Teilhabe von Frauen in forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungs- und Beratungsgremien
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Möhring, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Ergebnisse wissenschaftlicher Tätigkeit, neuer Verfahren und Technologien, bestimmen die Lebenswirklichkeit aller Menschen maßgeblich mit. Die Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes steuert dabei nicht nur die strategischen Schwerpunkte der öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen, sondern setzt auch Anreize für private Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Studien zeigen, dass Frauen gegenüber Forschung und Technologie andere Ansprüche entwickeln und andere Bedarfe haben als Männer. Zugleich formulieren Wissenschaftlerinnen häufig andere Forschungsfragen als Männer. Besonders prägnant zeigt sich dieser Umstand etwa in der Medizin und in der Public-Health- Forschung, in der unterschiedliche Krankheitsbilder und -verläufe bei Frauen und Männern differenzierte Forschungsstrategien erfordern. Aber auch in der Technologieentwicklung, etwa in der Informationstechnologie oder der Mobilitätsforschung, werden abweichende Bedarfe und Interessen von Frauen häufig nicht berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat diverse Beratungsgremien eingerichtet, die ihr bei der Erarbeitung von Förderstrategien Unterstützung und Beratung bieten und Stakeholder einbinden. Zudem existieren Entscheidungsgremien der Forschungspolitik, in die der Bund als Träger etwa der außeruniversitären Forschungseinrichtung eingebunden ist sowie Gremien, die in den Forschungsorganisationen im Rahmen wettbewerbsorientierter Verfahren über Förderschwerpunkte entscheiden. Diese Gremien besitzen eine nachhaltige Gestaltungsmacht für die öffentliche Förderung neuer Verfahren und Technologien und für die Erarbeitung neuen Wissens. Frauen sind in ihnen bisher stark unterrepräsentiert und die Geschlechterperspektive auf die Gegenstände der Beratung meistens nicht vorhanden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet im Rahmen des so genannten Foresight-Prozesses Erkenntnisse über Szenarien der technologischen Entwicklung. Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft geben Empfehlungen zur Förderpolitik des BMBF. Auch in diesem Bereich ist eine Genderperspektive einzubeziehen. Mit der „Hightech-Strategie 2020“ hat die Bundesregierung den innovationspolitischen Handlungsrahmen für die kommenden Jahre vorgestellt. Geschlechtsspezifische Fragestellungen oder die Bedarfe von Frauen spielen dabei leider keine Rolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
a) Welche von der Bundesregierung besetzten Beratungsgremien geben als Haupt- oder Nebenzweck Empfehlungen für die Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik ab (bitte nach federführendem Bundesministerium aufschlüsseln)?
b) In welchem Verfahren wurden diese Gremien besetzt (Berufung, Ernennung, Ausschreibung, Bewerbung etc.)?
c) Nach welchen Kriterien wurden diese Gremien besetzt?
d) Wie hoch ist der Anteil der Frauen (bitte jeweils einzeln aufführen)?
e) Greift für die Besetzung dieser Gremien das Bundesgremienbesetzungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Maß hat das Gesetz bisher erfolgreich gewirkt (bitte einzeln begründen)?
a) Welche übergeordneten Entscheidungsgremien der Zuwendungsgeber existieren zur Steuerung der außeruniversitären Forschungsorganisationen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)?
b) In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien wurden diese Gremien besetzt?
c) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in diesen Gremien (bitte jeweils einzeln aufführen)?
d) Greift bei der Besetzung dieser Gremien das Bundesgremienbesetzungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Maß hat das Gesetz bisher erfolgreich gewirkt?
a) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Senaten der außeruniversitären Forschungsorganisationen und der DFG (bitte einzeln aufführen und externe Wahlmitglieder getrennt darstellen)?
b) Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren wurden die externen Wahlmitglieder der Senate der außeruniversitären Forschungsorganisationen besetzt?
c) Greift für die Senate das Bundesgremienbesetzungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Maß hat das Gesetz bisher erfolgreich gewirkt?
d) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Senatskommissionen und -ausschüssen der Forschungsorganisationen und der DFG (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen Mitgliedern der außeruniversitären Forschungsorganisationen, die auch die Leitung der Institute stellen (bitte einzeln aufführen)?
a) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Versammlungen der Wissenschaftlich-Technischen Räte (WTR) der außeruniversitären Forschungsorganisationen?
b) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Kuratorien der Institute der außeruniversitären Forschungsorganisationen?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Präsidien der außeruniversitären Forschungsorganisationen (bitte einzeln aufführen)?
a) Wie hoch ist der Anteil der Frauen an den Mitgliedern der Nationalen Akademie Leopoldina, der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech sowie der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften?
b) Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren werden die Mitglieder der genannten Akademien benannt?
c) Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Präsidien der genannten Akademien?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Anteil von Frauen in beratenden und entscheidenden Gremien der Forschungs- und Technologiepolitik zu erhöhen?
Strebt die Bundesregierung eine Steigerung der Beteiligung von Frauen in den genannten Beratungs- und Entscheidungsgremien an?
Wenn ja, welche Anteile für Frauen strebt die Bundesregierung mit welchen Maßnahmen an?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Gremien, in denen sie selbst das Recht zur Ernennung oder Berufung wahrnimmt, zu einem der Parität entsprechenden Anteil mit Frauen zu besetzen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz des seit 1994 geltenden Bundesgremienbesetzungsgesetzes bis heute keine Parität in der Besetzung der Beratungs- und Entscheidungsgremien erreicht wurde?
Wann wird die Bundesregierung den Fünften Gremienbericht vorlegen?
Existiert ein interministerieller Prozess in der Bundesregierung zur Integration geschlechtsspezifischer Fragestellungen in der FuE-Projektförderung (FuE – Forschung und Entwicklung)?
Wenn ja, welche Bundesministerien sind in welcher Form daran beteiligt?
Werden Fragen der Geschlechterperspektive regelmäßig in die Ausschreibungen für die Forschungsförderung der Bundesministerien integriert?
Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine solche Integration zu erreichen?
Gibt es eine Evaluation der Anwendung der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien „Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben“?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
In welchen Forschungsfeldern neben der Medizin- und Gesundheitsforschung sieht die Bundesregierung besonderen Bedarf für die Forschung?
Inwieweit bezieht die Bundesregierung die Genderperspektive in die Strategien und Instrumente der Innovationsförderung, etwa der KMU-Förderung (KMU – kleine und mittlere Unternehmen), der Clusterförderung oder der Förderung zur Elektromobilität, ein?
Warum wurden geschlechterspezifische Bedarfe und Sichtweisen auf Forschung und Innovation bei der Erarbeitung der „Hightech-Strategie 2020“ außen vor gelassen, obwohl diese wichtige Impulse für Innovationen und marktfähige Produkte setzen können?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Rahmen des zukünftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms eine stärkere Berücksichtigung der Geschlechterdimension integriert wird und Gender Action Plans wieder zur Grundanforderung bei der Begutachtung von Projektanträgen werden?