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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sperrung der Ortsumfahrung von Hepberg in Bayern durch das Bundesministerium der Verteidigung

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.10.2022

Aktualisiert

08.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/359922.09.2022

Sperrung der Ortsumfahrung von Hepberg in Bayern durch das Bundesministerium der Verteidigung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Standortübungsplatz Ingolstadt-Hepberg grenzt im Osten unmittelbar an die Gemeinde Hepberg (Landkreis Eichstätt). Im Bereich der Grenze zum Ort verläuft eine Privatstraße des Bundes („Panzerstraße“), die zur Erschließung des Übungsplatzes genutzt wird. Seit dem Jahr 2018 hat die Bundeswehr zugelassen, dass diese Straße vom öffentlichen Verkehr mitbenutzt wird. Sie bildet seither, zusammen mit anderen Straßenabschnitten, die Ortsumfahrung von Hepberg. Im Juni 2022 wurde der Gemeinde Hepberg mitgeteilt, dass im Bundesministerium der Verteidigung entschieden worden sei, dass einer Mitbenutzung des Teilabschnitts „Panzerstraße“ ab dem 1. September 2022 nicht mehr zugestimmt wird. Damit ist die gesamte Umfahrung nicht mehr nutzbar und die Verkehrsbelastung im Ort steigt signifikant, so der Bürgermeister von Hepberg. Diese Entscheidung kam für die Gemeinde sehr überraschend und ist für sie in keiner Weise nachvollziehbar. Die Bundeswehr hat bisher schon das selbstverständliche Recht, die Straße während ihrer Übungen zu sperren. Wie den Fragestellern aber aus Gesprächen vor Ort bekannt geworden ist, hat die Bundeswehr von diesem Recht bisher kaum Gebrauch gemacht, weil dafür nach Aussage der dort übenden Truppenteile im Normalfall keine Notwendigkeit besteht (Quellen: https://www.youtube.com/watch?v=UeqUHTLxTPU, Donaukurier vom 30. August 2022, Nummer 119, S. 23). Umso unverständlicher ist nach Auffassung der Fragesteller nun die Anordnung einer dauerhaften Sperre durch das Bundesministerium der Verteidigung. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hepberg und den verantwortlichen zivilen und militärischen Dienststellen am Standort ist nach Aussagen der Verantwortlichen der Gemeinde Hepberg gegenüber den Fragestellern hervorragend. Wie den Fragestellern durch Gespräche mit den Bürgern von Hepberg zugetragen wurde, gelingt es der Bundeswehr durch regelmäßige Gespräche und Informationsweitergabe in der Bevölkerung die Akzeptanz für die nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch den Standortübungsplatz zu erhalten. Diesen guten kooperativen Ansatz hat das Bundesministerium der Verteidigung aus Sicht der Fragesteller nun verlassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen26

1

Für welche Tage hat die Bundeswehr in den ersten drei Quartalen 2022 vor militärischen Übungen am Standortübungsplatz gewarnt (bitte tabellarisch Wochentag, Datum und Uhrzeit aufführen)?

2

Für welche Tage hat die Bundeswehr in den ersten drei Quartalen 2022 vor Sprengvorhaben am Standortübungsplatz gewarnt (bitte tabellarisch Wochentag, Datum und Uhrzeit aufführen)?

3

Wie groß ist die minimale Entfernung des Standortübungsplatzes zur Wohnbebauung von Hepberg?

4

Wie groß ist die minimale Entfernung des Sprengplatzes des Standortübungsplatzes zur Wohnbebauung von Hepberg?

5

Wie groß ist die Menge an Sprengstoff, die die Bundeswehr am Sprengplatz zum Einsatz bringen darf?

6

Gab es schriftliche Beschwerden von Seiten der Gemeinde Hepberg im Jahr 2022 aufgrund der Lärmbelastungen durch die Sprengvorhaben, und wenn ja, wie viele?

7

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Gemeinde Hepberg und dem in Ingolstadt stationierten Gebirgspionierbataillon 8 eine Verbindung, und wenn ja, welche?

8

Bei welchen Übungen gab es im Jahr 2022 Einschränkungen im Übungsbetrieb durch den öffentlichen Verkehr auf der Panzerstraße, und worin bestanden diese (bitte tabellarisch den Tag, den ungefähren Zeitraum und die Art der Einschränkung aufführen)?

