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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ukrainische Kraftfahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

15.11.2022

Aktualisiert

23.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/399220.10.2022

Ukrainische Kraftfahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr

der Abgeordneten René Bochmann, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den ersten Monaten nach Beginn des Ukraine-Krieges waren die Fahrzeuge der Flüchtlinge aus der Ukraine durch eine freiwillige Initiative der Versicherer bis Ende Mai 2022 haftpflichtversichert. Am 1. Juni 2022 lief dieser Schutz aus (https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714). In rund 300 Fällen hätte laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) dieser Schutz gegriffen (https://www.tag24.de/leipzig/unfall-leipzig/abgelaufene-haftpflicht-nach-unfaellen-mit-ukrainischen-autos-droht-aerger-2630121).

Das Nachrichtenportal Tag24 berichtete am 5. Oktober 2022, dass nun eine Situation eingetreten wäre, in der ukrainische Kraftfahrzeuge ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr in Deutschland unterwegs wären, weil deren Halter der Ansicht wären, diese freiwillige Initiative würde weiterhin andauern. Laut dem Gesamtverband der Versicherer gäbe es bereits 90 unregulierte Schadensfälle, die bei der Verkehrsopferhilfe aufgelaufen wären (ebd.).

Auf dem zentralen Hilfeportal „Germany4Ukraine“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) findet sich im Bereich Mobilität ein Informationsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), in dem die Möglichkeiten für eine „Grüne Karte des ukrainischen Versicherers“ und die Möglichkeiten der Grenzversicherung, die entweder an der EU-Außengrenze oder in Deutschland erworben werden kann, erläutert werden, sowie erläutert wird, dass die freiwillige Übernahme zum 31. Mai 2022 ausgelaufen ist (https://www.germany4ukraine.de/resource/blob/2012724/2074812/88d8d8d9bd5f7db0e17013b5b0ba28e0/merkblatt-ukrainische-fahrer-innen-data.pdf?download=1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Ist es geplant, die Informationen im Merkblatt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch auf anderen Webseiten zu verlinken, um die Information breiter zu streuen, und wenn ja, auf welchen?

2

Weshalb führt die russische Übersetzung der Seite „Транспорт автомобилем“ (germany4ukraine.de) „Was ist zu beachten für den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw?“, „Информация для украинских водителей PDF, 121 KB, неадаптированно для ограниченных в возможностях“ zum englischen Merkzettel „Information for Ukrainian motorists“ (https://www.germany4ukraine.de/resource/blob/2013510/2079438/a5727493fed279f5acc5e8045cef730b/cdr-information-fuer-ukrainische-fahrerinnen-und-fahrer-ukrainisch-ru-data.pdf?download=1)?

3

Wird nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend auf die Versicherungssituation ukrainischer Kraftfahrzeuge und die Möglichkeit der Versicherung mit ukrainischer Grüner Karte hingewiesen, und wenn ja, wie, und wo wird ggf. zusätzlich zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Stelle darauf hingewiesen?

4

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung alle ukrainischen Antragsteller, die in der Anlage Alg II Anlage VM (arbeitsagentur.de) zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unter Nummer 7 – Kraftfahrzeuge (zum Beispiel PKW, LKW, Motorrad) – Angaben machen, auf die Versicherungssituation ukrainischer Kraftfahrzeuge und die Möglichkeit der Versicherung mit ukrainischer Grüner Karte hingewiesen werden, und wenn ja, wie?

5

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung ukrainische Kraftfahrzeuge, gezielt auf bestehende ausreichende Versicherungsdeckung kontrolliert und auf die konkrete Versicherungssituation und die Möglichkeit der Versicherung mit ukrainischer Grüner Karte hingewiesen werden, und wenn ja wie?

6

Wie viele Unfälle im Straßenverkehr in Deutschland unter Beteiligung von ukrainischen Kraftfahrzeugen ohne Versicherungsschutz gab es seit Juni 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie viele Unfälle im Straßenverkehr in Deutschland unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen ohne Versicherungsschutz gab es seit Juni 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Hat die Bundesregierung Informationen oder Kenntnisse darüber, ob für einen signifikanten Anteil der ukrainischen Kraftfahrzeuge, die sich im Straßenverkehr in Deutschland befinden, kein Versicherungsschutz gegeben ist?

9

Hat die Bundesregierungen Informationen oder Kenntnisse über Initiativen der Bundesländer, die zum Ziel haben, Ukrainer darüber aufzuklären, dass bei ihren Kraftfahrzeugen möglicherweise kein Versicherungsschutz gegeben ist (wenn ja, bitte ausführen)?

10

Wie hat die Bundesregierung die ukrainischen Flüchtlinge über freiwillige Initiativen der Versicherer informiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ggf. zusätzliche Informationswege zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Webseite und dem Merkblatt auflisten)?

11

Wie hat die Bundesregierung die ukrainischen Flüchtlinge über das Auslaufen von Initiativen der Versicherer informiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ggf. zusätzliche Informationswege zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Webseite und dem Merkblatt auflisten)?

12

Wie informiert die Bundesregierung die ukrainischen Flüchtlinge über die Pflicht und die verschiedenen Möglichkeiten, die für sie bestehen, ihr Kraftfahrzeug in Deutschland zu versichern (bitte ggf. zusätzliche Informationswege zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Webseite und dem Merkblatt auflisten)?

13

Wurde das Merkblatt des BMDV (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Papierform aufgelegt und in ausgedruckter Form an ukrainische Flüchtlinge verteilt, und wenn ja, wie hoch war die Auflagenstärke des Drucks, und wo und wie hat die Verteilung stattgefunden?

Berlin, den 17. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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