Ethik der Künstlichen Intelligenz
der Abgeordneten Barbara Lenk, Joana Cotar, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im November 2021 haben die 193 UNESCO-Mitgliedstaaten den ersten global gültigen Völkerrechtstext zur ethischen Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet: die Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz“ (https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-ki-ethik-empfehlung, die Empfehlung ist abrufbar unter https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000380455).
Diese Empfehlung setzt sich zum Ziel, weltweit akzeptierte ethische Standards für KI-Technologien unter voller Beachtung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte, auszuformulieren, die dann in der Folge eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von KI-bezogenen Normen auf der ganzen Welt spielen (ebd.).
Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz setzt einen Regulierungsrahmen für eine ethische Entwicklung und Nutzung von KI – sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Anwendungsbereiche. Die Empfehlung gibt Handlungsaufträge für die Regierungen der UNESCO-Mitgliedstaaten in elf Politikfeldern, darunter Bildung, Kultur, Kommunikation, Arbeit und Gesundheit (https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-ki-ethik-empfehlung).
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat hierzu ein Gutachten mit dem Titel „UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz. Bedingungen zur Implementierung in Deutschland“ erstellt. Dieses Gutachten soll Bundesministerien, Behörden und andere Verantwortliche bei der Umsetzung der UNESCO-Empfehlung unterstützen (https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-ki-ethik-empfehlung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Gefahren ethischer Natur sieht die Bunderegierung beim Einsatz von KI im medizinischen Sektor?
Welche Gefahren für die Meinungsfreiheit sieht die Bundesregierung beim vermehrten Einsatz von KI in den sozialen Medien, und welche ethischen Komplikationen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung hieraus?
Inwieweit und auf welche Art und Weise sollten KI-generierte und KI-genutzte Daten nach Auffassung der Bundesregierung öffentlich verfügbar bzw. einsehbar sein (s. Nummer 51 der UNESCO-Empfehlung)?
Inwieweit und nach welchen ethischen Standards kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Prozesse und Ergebnisse von KI-gestützten Entscheidungsprozessen für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und transparent sind?
Sollte ein KI-Transparenzregister erstellt werden (s. Nummer 37 ff. der UNESCO-Empfehlung)?
Welche Kontrollen und Zugangsvoraussetzungen bzw. Zertifizierungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung bei der Zusammensetzung von KI-Entwickler-Teams etwa in der Wissenschaft zukünftig erfolgen (s. Nummer 51 der UNESCO-Empfehlung)?
Wie und in welchem institutionellen Rahmen können nach Auffassung der Bundesregierung ethische KI-Standards erstellt („ausgehandelt“) werden, und unter Beteiligung welcher gesellschaftlichen Gruppen?
Welche Rollen müssen und sollen die nationalen Parlamente nach Auffassung der Bundesregierung hierbei spielen?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Abstimmung der datenschutzrechtlichen Vorschriften mit zu entwickelnden KI-Strategien der Bundesregierung (insbesondere mit Blick auf Nummer 74 der UNESCO-Empfehlung, welche empfiehlt, dass bestehende Datenschutzvorschriften verstärkt werden, um personenbezogene Daten und sensible Daten zu schützen)?
Welche Maßnahmen zur Umsetzung von Nummer 50 der UNESCO-Empfehlung (die die Mitgliedstaaten auffordert, Rahmenbedingungen für Folgenabschätzungen einzuführen, z. B. eine „ethische Folgenabschätzung“, sowie geeignete Maßnahmen zur Risikoprävention, Risikominderung und Risikoüberwachung vorzuschlagen) hat die Bundesregierung bisher umgesetzt?
Welche KI-Forschungskooperationen für den „Globalen Süden“ plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der UNESCO-Empfehlung (s. Nummer 78 ff. der UNESCO-Empfehlung)?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung konkret die in der UNESCO-Empfehlung geforderte Gender-Gerechtigkeit, Diversität und gesellschaftliche Inklusion in allen Prozessen der KI gefördert und unterstützt werden (s. Nummer 87 ff. der UNESCO-Empfehlung, https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-kiethik-empfehlung, S. 7)?