9

Wie oft hat die Bundeswehr im Jahr 2022 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, für die Umgehungsstraße während Übungsvorhaben eine Sperre anzuordnen?

10

An wie vielen Tagen hat die Bundeswehr in den ersten drei Quartalen 2022 Marschausbildung geübt, bei der sie die Panzerstraße zur Herstellung der Verkehrstauglichkeit der gepanzerten Fahrzeuge benötigt hätte?

11

An wie vielen Tagen plant die Bundeswehr, im vierten Quartal 2022 Marschausbildung zu üben, bei der sie die Panzerstraße zur Herstellung der Verkehrstauglichkeit der gepanzerten Fahrzeuge benötigt?

12

Auf welcher Ebene wurde im Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2020 entschieden, dass die Gemeinde Hepberg einen Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße erhält?

13

Auf welcher Ebene wurde im Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2022 entschieden, dass der Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße nicht verlängert wird?

14

Was war der konkrete Anlass für das Bundesministerium der Verteidigung, den Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße zu beenden?

15

Warum musste der Mitbenutzungsvertrag mit aus Sicht der Fragesteller kurzer Frist bereits zum 31. August 2022 beendet werden?

16

Von welcher Stelle innerhalb der Bundeswehr kam der Anstoß, den Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße zu beenden?

17

Welche Stellen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung haben den Erlass zur Beendigung des Mitbenutzungsvertrags mitgezeichnet?

18

Gab es Ortstermine im Vorfeld der Entscheidung, an denen Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung teilgenommen haben, und wenn ja, wie viele?

19

Hat das Bundesministerium der Verteidigung im Vorfeld der Entscheidung Verkehrszahlen zur Nutzung der Panzerstraße eingeholt, und wenn ja, wie hoch waren diese?

20

Gab es in der Zeit der Mitbenutzung der Panzerstraße Vorfälle, die zu einer Gefährdung von Übungs- oder Verkehrsteilnehmern geführt haben, und wenn ja, wie viele (bitte tabellarisch aufführen)?

21

Wurde der Freistaat Bayern im Vorfeld der Entscheidung konsultiert, und wenn ja, durch welche Stelle der Bundeswehr?

22

Wurde der Landkreis Eichstätt im Vorfeld der Entscheidung konsultiert, und wenn ja, durch welche Stelle der Bundeswehr?

23

Wurde die Gemeinde Hepberg im Vorfeld der Entscheidung konsultiert, und wenn ja, durch welche Stelle der Bundeswehr?

24

Wurden Kompromissvorschläge erarbeitet, die sowohl dem Anliegen der Bundeswehr als auch denen der Bevölkerung Rechnung tragen würden, und wenn ja, welche?

25

Ist dem Bundesministerium der Verteidigung bekannt, dass die Gemeinde Hepberg im Vertrauen auf die Möglichkeit der dauerhaften Mitbenutzung der Straße im nordöstlichen Bereich der Umfahrung („Römerstraße“) Flächen angekauft hat (Quelle: Donaukurier vom 30. August 2022, Nummer 119, S. 23)?

26

Gab es innerhalb der Bundeswehr bereits Planungen zur Errichtung eines Walls oder eines anderen Bauwerks am Standortübungsplatz, und wenn ja, wie weit waren diese fortgeschritten?

Wenn ja, wurden bereits Aufträge an das Staatliche Bauamt Ingolstadt zur Errichtung eines solchen Bauwerks gegeben, und wenn ja, welche?

Wenn ja, ist der Bundeswehr bekannt, ob das Staatliche Bauamt Ingolstadt bereits Vorbereitungen für die Errichtung eines solchen Bauwerks getroffen hat, und wenn ja, welche?

Wenn ja, welche Vorteile hätte ein solches Bauwerk, unabhängig von der Mitbenutzung der Panzerstraße durch den öffentlichen Verkehr, für die Sicherheit am Standortübungsplatz?

Wenn ja, welche Vorteile hätte ein solches Bauwerk, unabhängig von der Mitbenutzung der Panzerstraße durch den öffentlichen Verkehr, für den Lärmschutz am Standortübungsplatz?

Wenn ja, gab es bereits Gespräche mit der Gemeinde Hepberg für eine gemeinsame Finanzierung eines solchen Bauwerks?

Berlin, den 16. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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