, wenn das Medikament seiner Bestimmung gemäß an Patienten verordnet und abgegeben wird?

4

Welche Stelle trägt die Kosten des Medikaments, wenn aus der beschafften Menge Paxlovid eine Einheit zur Therapie von COVID-19 an Patienten verordnet und abgegeben wurde?

5

Beteiligt sich das Bundesamt für soziale Sicherung bzw. der Gesundheitsfonds an den Kosten für die Beschaffung des Medikaments, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen, und in welcher Höhe?

6

Ist ein Kostenausgleich zwischen den in den Fragen 3 bis 5 erwähnten Stellen (inklusive Bundeshaushalt, Gesundheitsfonds) vorgesehen, und falls ja, wie sieht dieser aus?

7

Wurde bei der Beschaffung sichergestellt, dass Therapieeinheiten von Paxlovid, die nicht verordnet und an Patienten abgegeben werden, an den Hersteller zurückgegeben werden können und die Beschaffungskosten in voller Höhe oder teilweise vom Hersteller zurückgezahlt werden?

8

Wenn die Frage 7 mit Ja beantwortet wurde, aber nur die Erstattung eines Teilbetrags vereinbart ist, in welcher Höhe wird die Rückzahlung je Therapieeinheit Paxlovid geleistet?

9

Wenn Frage 7 verneint wurde, hat die Bundesregierung die Möglichkeit in ihre Kalkulationen einbezogen, auf den Beschaffungskosten für Paxlovid sitzen zu bleiben, weil das Medikament in größerer Stückzahl beschafft wurde, als es tatsächlich verordnet wurde, und wenn ja, mit welcher Höhe rechnet die Bundesregierung?

Berlin, den 16. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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