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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ergänzender Katastrophenschutz und die Gefahr durch Waldbrände

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.10.2022

Aktualisiert

28.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/386006.10.2022

Ergänzender Katastrophenschutz und die Gefahr durch Waldbrände

der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Jahr 2022 war bisher durch zahlreiche verheerende Waldbrände geprägt. Im Juni 2022 suchten mehrere Waldbrände das Land Brandenburg heim. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark betrug das Ausmaß der Flammen bis zu 200 Hektar bei Treuenbrietzen sowie bis zu 200 Hektar in Beelitz (https://www.tagesspiegel.de/berlin/waldbrande-in-brandenburg-der-grosseinsatz-in-beelitz-und-treuenbrietzen-in-bildern-512580.html).

Auch im Nationalpark Sächsische Schweiz kam es zu Waldbränden, die tagelang nicht unter Kontrolle zu bringen waren. Auf einer Fläche von 150 Hektar wüteten die Flammen. Einheiten des Technischen Hilfswerkes, der Bundespolizei und der Bundeswehr unterstützten die Feuerwehren und Rettungskräfte, unter anderem mit bis zu 13 Löschhubschraubern. In der Region um Bad Schandau wurde der Katastrophenalarm ausgerufen. Bis zu 850 Rettungskräfte waren im Einsatz. Die Einsatzkosten betragen 10 bis 11 Mio. Euro (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/waldbrand-saechsische-schweiz-schutzkonzept-bekaempfung-100.html).

Seit Anfang September dieses Jahres brennt es auch am Brocken im Harz. Das Feuer von bis zu 150 Hektar Größe hat auch ein Moor erfasst. Ebenso wie nach den Bränden in der Sächsischen Schweiz hat der Brand im Harz dazu geführt, dass eine Debatte über die Gefahren durch Totholz im Wald im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung als Nationalpark aufgekommen ist. Auch im Landkreis Harz wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Zwei italienische Löschflugzeuge mit einem Fassungsvolumen von 6 000 Litern an Löschwasser kamen zum Einsatz. Der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, hat das Totholz im Harz als Brandbeschleuniger bezeichnet (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/waldbrand-brocken-124.html im Video).

Aus Sicht der Fragesteller verdeutlichen die Großbrände dieses Jahres die Notwendigkeit, die Kompetenzverteilung beim Katastrophenschutz neu zu überdenken. Aufgrund der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung liegt nach wie vor die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz und den Brandschutz als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den Ländern und Kommunen. Wie die Bundesregierung selbst geäußert hat (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/2992), obliegt es daher auch den Ländern und Kommunen, Konzepte zur Waldbrandbekämpfung zu erarbeiten und Ressourcen vorzuhalten. Eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei großflächigen Katastrophenfällen, die nicht dem Zivilschutz unterfallen, erfolge lediglich im Rahmen der Amtshilfe und nicht aufgrund der eigenen Zuständigkeit (ebd.). Der Einsatz von Hubschraubern des Bundes zur Waldbrandbekämpfung erfolgt daher lediglich nach aktueller Verfügbarkeit und zeitlich begrenzt (ebd.). Gleichwohl beschafft der Bund derzeit 122 beauftragte Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz, die an die Länder geliefert werden sollen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/3097). Nach § 12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) stehen die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz auch den Ländern für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Im Jahr 2007 einigten sich der Bund und die Länder über den Umfang und die grundsätzliche Konzeption über Beschaffungen des Bundes zur Ergänzung der Ausstattung der Länder für den Katastrophenschutz (https://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/katastrophenschutzsystem/ausstattungundfinanzierung/). In den Bereichen Brandschutz, CBRN (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren)-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzt der Bund nunmehr nach seinem gesetzlichen Auftrag die Ausstattung des Katastrophenschutzes (der Länder) (§ 13 Absätze 1 und 2 ZSKG). Die Ausstattung, die der Bund den Ländern für den Zivilschutz ergänzend zur Verfügung stellt, steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung (§ 13 Absatz 3 ZSKG).

In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema: „Ein Jahr nach der Flutkatastrophe-Ausblick auf die Zukunft des Bevölkerungsschutzes“ am 4. Juli 2022 wurde von mehreren Experten die Forderung geäußert, den Katastrophenschutz neu auszurichten. So erklärte etwa der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, dass die Unterscheidung zwischen Zivil- und Katastrophenschutz nicht mehr zeitgemäß sei. Der Katastrophenschutz der Länder funktioniere zwar bei normalen Lagen gut. Bei Großlagen habe der Katastrophenschutz der Länder aber ein Strukturproblem. Auch der Experte Neumann forderte, dem Bund die Kompetenz für den Katastrophenschutz zu übertragen. Es gebe sonst zu wenig Koordination der unterschiedlichen Behörden (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/901604-901604, https://www.bundestag.de/resource/blob/902012/f7fd9118d62d81b4e18cfc271dc026f8/20-4-80-A-data.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für den Zivilschutz und den Katastrophenschutz aus Sicht der Bundesregierung noch zeitgemäß (bitte begründen)?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung die Initiative für gesetzgeberische Maßnahmen zur Neuregelung der Kompetenz für den Zivil- und Katastrophenschutz, und wenn ja, welche Maßnahmen sind das?

3

Sind die personellen und technischen Vorhaltungen der Länder zum Katastrophenschutz aus Sicht der Bundesregierung flächendeckend ausreichend, um dem gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr einschließlich dem Katastrophenschutz effektiv nachkommen zu können?

4

Wie viele Fahrzeuge hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 bis heute insgesamt beschafft und den Ländern zum Zwecke der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz in den Bereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung zur Verfügung gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele der in Frage 4 abgefragten Fahrzeuge dienen dem Bereich des Brandschutzes (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Fahrzeuge der Typen Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS), Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS), Mannschaftstransportwagen Betreuung (MTW BT), Krankentransportwagen Typ B (KTW Typ B) und Gerätewagen Sanität (GW San) hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 beschafft und den Ländern zum Zwecke der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz in dem Bereich Brandschutz zur Verfügung gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

7

Welchen prozentualen Anteil an den jeweils in den Ländern zur Brandbekämpfung vorhandenen Gesamtfahrzeugen der Typen LF-KatS und SW-KatS haben die in Frage 6 erfragten Fahrzeuge LF-KatS und SW-KatS nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

8

Wie viele Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz und wie viele Schlauchwagen Katastrophenschutz, die der Bund den Ländern zum Zwecke der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt hat, kamen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Bekämpfung der Waldbrände in Treuenbrietzen und Beelitz sowie der Sächsischen Schweiz zum Einsatz?

9

Wie stellen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass die ihnen vom Bund zum Zwecke der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellten Fahrzeuge gleichermaßen auf die einzelnen Landkreise verteilt werden?

10

Welche konzeptionellen tatsächlichen und rechtlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die ergänzende Ausstattung des Bundes an die Länder zum Zwecke des Katastrophenschutzes?

Berlin, den 5. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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