Finanzierung der Europäischen Säule sozialer Rechte in Deutschland
der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Prof. Dr. Harald Weyel, Jochen Haug, Barbara Lenk, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR, https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/economy-works-people/jobs-growth-and-investment/european-pillar-social-rights/european-pillar-social-rights-action-plan_en), von den drei EU-Organen 2017 auf dem Sozialgipfel in Göteborg feierlich proklamiert, enthält in drei Kapiteln 20 Rechte und Grundsätze zum Arbeitsmarkt und zu Beschäftigungsbedingungen sowie zum Arbeits- und Beschäftigungsrecht.
Die ESSR ist in drei Abschnitte gegliedert: Chancengleichheit, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz und soziale Inklusion (ebd.). Die ESSR ist nach Auffassung der Fragesteller ein Sammelsurium unterschiedlicher ehrgeiziger Wünsche. Sie speist sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen, u. a. aus einzelnen Vertragsbestandteilen. Ihre Relevanz für Deutschland ist gering.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Über welchen Spielraum verfügt die Bundesregierung in einer möglichen Umsetzung der ESSR?
Macht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen sozialen Rechten und sozialen Prinzipien?
Darf die Bundesregierung nach ihrem Ermessen auch nur einzelne Rechte der ESSR umsetzen, und wenn ja, welche Rechte sind dies?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Europäischen Sozialcharta im Vergleich zur ESSR bei?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zur Europäischen Sozialcharta gebildet, und wenn ja, erkennt sie in dieser ggf. Mängel (wenn ja, bitte auflisten)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das deutsche Sozialsystem noch mit Hilfe der ESSR verbesserungsfähig ist, und wenn ja, in welchen Bereichen?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit der Umsetzung der ESSR ein wichtiger Beitrag zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung geleistet und in den einzelnen Ländern durchgesetzt werden, wo vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise gerade eher mit einer Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation zu rechnen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1360)?
Wenn die ESSR in Deutschland umgesetzt wird, welche möglichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung hier?
Hat sich die Bundesregierung hierzu juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, zu welcher Schlussfolgerung für das eigene Handeln führte dieser?
Betreibt die Bundesregierung derzeit innerhalb der EU konkrete Pläne und Vorhaben, um den bisher prozesshaften Charakter der ESSR in konkrete Vorhaben zu manifestieren, und wenn ja, welche sind dies, und welche der 20 Grundsätze werden durch sie priorisiert?
Gibt es seitens der Bundesregierung eine Einschätzung bzw. Prognose der Finanzierbarkeit einer möglichen Beteiligung Deutschlands an ESSR, und wenn ja, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, und wenn nein, weshalb wurde hier keine Einschätzung vorgenommen?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, wie sich eine eventuelle Umsetzung der ESSR auf den deutschen Haushalt auswirken würde, und wenn ja, wie würde sich diese Umsetzung auswirken?
Sieht die Bundesregierung in der ESSR Prinzipien, die wegen der Energiekrise nicht umsetzungsfähig sind (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/economy-works-people/jobs-growth-and-investment/european-pillar-social-rights/european-pillar-social-rights-20-principles_de), und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese trotzdem umzusetzen?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob bei allen beschriebenen Unwägbarkeiten die Soziale Säule wirklich zu einem sozialeren Europa führt, und wenn ja, wie lautet diese, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Hat sich die Bundesregierung zu den möglichen Eingriffen in die Sozialsysteme der Nationalstaaten durch die EU eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Plant die Bundesregierung den frisch erhöhten Mindestlohn noch weiter zu erhöhen, sollte sie die ESSR umsetzen?
Hat sich die Bundesregierung zu der in Recht 2 der ESSR (s. o.) verwendeten Formulierung „gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ eine Arbeitsdefinition zurechtgelegt, und wenn ja, welche ist dies?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung „gleich“, und wie drücken sich Erfahrungs-, Eignungs- und Qualifikationsunterschiede in einem „gleichen“ Lohn aus?
Plant die Bundesregierung, das Recht von Langzeitarbeitslosen auf eine „umfassende individuelle Bestandsaufnahme“ (Recht 4, s. o.) im Bürgergeld zu gewährleisten?
Hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung gebildet, welchen Stellenwert der soziale Schutz (Recht 5, s. o.) bei Beschäftigten besitzt, die aufgrund der Impfpflicht Schwierigkeiten bekommen und durch Betretungsverbote am Ausüben ihrer Arbeit gehindert werden, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung gebildet, inwiefern Eingriffe in den Körper als Bedingung zur Berufsausübung „fair“ im Sinne des Rechts sind 5 (s. o.)?
Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen dem soziokulturellen Existenzminimum, das die Bundesregierung im sogenannten Bürgergeld auch ohne Arbeitsleistung auszuzahlen gedenkt, und der „gerechten Entlohnung, die [Arbeitnehmern] einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht“ nach Recht 6 (ebd.)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet, in welcher Höhe ein Lohn einen „angemessenen“ Lebensstandard ermöglicht (s. o.), und wie viel Prozent der Arbeitnehmerschaft erhalten einen solchen Lohn?
Hat die Bundesregierung im sogenannten Bürgergeld dafür gesorgt, dass die Leistungen bei Arbeitslosigkeit „die Empfänger [aufgrund ihrer Höhe und Stetigkeit, Anm. d. Fragesteller] nicht davon abhalten, schnell wieder in Beschäftigung zurückzukehren“ (Recht 13, ebd.)?