Deutsche Bahn AG als möglicher Sponsor von Veranstaltungen politischer Parteien
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Dirk Brandes, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Vom 14. bis 16. Oktober 2022 fand in Bonn der Parteitag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN statt (https://www.gruene.de/artikel/48-bundesdelegiertenkonferenz-14-16-oktober). Die Deutsche Bahn AG (DB AG) zahlte als einer der Sponsoren laut Transparenzübersicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Nettobetrag von 9 831,25 Euro an diese Partei (https://www.gruene.de/service/einnahmen-aus-sponsoring).
Der Deutschen Bahn AG ist es untersagt, als zu 100 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland stehendes Unternehmen politischen Parteien Spenden zukommen zu lassen. Es ist jedoch Praxis geworden, dieses als „Aussteller“ auf Parteitagen zu umgehen (https://www.tagesspiegel.de/politik/wie-parteien-geld-vom-staatskonzern-bekommen-4183324.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Bei welchen Veranstaltungen politischer Parteien sind die Deutsche Bahn AG oder deren Tochterunternehmen in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung als Sponsor oder Aussteller aufgetreten, mit welchem Betrag und auf welche Weise, z. B. in Form kostenpflichtiger Informationsstände, Verteilung von Werbematerial, vergünstigte Zugfahrten (jeweils bitte nach Partei, Datum und Ort der Veranstaltung, teilnehmendem Unternehmen der DB AG, Art der Präsentation, Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Stehen die für die Teilnahme an Parteitagen oder anderen Veranstaltungen gezahlten Beträge nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Verhältnis zur erhaltenen Leistung, und sind die seitens der DB AG gezahlten Standmieten im Vergleich üblich?
Haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien nach Kenntnis der Bundesregierung von dem in Frage 1 erfragten Sponsoring profitiert?
Welche Verpflichtungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutsche Bahn AG als vom Bund beherrschtes Unternehmen in Bezug auf die Wahrung der politischen Neutralität bei der Förderung politischer Parteien?
Ergreift die Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen, um die politische Neutralität bei der Unterstützung politischer Parteien zu wahren, wenn ja, welche, und wird sie nach Kenntnis der Bundesregierung in Zukunft trotz der dargestellten Kritik auch weiterhin an einem derartigen Vorgehen festhalten?