Die Arbeit des Sicherheitsreferats beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit vielen Jahren existiert im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das für die Fragen der „Sicherheit im Asylverfahren“ zuständige Referat 241 („Sicherheitsreferat“), das beim Erkennen von Sicherheitsrisiken helfen und mit den sogenannten Sicherheitsbehörden kooperieren soll. Mit dem „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ wurde im Jahr 2002 eine Vorschrift in § 18 Absatz 1a des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) erlassen, mit der das BAMF verpflichtet wurde, von sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Informationen zu Hinweisen auf verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Bestrebungen zu übermitteln, von denen es im Rahmen seiner Tätigkeit erfahren hat. Seit dem Jahr 2012 sind die Zuständigkeiten und Verfahren für eine solche Übermittlung in einer „Dienstanweisung Sicherheit“ (DA-Sicherheit) geregelt, die Bestandteil der „Dienstanweisung Asylverfahren“ (DA-Asyl) ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23350, S. 68). „Wurden im Jahr 2013/2014 vom BAMF in insgesamt 200 Fällen Informationen ans BfV übermittelt, waren es im Jahr 2016/2017 4 787 Übermittlungen, die vom BfV abschließend bearbeitet werden konnten.“ heißt es dazu in einer Evaluation zum Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2020 (a. a. O., S. 68). Weiter wurde dort darauf verwiesen, dass das BfV Schwierigkeiten mit diesem hohen Aufkommen habe und seinerseits beklage, dass zu viele Informationen ohne tatsächliche Relevanz weitergeleitet würden.
Neben dieser informationellen Zusammenarbeit mit dem BfV arbeitet das BAMF auch unmittelbar mit den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten zusammen, unter anderem im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), in denen es in der „AG statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) und der „AG Deradikalisierung“ beteiligt ist. Das BAMF ist außerdem in entsprechende Arbeitsstrukturen der Länder eingebunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hat sich die Personalausstattung des Sicherheitsreferats im BAMF seit 2017 entwickelt,
a) hinsichtlich der ausgebrachten Planstellen und Stellen (bitte nach Jahren und Eingruppierung auflisten),
b) hinsichtlich der Besetzung der Planstellen und Stellen (bitte nach Jahren zum Stichtag 31. Dezember und Ämtern bzw. Entgeltgruppen auflisten)?
Wie hat sich die Ablauforganisation des Sicherheitsreferats im BAMF seit 2017 entwickelt (Bildung von Referatsgruppen mit Aufgabenbereichen, Neuzuschnitte etc.)?
Wie viele Sonderbeauftragte für Sicherheit im Asylverfahren sind derzeit beim BAMF beschäftigt (bitte nach Außenstellen auflisten), und sind diese Teil des Sicherheitsreferats im BAMF?
Wie viele Verbindungsbeamte anderer Behörden und Stellen des Bundes verfügen an oder in Dienstgebäuden des BAMF über eigene Räumlichkeiten (bitte nach Dienststellen auflisten)?
Wie viele Verbindungsbeamte des BAMF sind in welchen anderen Behörden oder Stellen des Bundes tätig oder bei Arbeitssitzungen nicht nur in Einzelfällen beteiligt?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF sind in Arbeitsgremien im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum dauerhaft vertreten (bitte die Arbeitsgremien und die Zahl der dort vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeben)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF sind in Arbeitsgremien der Bundesländer vertreten, in denen dauerhaft oder in Einzelfällen die Zusammenarbeit der Behörden im Phänomenbereich Islamismus/ internationaler Terrorismus hinsichtlich asyl- und aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen koordiniert und abgestimmt wird, und in welchen Bundesländern gibt es entsprechende Gremien mit welchem Namen (beispielsweise Sicherheitskonferenz NRW; bitte nach Gremien auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden durch die AG Status im GTAZ von 2019 bis 2021 Überwachungsmaßnahmen nach § 56 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) begleitet bzw. koordiniert (bitte, soweit möglich, nach Jahren und Herkunftsländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2019 bis 2021 die AG Status eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG empfohlen, wie oft wurde eine solche Empfehlung oder Anregung von den zuständigen Landesbehörden umgesetzt, wie viele solcher Abschiebungsanordnungen gab es insgesamt, wie viele dieser wurden durch Gerichtsentscheidungen aufgehoben, und wie viele wurden letztlich durch eine Abschiebung vollzogen (bitte jeweils nach Jahren, Bundesländern und Herkunftsländern auflisten)?
