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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Belastung von Unternehmen durch gesellschaftspolitisch motivierte Bürokratie

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

11.10.2022

Aktualisiert

10.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/364826.09.2022

Belastung von Unternehmen durch gesellschaftspolitisch motivierte Bürokratie

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Deutschland erhebt den Anspruch, eine soziale Marktwirtschaft zu sein. Der tägliche Bedarf der Bevölkerung wird grundsätzlich durch gewinnorientierte Unternehmen gedeckt, die untereinander im Wettbewerb stehen. Es ist eine der Kernaufgaben der Bundesregierung, sicherzustellen, dass diese Mechanismen wirksam funktionieren (Artikel 2 Absatz 1, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 1, Artikel 15, Artikel 56, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 4 und 5, Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 und 16 des Grundgesetzes –GG). Am sozialen Ausgleich beteiligen sich dabei sowohl Bürger als auch Unternehmen über ihre Steuerbeträge und Abgaben. Die in Artikel 14 Absatz 2 GG festgeschriebene Auflage, dass „Eigentum verpflichtet“, wird außerdem im Allgemeinen so verstanden, dass der Schutz der unternehmerischen Freiheit zwar nicht beliebig relativiert oder ausgehöhlt werden kann. Sie bedeutet aber, dass Fragen des Wohls der Belegschaft und des Allgemeinwohls inklusive legitimer nationaler Interessen angemessen durch die Unternehmer abgewägt werden und so in die unternehmerische Entscheidungsfindung einfließen.

Dem Staat obliegt in der sozialen Marktwirtschaft unter anderem die wichtige Aufgabe, geeignete Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. Die Rahmenbedingungen sollen dabei so gestaltet sein, dass sich im Wettbewerb diejenigen Unternehmen durchsetzen, die qualitativ und/oder quantitativ die beste Versorgung der Verbraucher gewährleisten. Die Bundesregierung lässt sich zu diesem Zweck auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von der Monopolkommission beraten und verfügt mit dem Bundeskartellamt über eine Behörde, die das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht in Deutschland vollzieht.

Zu dem Zweck der Schaffung und Aufrechterhaltung eines möglichst unverzerrten Wettbewerbs ist ein bestimmtes Maß an Bürokratie nach Ansicht der Fragesteller unerlässlich. Es wird immer bestimmte Vorgaben und Regeln geben, die Unternehmen umzusetzen oder zu befolgen haben. Auch wird es nach Auffassung der Fragesteller immer Behörden geben müssen, die unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Einhaltung dieser Vorgaben und Regeln überwachen und durchsetzen. Außerdem ist es zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden oft nötig, dass Unternehmen gewissen Berichtspflichten nachkommen.

Nun gibt es aber Regeln und Vorgaben, die weder einen unverzerrten Wettbewerb aufrechterhalten noch die hohen sozialen Standards in Deutschland gewährleisten sollen. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, Unternehmen dazu zu bringen, Ziele zu erfüllen, die nichts mit ihrem primären Zweck, nämlich der Produktion von Gütern und Dienstleistungen, zu tun haben. Sie sollen stattdessen daran mitwirken, politische Ziele umzusetzen, z. B. den Klimawandel zu verlangsamen, Krankheiten zu bekämpfen, die gesellschaftliche Position von Frauen und bestimmten Minderheiten zu verbessern und weltweit die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, auch in Fremdbetrieben, zu gewährleisten.

Den Fragestellern geht es in dieser Kleinen Anfrage ausdrücklich nicht darum, diese Ziele zu thematisieren. Vielmehr sind sie daran interessiert, zu erfahren, in welchem Umfang der Erfüllungsaufwand, der Unternehmen entsteht, direkt mit der Gewährleistung und Aufrechterhaltung der sozialen Marktwirtschaft zusammenhängt und in welchem Umfang er bei der Erfüllung von politisch gewünschten Maßnahmen entsteht, die unabhängig von dem Bestehen oder dem Erhalt der sozialen Marktwirtschaft sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche gesetzlichen und behördlichen Vorgaben auf Bundesebene, die sich an Unternehmen richten, haben nach Einschätzung der Bundesregierung vorrangig den Zweck,

a) den Klimawandel zu verlangsamen oder zu stoppen,

b) die wirtschaftliche und soziale Gleichstellung von Frauen und anderer Bevölkerungsgruppen zu überwachen, zu gewährleisten oder herbeizuführen, wie beispielsweise die Gleichstellungs- und Führungspositionengesetze,

c) die deutschen Unternehmen zur Überwachung ihrer direkten und indirekten Lieferanten oder anderer Akteure im Hinblick auf die Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards und Menschenrechten zu verpflichten, wie beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,

d) die Erfüllung der gesellschaftspolitischen Ideale des Gender-Mainstreamings zu fördern oder herbeizuführen?

2

Wie hoch beläuft sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand, der Unternehmen durch die in Frage 1 genannten Vorschriften jährlich entsteht?

3

Wie hoch beläuft sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der bürokratische Aufwand, der Unternehmen in Deutschland in Form von Eigenaufwand oder Fremdaufwand (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) entsteht, um Corona-Hilfen der Bundesregierung (Überbrückungshilfen I bis IV, Neustarthilfen, November- und Dezemberhilfe) in Anspruch zu nehmen und ihre Anspruchsberechtigung (auch im Nachhinein) nachzuweisen?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Erfüllungsaufwendungen, die bei der Umsetzung der in Frage 1 genannten gesellschaftspolitischen Ziele anfallen, auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ein?

5

In welchen Gesetzen wurde die Beweislast nach Kenntnis der Bundesregierung zu Lasten von Unternehmen umgekehrt, wie z. B. in § 477 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), oder ihnen eine Nachweisführung auferlegt?

6

Wie hoch beläuft sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand, der Unternehmen jährlich dadurch entsteht, dass die Beweislast zu Lasten von Unternehmen umgekehrt wurde?

Berlin, den 23. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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