Angeblicher Einsatz von Streumunition durch ukrainische und russische Streitkräfte
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie aus einem Bericht von Handicap International, einer in 60 Ländern tätigen Nichtregierungsorganisation, hervorgeht, habe es seit Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine am 24. Februar 2022 vermehrt den Einsatz von sogenannter Streumunition gegeben. In Hunderten von Angriffen sollen russische Streitkräfte Streumunition eingesetzt haben, in drei Fällen ukrainische Streitkräfte (vgl. https://www.streubomben.de/streubomben/laender/streubomben-in-der-ukraine/). Da durch solche Streumunition die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass auch Zivilisten zu Schaden kommen, wurde sie durch das Osloer Übereinkommen der Vereinten Nationen von 2010 verboten. Verschiedene Staaten, darunter Frankreich, haben dieses Übereinkommen unterzeichnet (vgl.)https://www.humanrights.ch/de/ipf/archiv/international/nachrichten/uno-abkommen-streubomben-kraft-treten).
Russland und die Ukraine hingegen sind dem Übereinkommen nicht beigetreten (vgl. https://www.clusterconvention.org/files/states_parties/1.-CCM-Universalization-Status-by-Region-TO-PRINT-3).
Im Jahr 2016 meldete die französische Commission nationale pour l’élimination des mines antipersonnel (CNEMA), die Nationale Kommission zur Vernichtung von Antipersonenminen, dass alle M26- und OGR-F1-Munition erfolgreich beseitigt sei (vgl. https://www.hrw.org/news/2016/07/01/dispatches-france-destroys-its-cluster-munitions).
Wie jedoch aus einem Dokument hervorgeht, das auf dem Telegramkanal Rybar am 14. Juni 2022 veröffentlicht wurde, sollen „französische Lieferungen von Streumunition“ an die Ukraine ergangen sein. Dabei soll es sich um OGR-F1-Geschosse handeln, die die „französische Führung“ als „fragmentationfuzzy“ bezeichnet. Es sei „ersichtlich“, heißt es in dem Bericht weiter, dass „die Franzosen den verbotenen Waffentyp nicht vernichtet“, sondern „an das ukrainische Militär übergeben“ hätten – und dass er „erfolgreich“ gegen „die Zivilbevölkerung im Donbass“ eingesetzt werde.
Die französische Zeitung „Libération“ hat demgegenüber das von dem Kanal Rybar verbreitete Dokument einem Faktencheck („CheckNews“) unterzogen und kommt unter Einbeziehung verschiedener Expertenmeinungen zu dem Schluss, dass die in dem Dokument aufgeführten Informationen keine Quellenangaben enthielten und daher keinerlei Beweise für eine Lieferung von Streumunition durch Frankreich an die Ukraine erbracht würden (Ukraine: la France a-t-elle livré des obus à sous-munitions OGR F1 interdits avec ses canons Caesar? – Libération (liberation.fr)).
Nach Artikel 21 Absatz 1 und 2 des Übereinkommens über Streumunition vom 30. Mai 2008 ermutigt „jeder Vertragsstaat“ „Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommen sind“, dies „zu ratifizieren, anzunehmen, zu genehmigen oder ihm beizutreten, mit dem Ziel, alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen“, und „fördert die Normen, die darin niedergelegt sind, und bemüht sich nach besten Kräften, Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz vom Streumunition abzubringen“. Weiter ist ein Vertragsstaat nach Absatz 4 „nicht ermächtigt“, „selbst Streumunition zu lagern oder weiterzugeben“ (vgl. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl209s0502.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl209s0502.pdf%27%5D__1655883467022).
Die Fragesteller sorgen sich um die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge durch einen unserer engsten politischen, ökonomischen und militärischen Partner und bitten die Bundesregierung angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe, es habe französische Lieferungen von Streumunition an die Ukraine gegeben, um Aufklärung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die ukrainischen Streitkräfte Berichten zufolge Streumunition bei den Kämpfen in der Ukraine einsetzen, und wenn, ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den erhobenen Vorwürfen, es habe französische Lieferungen von Streumunition an die Ukraine gegeben, und wenn ja, wie ordnet sie diese mit Blick auf deren Wahrheitsgehalt ein? Hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Sollte die Bundesregierung die vorgebrachten Vorwürfe bestätigen können, sieht sie sich veranlasst, an die französische Regierung mit der Bitte heranzutreten, sie möge diesen Vorwürfen nachgehen und sie unabhängig untersuchen lassen?
a) Wenn ja, wann wird sie das tun, und auf welchem Wege (bitte voraussichtliche Maßnahme und voraussichtlichen Zeitpunkt benennen)?
b) Wenn nein, warum sieht sich die Bundesregierung nicht veranlasst, auf die französische Regierung einzuwirken, sie möge diesen Vorwürfen nachgehen und sie unabhängig untersuchen zu lassen?
Sollte die Bundesregierung die vorgebrachten Vorwürfe bestätigen können, sieht sie sich veranlasst, an die NATO-Staaten zu appellieren, die der Osloer Übereinkunft über Streumunition beigetreten sind und derzeit möglicherweise Waffen an die Ukraine liefern, in jedem Falle diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag einzuhalten?
a) Wenn ja, wann, und auf welchem Wege wird sie das tun (bitte voraussichtliche Maßnahme und voraussichtlichen Zeitpunkt nennen)?
b) Wenn nein, warum sieht sich die Bundesregierung nicht veranlasst, an die NATO-Staaten zu appellieren, die der Osloer Übereinkunft über Streumunition beigetreten sind und derzeit Waffen an die Ukraine liefern, in jedem Falle diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag einzuhalten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die russischen Streitkräfte Berichten zufolge Streumunition bei den Kämpfen in der Ukraine einsetzen, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Sah bzw. sieht sich die Bundesregierung veranlasst, an die Russische Föderation zu appellieren, bei den Kämpfen in der Ukraine keine Streumunition einzusetzen?
a) Wenn ja, wann, und auf welchem Wege ist dies erfolgt, bzw. wann und auf welchem Wege wird dies erfolgen (bitte voraussichtliche Maßnahme und voraussichtlichen Zeitpunkt nennen)?
b) Wenn nein, warum sah bzw. sieht sich die Bundesregierung nicht veranlasst, an die Russische Föderation zu appellieren, bei den Kämpfen in der Ukraine keine Streumunition einzusetzen?