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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unerlaubte Einreisen nach Sachsen und die Migrationsfolgen der russischen Teilmobilisierung

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

20.10.2022

Aktualisiert

05.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/386306.10.2022

Unerlaubte Einreisen nach Sachsen und die Migrationsfolgen der russischen Teilmobilisierung

der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„BILD.de“ schreibt in einem Beitrag davon, dass sich die Zahl unerlaubter Einreisen über die tschechisch-deutsche Grenze auf einem Rekordhoch befinde (https://www.bild.de/politik/inland/politik/schleuseralarm-an-tschechischer-grenze-rekordzahl-illegaler-einreisen-81217104.bild.html). Ein geheimer Migrationsbericht der Bundesregierung zeige auf, dass die Bundespolizei allein im Juni 2022 rund 2 000 unerlaubte Einreisen festgestellt habe (ebd.). Dies entspreche gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 140 Prozent (ebd.).

Im August 2022 seien an der tschechisch-sächsischen Grenze über 3 000 unerlaubte Einreisen gezählt worden (ebd.). Die Einwanderer seien in der Mehrzahl nicht Ukrainer, sondern Iraker, Syrer und Afghanen (ebd.). Schwerpunkt der illegalen Migration sei demnach der Dresdner Hauptbahnhof mit den Zügen aus Prag, außerdem die Autobahnen (A) 4 und 17 (ebd.).

Der Bundesvorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft wird mit den Worten zitiert, diese Entwicklung sei alarmierend und ein weiteres Indiz dafür, dass der europäische Außengrenzschutz große Lücken aufzeige (https://www.bild.de/politik/inland/politik/schleuseralarm-an-tschechischer-grenze-rekordzahl-illegaler-einreisen-81217104.bild.html). Die Schleuserbanden hätten sich neu aufgestellt und nutzten heute den Weg über die Slowakei und Tschechien zu uns. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, solle stationäre Grenzkontrollen zu Tschechien unverzüglich anweisen (ebd.).

In den Monaten August bis Oktober des Vorjahres belief sich die Zahl der von der Bundespolizei in Sachsen festgestellten unerlaubten Einreisenden noch auf 402 im August 2021, 689 im September 2021 und 2004 im Oktober 2021 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/175).

Hinzu kommt, dass seit der von Russlands Präsident Wladimir Putin verkündeten Teilmobilmachung viele russische Staatsbürger versuchen, das Land zu verlassen (https://www.tagesschau.de/inland/russische-deserteure-101.html). Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, hat verkündet, dass russische Deserteure, denen schwere Repressionen drohen, „im Regelfall“ internationalen Schutz in Deutschland erhalten sollen (ebd.). Wer sich dem russischen Regime entgegenstelle und daher „in größte Gefahr“ gerate, könne Asyl wegen politischer Verfolgung beantragen (ebd.). Die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sei bereits entsprechend angepasst worden (ebd.). Der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, wiederum erklärte, „wer Putins Weg hasst und die liberale Demokratie liebt, ist uns in Deutschland herzlich willkommen“ (ebd.). Der tschechische Außenminister Jan Lipavsky hingegen äußerte, dass Tschechien den Russen, die den Kriegsdienst in der Ukraine verweigern wollen, keine Zuflucht gewähren werde (ebd.). Wer den Pflichten gegenüber seinem eigenen Staat nicht nachkommen wolle, erfülle nach seinen Worten noch nicht die Bedingungen für die Erteilung eines humanitären Visums (ebd.). Auch die drei Länder Estland, Litauen und Lettland wollen Russen auf der Flucht vor dem Einzug zum Militär kein automatisches Asyl gewähren (ebd.). Wie den Fragestellern von Beamten der Bundespolizei zugetragen worden ist, ist ihnen offenbar von vorgesetzter Stelle verboten worden, über die Zahl der ankommenden unerlaubten Einreisenden offen zu sprechen (vgl. dazu auch https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003403.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Nichtdeutsche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten Januar bis September 2022 unerlaubt nach Sachsen eingereist oder haben sich illegal in Sachsen aufgehalten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

2

In welchen Landkreisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 erfragten Personen jeweils aufgegriffen (bitte nach Aufgriffsort und Monat aufschlüsseln)?

