Engagement der Bundesregierung für einen sogenannten globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die deutsche Bundesregierung hat nach eigenen Angaben im Rahmen ihrer G-7-Präsidentschaft die Erarbeitung eines Konzepts für den „globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken“ angestoßen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Schutzschirm gemeinsam mit Entwicklungsländern auf der Weltklimakonferenz 2022 zu starten (https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/petersberger-klimadialog-klimarisiko-schutzschirm-116756, letzter Zugriff am 15. August 2022). Der Schutzschirm soll nach Auffassung der Bundesregierung als Instrument zur Abmilderung sogenannter „Klimaschäden und -verluste“ in Entwicklungsländern eingesetzt werden, indem „Klimarisiken“ finanziell durch Kredite, Versicherungen oder Haushaltsreserven abgesichert werden (https://www.bmz.de/resource/blob/116688/bfeaea05d042b17a04f1664fc184fe-68/factsheet-schutzschirm-klimarisken-data.pdf, letzter Zugriff am 15. August 2022). Das Thema „Klimaschäden“ sei, so die Bundesregierung, „eng mit der historischen Verantwortung der Industrieländer für die Verursachung des Klimawandels und der damit einhergehenden Frage nach Klimagerechtigkeit verwoben“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Finanzierung des „Globalen Schutzschirms gegen Klimarisiken“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) konkret aufgebaut werden?
Welchen Anteil an der Finanzierung des Schutzschirms sollen Industrie- und Entwicklungsländer nach Auffassung der Bundesregierung tragen?
Welches finanzielle Volumen soll der Schutzschirm nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt umfassen?
Welche Arten der finanziellen Absicherung sollen nach Auffassung der Bundesregierung im Schutzschirm zusammengefasst werden?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung zwischen klimabedingten und nicht klimabedingten Naturkatastrophen unterschieden werden?
Was versteht die Bundesregierung unter „Klimagerechtigkeit“ (vgl. https://www.bmz.de/resource/blob/116688/bfeaea05d042b17a04f1664fc184fe-68/factsheet-schutzschirm-klimarisken-data.pdf)?
Welche Implikationen für das deutsche Regierungshandeln folgen aus Sicht der Bundesregierung aus der „historischen Verantwortung der Industrieländer für die Verursachung des Klimawandels“ konkret (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie soll sich der Schutzschirm nach Auffassung der Bundesregierung in und neben andere Instrumente der internationalen Klimafinanzierung einfügen? Wie wird er gegen diese abgegrenzt?
Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Staats- und Regierungschefs der übrigen G-7-Staaten zum Schutzschirm?
Wie waren die Reaktionen der am Petersburger Klimadialog teilnehmenden Minister auf die Vorstellung des Schutzschirms durch den deutschen Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Jochen Flasbarth?