Inhaftierung von abgeschobenen Syrern in Damaskus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Von Beginn an wurde das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien geschlossene so genannte Rückübernahmeabkommen wegen möglicher Gefahren für nach Syrien abgeschobene abgelehnte Asylsuchende scharf kritisiert. Im Jahr 2009 sorgte vor allem der Fall Khaled Kenjo für Aufsehen, der unmittelbar nach seiner Ankunft von einem syrischen Sicherheitsdienst inhaftiert und wochenlang festgehalten wurde. Er ist inzwischen wieder in Deutschland, nachdem ihm die Flucht in die Türkei gelungen war und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ihn dort als Flüchtling registrierte. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihn dann von dort wieder aufgenommen.
Dabei ist Khaled Kenjo nicht der Einzige, der nach seiner Abschiebung am Flughafen in Damaskus festgenommen und für einen längeren Zeitraum von einer der syrischen Sicherheitsbehörden festgehalten wurde. Zuletzt dokumentierte die Internetseite www.kurdwatch.org einen solchen Fall. H. H. und K. H. sind bei ihrer Abschiebung am 27. Juli 2010 unmittelbar am Flughafen festgenommen worden, während der Rest der sechsköpfigen Familie einreisen konnte. Die Betreiber der genannten Internetseite mutmaßen, dass die beiden wegen in Deutschland begangener Straftaten inhaftiert worden seien, wobei unklar sei, wie die syrischen Sicherheitsbehörden von diesen Straftaten erfahren haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele syrische Staatsangehörige und weitere Personen mit einer anderen oder ohne Staatsangehörigkeit aus Syrien wurden seit 2009 nach Syrien abgeschoben, wie viele davon auf Grundl age des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens (bitte nach Quartalen und die Gesamtzahl auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der Betroffenen waren zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung seit weniger als sechs, seit mehr als sechs bzw. mehr als zehn Jahren in Deutschland aufhältig?
Wie viele der auf Basis des Abkommens abgeschobenen, mutmaßlich syrischen Staatsangehörigen verfügten über syrische Passpapiere?
Wie viele der auf Basis des Abkommens nach Syrien im genannten Zeitraum abgeschobenen Personen verfügten über keine gültigen syrischen Passpapiere und erhielten stattdessen ein „Emergency Travel Certificate“ oder ein EU-Laissez-Passer oder andere Passersatzpapiere?
Wie viele Personen mit mutmaßlich syrischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit wurden 2009 und 2010 zur Identitätsfeststellung der syrischen Botschaft oder sonstigen Vertretern Syriens vorgeführt oder dorthin einbestellt (bitte im Detail ausführen)?
Welche Informationen werden den syrischen Behörden über die aus Deutschland abgeschobenen Personen übermittelt, und gehören dazu auch Angaben zu Asylverfahren, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Erkenntnisse oder Angaben zu Strafverfahren und Verurteilungen?
Ist insbesondere die Formulierung aus dem Durchführungsprotokoll zum Rückübernahmeabkommen (BGBl. 2008 II Nr. 21, S. 815 ff.), dem Aufnahmeland sollten „Informationen über sonstige im Einzelfall bei der Übergabe erforderliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen“ übermittelt werden dahingehend zu verstehen, dass solche Angaben zu Strafverfahren und Verurteilungen übermittelt werden?
Auf welche Art werden solche Informationen übermittelt, und welche Möglichkeit gibt es für die Betroffenen zu den Informationen Stellung zu nehmen, sie zu korrigieren oder ihre Übermittlung ganz oder teilweise zu verhindern?
Wie viele Bundespolizisten waren jeweils bei den einzelnen Abschiebemaßnahmen im abgefragten Zeitraum als Begleitpersonal an Bord der Flugzeuge?
Wird den syrischen Behörden die Begleitung durch Bundespolizisten im Vorfeld der entsprechenden Abschiebemaßnahmen angekündigt? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die syrischen Sicherheitsbehörden in solchen Fällen mit erhöhter Sensibilität auf die Ankunft in Begleitung Abgeschobener reagieren und eine erhöhte Neigung besteht, sie bei ihrer Ankunft am Flughafen zu verhören?
Wie viele Fälle aus den Jahren 2009 und 2010 sind der Bundesregierung bekannt, in denen aus Deutschland abgeschobene Personen aus Syrien von den Sicherheitsbehörden in Syrien befragt bzw. verhört wurden? In wie vielen Fällen wurden Abgeschobene nach ihrer Ankunft in Syrien festgehalten, inhaftiert oder verschwanden, und für welche Zeiträume?
Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung außer dem des Khaled Kenyo bekannt, in denen Abgeschobene selbst untergetaucht oder wieder aus Syrien geflohen sind?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib und die Lebensumstände von H. H. und K. H. bekannt?
Verfolgt die Bundesregierung auch in anderen Fällen das Schicksal und den Verbleib von Abgeschobenen, und wie stellt sie den Schutz und die Wahrung ihrer Rechte sicher?