3

Welche fünf häufigsten Staatsbürgerschaften hatten die in Frage 1 erfragten Einwanderer (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung, abgesehen vom Angriff Russlands auf die Ukraine, eine Erklärung für die Veränderung der unerlaubten Einreisezahlen nach Sachsen in den Monaten August bis September des Jahres 2022 im Vergleich zum Zeitraum von August bis Oktober des Jahres 2021 erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

5

Haben Beamte der in Sachsen tätigen Bundespolizei von einer vorgesetzten Stelle die Anweisung zum Stillschweigen über die Zahl der ankommenden unerlaubt Einreisenden erhalten, und wenn ja, von wem stammt diese Anweisung, und welchen genauen Inhalt hatte diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Wie viele tatverdächtige mutmaßliche Schleuser konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von Januar bis September 2022 in Sachsen festgenommen werden?

7

Wie viele der in Frage 6 erfragten mutmaßlichen Schleuser wurden nach ihrer Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt?

8

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die aus Prag ankommenden Züge nach Dresden für die unerlaubten Einreisen nach Sachsen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die A 4 und die A 17 für die unerlaubten Einreisen nach Sachsen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Teilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Auffassung des Bundesvorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft, der europäische Außengrenzschutz weise starke Lücken auf (bitte begründen)?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, der Forderung des Bundesvorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft nachzukommen, stationäre Grenzkontrollen zu Tschechien unverzüglich anzuweisen, und wenn nein, warum nicht?

12

Existiert der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte geheime Migrationsbericht der Bundesregierung, und wenn ja,

a) welchen Inhalt hat dieser Migrationsbericht,

b) warum ist dieser Migrationsbericht als geheim eingestuft,

c) beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Migrationsbericht dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen (bitte begründen)?

13

Wird die von Wladimir Putin ausgerufene Teilmobilisierung in Russland nach Auffassung der Bundesregierung Auswirkungen auf die unerlaubten Einreisen nach Deutschland und insbesondere nach Sachsen haben, und wenn ja, welche?

14

Unter welchen Voraussetzungen erhalten russische Militärdeserteure nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland Asyl?

15

Stellt die Verweigerung der befohlenen Einberufung eines russischen Staatsbürgers zur Armee nach Auffassung der Bundesregierung bereits ein „sich-Entgegenstellen gegenüber dem russischen Regime“ im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller dar (bitte begründen)?

16

Was versteht die Bundesregierung unter ein Geraten „in größte Gefahr“ für russische Deserteure im Sinne der Vorbemerkung?

17

Wie ist der in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerte Ausspruch des Bundesministers für Justiz, „wer Putins Weg hasst und die liberale Demokratie liebt, ist uns in Deutschland herzlich willkommen“, in Bezug auf die Gewährung von Einreisen russischer Staatsbürger ins Bundesgebiet sowie in Bezug auf die Gewährung von Schutz vor politischer Verfolgung durch die Bundesregierung zu verstehen (bitte begründen)?

18

Stellt allein die politische Gesinnung eines russischen Staatsbürgers („Hass auf Putins Weg, Liebe zur liberalen Demokratie“ im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller) ein Kriterium für die Gewährung eines Aufenthaltsstatus oder von Schutz vor politischer Verfolgung zu dessen Gunsten durch die Bundesregierung dar?

19

Sieht die Bundesregierung in der Ankündigung der Regierungen von Tschechien und den Staaten des Baltikums, russischen Staatsbürgern, die vor der Teilmobilisierung fliehen, kein humanitäres Visum zu gewähren, einen Bruch des Völkerrechts und/oder verbindlicher internationaler Abkommen, und wenn ja, inwieweit beabsichtigt sie, darauf auf internationaler Ebene zu reagieren (bitte begründen)?

20

Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Konfliktpotenziale zwischen nach Deutschland migrierten ukrainischen Staatsbürgern mit solchen aus der Russischen Föderation, und wenn ja, welche sind das?

Berlin, den 5. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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