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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland - Stand 30. September 2022

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

14.11.2022

Aktualisiert

23.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/402518.10.2022

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland – Stand: 30. September 2022

der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Kleinen Anfrage „Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/335 wurde unter anderem erfragt, welche Erkenntnisse der Bundesregierung ab dem Jahre 2010 zu Personen vorliegen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und zur Unterstützung der gegen den Islamischen Staat (IS) kämpfenden Vereinigungen, Organisationen und Zusammenschlüsse ausgereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 30. September 2022 zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und zur Unterstützung der gegen den Islamischen Staat (IS) kämpfenden Vereinigungen, Organisationen und Zusammenschlüsse ausgereist sind (bitte die Gesamtzahl der Personen mitsamt ihrer Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise; die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben; das Zielland bzw. Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmitgliedschaft im bzw. die Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?

2

Wie viele der Personen in Frage 1 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen in Frage 1 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die ukrainische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit Russland zu unterstützen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

5

Wie viele der Personen in Frage 4 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

6

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen in Frage 4 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die russische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit der Ukraine zu unterstützen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

8

Wie viele der Personen in Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

9

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen in Frage 7 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet? Wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden aufgrund von welchen Straftatbeständen wann Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte auch jeweils die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen angeben)?

Berlin, den 17. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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