Mögliche Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Feldjägerkräften
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Hannes Gnauck, Martin Hess, Peter Felser und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD)“ auf Bundestagsdrucksache 20/2834 ergeben sich für die Fragesteller aufgrund der nach ihrer Auffassung lückenhaften und unzureichenden Beantwortung durch die Bundesregierung folgende Nachfragen zum Einsatz des Feldjägerkommandos und MAD vom 7. bis 10. März 2022 (vgl. https://www.stern.de/politik/deutschland/extremismus-razzia--bundeswehr-feldjaeger-meldet-verdacht-auf-dienstvergehen-32702250.html). Zudem gibt es in den Augen der Fragesteller durch ein in den Medien veröffentlichtes Vernehmungsprotokoll eines beteiligten Feldjägers weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Darstellung des Einsatzes durch die Bundesregierung und der Rolle des MAD (vgl. https://www.bild.de/politik/2022/politik/top-bundeswehr-jurist-sicher-feldjaegereinsatz-war-verfassungswidrig-81302656.bild.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Ergriff das Bundesministerium der Verteidigung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Vorgehen beim Feldjägereinsatz zur Unterstützung des Militärischen Abschirmdienstes vom 7. bis 10. März 2022 im Raum Hannover rechtmäßig war, und wenn ja, welche?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung Soldaten des Feldjägerkommandos rechtlich befugt, vermummt und bewaffnet in Liegenschaften der Bundeswehr den Militärischen Abschirmdienst, egal in welcher Form, zu unterstützen?
War der Einsatz vom 7. bis zum 10. März 2022 im Raum Hannover nach Ansicht der Bundesregierung rechtmäßig?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Dienstvergehen bei diesem Einsatz begangen wurden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass beim Einsatz Straftaten begangen wurden?
Wie häufig haben Soldaten des Feldjägerkommandos bisher den Militärischen Abschirmdienst bei Ausübung seiner Dienstpflichten beschützt?
Wie, außer durch eine erhöhte „Sensibilität“, erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Verdachtsfälle, wenn 2019 laut Antwort der Bundesregierung 482 Verdachtsfälle aufgenommen, 2020 waren es 574 Verdachtsfälle und 2021 688 Verdachtsfälle, wurden und in den genannten Jahren lediglich 14, 15 und 17 tatsächlich identifizierte Extremisten sind (ebd.)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei 688 gemeldeten Verdachtsfällen lediglich 2,47 Prozent erkannte Extremisten identifiziert wurden?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass den nicht als Extremisten identifizierten restlichen 97,53 Prozent der Personen in der Bundeswehr im Jahr 2021 kein beruflicher Nachteil durch die Anschuldigungen und Ermittlungen entstanden ist?
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Soldaten, die irrtümlicherweise als potenzielle Extremisten gemeldet und verdächtigt wurden, keine psychischen Schäden davongetragen haben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welche Quellen sich der Militärische Abschirmdienst bei seiner Identifizierung von Extremisten stützt, und wenn ja, welche sind dies (bitte auflisten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich der MAD auf Erkenntnisse, Informationen oder Behauptungen stützte, die aus dem extrem linken Milieu kamen?
Wenn dies doch der Fall gewesen sein sollte, machten diese „Ermittlungen“, Informationen und Behauptungen einen wesentlichen Anteil der Informationen zu Nordbund und/oder den Zielpersonen aus?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung das richtige Vorgehen, sich bei der Ermittlung möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen in der Bundeswehr auf „Ermittlungen“, Informationen oder Behauptungen zu stützen, die aus einem Milieu kommen, das selbst verfassungsfeindlich ist oder Verfassungsfeinden nahesteht (vgl. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremismus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremismus.html; https://www.bild.de/politik/2022/politik/top-bundeswehr-jurist-sicher-feldjaegereinsatz-war-verfassungswidrig-81302656.bild.html)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Feldjägereinsatz im Inland zur Unterstützung des MAD verfassungswidrig ist?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Unterschied, ob Feldjägerkräfte zum Schutz des MAD-Personals oder zum Einschüchtern von zu befragenden Personen eingesetzt werden?
Spricht ein gefordertes „robustes und einschüchterndes Auftreten“ (vgl. https://www.bild.de/politik/2022/politik/top-bundeswehr-jurist-sicher-feldjaegereinsatz-war-verfassungswidrig-81302656.bild.html) der Feldjägerkräfte gegenüber den zu befragenden Personen nach Ansicht der Bundesregierung dafür, dass die Feldjäger zum Schutz des MAD-Personals dabei waren, oder spricht es eher dafür, dass man den zu befragenden Personen Angst machen wollte?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung verhältnismäßig, einer Person, von welcher der MAD sagt, dass sie „keinen Dreck am Stecken habe“, durch einschüchterndes Auftreten der Feldjäger „einen Schuss vor den Bug“ zu verpassen (vgl. https://www.bild.de/politik/2022/politik/top-bundeswehr-jurist-sicher-feldjaegereinsatz-war-verfassungswidrig-81302656.bild.html)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass kein richterlicher Beschluss zum Zeitpunkt des Einsatzes und der laut Vernehmungsprotokoll vorgenommenen Durchsuchungen vorlag?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das Bundesministerium der Verteidigung bei der Durchführung eines Einsatzes der Bundeswehr im Inland, bei dem Verschwiegenheitserklärungen von den beteiligten Soldaten unterschrieben werden müssen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass rechtswidrige Befehle beim Einsatz vom 7. bis zum 10. März 2022 erteilt wurden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Rahmen des Einsatzes zu Durchsuchungen durch die Feldjäger kam und dass dieser Befehl nicht durch Vorgesetzte erteilt wurde?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitarbeiter des MAD die Feldjäger dazu animiert haben, durch robustes Auftreten Zielpersonen des MAD gezielt einzuschüchtern?
Warum wurden Soldaten des Feldjägerkommandos und keine Polizeibeamten zum genannten Einsatz hinzugezogen?
Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Beteiligung von Feldjägern an Maßnahmen des MAD mit dem Trennungsgebot gemäß § 4 Absatz 2 des MAD-Gesetzes vereinbar?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Rechtsberatung des Kommandos Feldjäger der Bundeswehr (KdoFJgBW) keine Gelegenheit hatte, sich vor Abschluss des Einsatzes zur Rechtmäßigkeit zu äußern?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur Aussage eines beteiligten Soldaten, man hätte den beteiligten Kräften im Vorfeld mitgeteilt, dass es sich um eine Übung handle (vgl. https://www.bild.de/politik/2022/politik/top-bundeswehr-jurist-sicher-feldjaegereinsatz-war-verfassungswidrig-81302656.bild.html)?
In welchem Unterstellungsverhältnis befinden sich laut Ansicht der Bundesregierung Soldaten des KdoFJgBW, die das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) bei Einsätzen im Inland begleiten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch das BAMAD beim genannten Einsatz rechtswidrige Befehle erteilt wurden?