In wie vielen Fällen kam es von 2019 bis 2021 zur Anwendung des § 60 Absatz 8 AufenthG, des § 30 Absatz 4 des Asylgesetzes oder zum Widerruf bzw. zur Rücknahme einer Anerkennung von internationalen Schutzstatus, und in wie vielen dieser Fälle gab es eine Abschiebung der Betroffenen (bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)?
In wie vielen dieser Fälle gab es einen Zusammenhang zwischen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Tätigkeit der AG Status?
In wie vielen Fällen wurden von 2017 bis 2021 Informationen aus dem BAMF nach § 18 Absatz 1a BVerfSchG an das BfV übermittelt, und
a) wie waren diese auf die Herkunftsländer verteilt (bitte nach Jahren auflisten, soweit nur Informationen zu Herkunftsregionen vorliegen, bitte diese entsprechend angeben),
b) für welche Phänomenbereiche bzw. entsprechenden Abteilungen im BfV waren sie relevant (bitte nach Jahren auflisten),
c) in welchem Umfang wurden die übermittelten Informationen beim BfV gespeichert (bitte nach Phänomenbereichen bzw. Abteilungen und nach Jahren auflisten),
d) wie viele nachrichtendienstlich relevante Personen wurden bei der Prüfung der Daten erkannt (bitte nach Phänomenbereichen bzw. Abteilungen und nach Jahren auflisten)?
Wie bewertet es die Bundesregierung und welche Konsequenzen wurden oder werden gegebenenfalls daraus gezogen, dass laut Evaluation zum Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2020 (a. a. O., S. 68) das BfV Schwierigkeiten mit dem hohen Aufkommen von Meldungen durch das BAMF habe und sich beklagt haben soll, dass zu viele Informationen ohne tatsächliche Relevanz weitergeleitet würden (bitte ausführen)?
Welche statistischen Informationen liegen der Bundesregierung zur Anwendung des § 18 Absatz 1a BVerfSchG durch Behörden der Länder vor, insbesondere zum Aufkommen der so gewonnenen Informationen in NA-DIS bzw. NADIS-WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem und Wissensnetz)?
Wie viele nachrichtendienstlich relevante Personen waren unter den Personen, über die personenbezogene Daten an den Bundesnachrichtendienst (BND) übermittelt wurden (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen übermittelten das BfV oder der BND Daten und personenbezogene Informationen aus dem Aufkommen aus dem BAMF an ausländische Behörden und Stellen (bitte nach Jahren und empfangender Behörde oder Stelle auflisten)?
Wird mittlerweile durch das Referat 241 eine Ausgangsprüfung vor einer Übermittlung personenbezogener Informationen an das BfV hinsichtlich der Relevanz der übermittelten Informationen vorgenommen, welche Dienstanweisungen existieren hierzu, und wann wurden diese seit 2017 angepasst?
Wird im BAMF eine Software zur (teil)automatisierten Erkennung von Sicherheitsrisiken unter Schutzsuchenden oder zur Auswertung der vom Sicherheitsreferat erhobenen oder verarbeiteten Informationen eingesetzt, mit welchem Ziel erfolgt der Einsatz einer solchen Software, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieses Einsatzes?
Wird die Praxis fortgesetzt, dass Anhörerinnen und Anhörer im BAMF bei Asylanhörungen „gezielt sicherheitsrelevante Nachfragen stellen“, obwohl „das Gesetz insoweit eher eine passivische Tendenz zeigt („bekannt gewordene Informationen“)“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23350, S. 75), und falls ja, wieso?
Erfolgt bei der Feststellung von Alias-Personalien, die nicht auf unterschiedlichen Transkriptionen oder Schreibweisen beruhen, pauschal eine Übermittlung durch das Sicherheitsreferat an die zuständigen Sicherheitsbehörden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/13076), und
a) in vielen Fällen erfolgte dies jährlich in den Jahren 2016 bis 2021,
b) an welche Behörden erfolgten diese Übermittlungen?