Europäischer Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten
der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einer Überprüfung des EU-Verbraucherrechts im Jahr 2004 hat die EU-Kommission am 8. Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag (KOM (2008) 614) vorgelegt, in dem die bestehenden Richtlinien zu Haustürgeschäften, Fernabsatz, Kaufverträgen und Gewährleistungsrechten sowie zu missbräuchlichen Vertragsklauseln zusammengefasst und überarbeitet wurden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament hat erklärt, bis zum Jahresende Änderungsvorschläge vorzulegen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft strebt ebenfalls eine politische Einigung bis zum Jahresende 2010 an. Die Bundesregierung beteiligt sich an der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe, ohne dass dem Deutschen Bundestag die vertretenen Positionen im Detail vorgelegt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welcher Form hat Deutschland die Richtlinien 85/577/EWG, 93/13/EWG, 97/7/EG und 99/44/EG im Hinblick auf Informationspflichten, Widerspruchsrechte, Reklamationsrechte und Vertragsklauseln umgesetzt?
In welchen Normen sind diese Änderungen verankert?
Welche Änderungen im Verbraucherrecht würden sich in Deutschland bei der Umsetzung des unveränderten Kommissionsvorschlags KOM(2008) 614 ergeben?
Welche neuen Rechte könnten Verbraucherinnen und Verbraucher in Anspruch nehmen?
Wie würden sich die Vorschläge des Berichterstatters im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments vom 31. Mai und 9. Juni 2010 auf die Verbraucherrechte in Deutschland auswirken, insbesondere im Hinblick auf Informationspflichten, Widerspruchsrechte, Reklamationsrechte und missbräuchliche Vertragsklauseln?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union zum Richtlinienentwurf KOM(2008) 614?
Welchen Harmonisierungsgrad befürwortet die Bundesregierung im Hinblick auf die Richtlinie allgemein und die Kapitel II bis V im Besonderen?
Welchen Anwendungsbereich unterstützt die Bundesregierung bezüglich des Richtlinienentwurfs, insbesondere im Hinblick auf Strom, Wasser, Gas, Softwareverträge, digitale Dienste, soziale, Gesundheits-, Transport- und Finanzdienstleistungen?
Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge für ein sogenanntes 28. Vertragsrechtssystem für Verbraucher in der EU?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für die Einführung einer Vertragsbestätigung für Internetgeschäfte, die sogenannte Button-Lösung, im Rahmen der Richtlinie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung zusätzlicher nationaler Informations- und Widerrufspflichten z. B. bei unlauterer Telefonwerbung, unseriösen Geschäftsmodellen oder täuschenden bzw. überraschenden Vertragskonstruktionen?
Welche verbraucherrelevanten Informationen haben über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission hinaus besondere Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher und sollen in den Vorschlag aufgenommen werden?
Welche Regelungen zum Widerrufsrecht hält die Bundesregierung für angemessen?
Welche Rücksendekosten sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Ausübung ihres Widerrufsrechts tragen?
Sollen Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht haben?
Welche Fristen sind einzuhalten?
Ab wann soll nach Auffassung der Bundesregierung die Frist beginnen?
Wie lange soll die Frist bei Nichtaufklärung sein?
Welche Sanktionen befürwortet die Bundesregierung bei Verstößen gegen die geplante Richtlinie?
Welche Institution soll die Evaluierung durchführen?
Auf welche Weise soll diese durchgeführt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Punkt den Vorschlag des Berichterstatters vom 9. Juni 2010 im Hinblick auf Artikel 46a(neu) ff.?