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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zu den digitalpolitischen Zielen und Maßnahmen des Bundesministeriums des Innern bis 2025

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

04.11.2022

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/385706.10.2022

Zu den digitalpolitischen Zielen und Maßnahmen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bis 2025

der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 28. April 2022 sein digitalpolitisches Programm bis 2025 vorgestellt (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/it-digitalpolitik/digitalprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=3; zitiert als „Digitalprogramm“). Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, möchte mit diesem Programm Deutschland „moderner, bürgernäher und digitaler machen“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/digitalprogramm.html).

Das Digitalprogramm ruht auf insgesamt fünf Säulen: staatliche Leistungen für Menschen und Unternehmen digitalisieren (Digitalprogramm, S. 6); den Staat modernisieren (ebd., S. 7); die Cybersicherheitsarchitektur modernisieren und harmonisieren (ebd., S. 8); Daten rechtssicher erschließen und nutzen (ebd., S. 9); die digitale Souveränität festigen und interoperable Infrastruktur schaffen (ebd., S. 10). Diese Linien sind mit Maßnahmen bis zum Jahr 2025 unterlegt, dem Ende der 20. Legislaturperiode.

Mit dem Digitalprogramm werden nach Auffassung des BMI zentrale Verabredungen des Koalitionsvertrages von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; zitiert als „Koalitionsvertrag“) umgesetzt. So soll etwa eine Cloud der öffentlichen Verwaltung aufgebaut werden, eine verfassungsfeste Registermodernisierung hat Priorität, ebenso Lösungen durch Automation bei digitalen Verwaltungsleistungen (Koalitionsvertrag, S. 15). Der Krieg in der Ukraine mache es zudem erforderlich, dass Deutschland seine Cyberfähigkeiten ausbaue (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/digitalprogramm.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Verwaltungsdienstleistungen bietet nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Staat seinen Bürgern aktuell an, und wie viele davon können bereits vollständig digital in Anspruch genommen können (bitte ausführen)?

2

Wie genau soll der künftige „Digitalcheck“ (siehe Digitalprogramm, S. 7) bei Gesetzen des Bundes aussehen?

a) Wird es primär darum gehen, dass das jeweilige Gesetz digital ausgeführt werden kann unter Abbau der Schrifterfordernisse?

b) Wird es darum gehen, welche inhaltlichen digitalen Voraussetzungen und Folgen ein jeweiliges Gesetz haben wird?

c) Wird es darum gehen, dass beim jeweiligen Gesetz eine Vereinfachung des zu regelnden Sachverhaltes im Zentrum steht?

3

Zählt nach Auffassung der Bundesregierung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Staates im digitalen Raum („digitale Souveränität“) auch der Rückgriff auf Hard- und Software vertrauenswürdiger Hersteller, und wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung bereits jetzt konkret, um Hard- und Software vertrauenswürdiger Hersteller zu beschaffen, wie wird dabei die Vertrauenswürdigkeit gewährleistet, und welche Schritte sind in der näheren Zukunft bis 2025 geplant?

4

Welche Bundesministerien, Behörden und Dienststellen des Bundes nutzen bereits Open-Source-Lösungen, zu welchen Zwecken und mit welchen Erfahrungen?

Welche Programme welcher kommerziellen Anbieter kommen in den genannten Einrichtungen bislang zum Einsatz, und wie lang laufen die Verträge zur Nutzung, Wartung und Aktualisierung der Software?

5

Wie genau und an welchen Punkten will die Bundesregierung die bestehende „Datenstrategie der Bundesregierung vorantreiben“ (siehe Digitalprogramm, S. 9)?

6

Nimmt sich die Bundesregierung für ihr Digitalprogramm Länder zum Vorbild, die im Ruf stehen, im Bereich digitaler Verwaltung und Regierung Pionierarbeit geleistet zu haben, und wenn ja, welche Länder sind das, und warum?

7

Worin genau besteht der Nutzen eines „Datengesetzes“ (siehe Digitalprogramm, S. 9), um Standards zur Erhöhung der Datenqualität zu vereinheitlichen sowie die Nutzung von Daten innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu erhöhen?

8

Wie genau soll die „Stärkung der Digitalen Souveränität in der Cybersicherheit“ (siehe Digitalprogramm, S. 8) vorgenommen werden?

Welche Indikatoren zur Zielerreichung gibt es, welche Maßnahmen werden konkret ergriffen, welche Behörden sind wie involviert, welche polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnisse sollen gegebenenfalls erweitert werden?

9

Wie genau will die Bundesregierung das Lobbyregistergesetz „nachschärfen“ (siehe Koalitionsvertrag, S. 10; Digitalprogramm, S. 7)?

10

Worin bestehen die gegenwärtigen Defizite der Beschäftigten der Bundesverwaltung im digitalen Bereich, die durch Trainingsprogramme der Digitalakademie (siehe Digitalprogramm, S. 7) angegangen und behoben werden sollen?

11

Welche Kosten werden der Verwaltung durch die skizzierten Maßnahmen bis zum 2025 entstehen, und welche direkten und indirekten Kosten entstünden der Verwaltung, wenn die skizzierten Maßnahmen nicht ergriffen würden?

12

Gibt es analog zum Digitalprogramm des BMI auch vergleichbare Programme anderer Bundesministerien bzw. wird es sie geben, und wenn ja, gibt es eine koordinierende Stelle innerhalb der Bundesregierung, um Dopplungen und Redundanzen zu verhindern, und welche Stelle wäre das?

13

Hat die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben, „Deutschland zum Vorreiter für das innovative und verantwortungsvolle Nutzen und Teilen von Daten in Europa“ zu machen (siehe Digitalprogramm, S. 9), bevorzugt jene Daten im Besitz der öffentlichen Hand im Blick oder auch jene Datensammlungen, die sich auf den Servern kommerziell ausgerichteter Unternehmen befinden?

Falls Letzteres der Fall ist: Wie und aufgrund welcher rechtlichen beziehungsweise gesetzlichen Grundlage sollten private Unternehmen zum Datenteilen bewegt werden (können)?

Berlin, den 30. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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