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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzielle Absicherung der Arbeit der NS-Gedenkstätten in Deutschland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

18.11.2022

Aktualisiert

13.05.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/428004.11.2022

Finanzielle Absicherung der Arbeit der NS-Gedenkstätten in Deutschland

der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit hat nach wie vor einen hohen Stellenwert in Deutschland. Millionen Menschen besuchen jährlich Gedenkstätten, nutzen die dortigen Bildungs- und Informationsangebote und tragen so zu einer lebendigen Auseinandersetzung mit der Geschichte bei. NS-Gedenkstätten haben heute Aufgaben moderner Bildungseinrichtungen und zeithistorischer Museen und sollen gleichzeitig aktuelle Forschung auf hohem wissenschaftlichem Standard vorantreiben. Gerade in der Auseinandersetzung mit einer gestärkten extremen Rechten und mit vielfältigen Formen des Geschichtsrevisionismus und der Relativierung der NS-Vergangenheit kommt den NS-Gedenkstätten eine nochmal gesteigerte Bedeutung zu.

Dieser gesteigerten Erwartungshaltung und Aufgabenzuschreibung steht jedoch keine auskömmliche Finanzierung gegenüber, die es den Gedenkstätten ermöglichte, auch angesichts aktueller Kostensteigerung und Aufgabenvermehrung ihren Auftrag adäquat erfüllen zu können. Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom 11. Oktober 2022 benennt eine Reihe von Problemen in der Gedenkstättenarbeit, für die dringend von politischer Seite Abhilfe geschaffen werden muss (vgl. https://www.gedenkstaettenforum.de/aktuelles/projekte/details/sicherung-professionalisierung-und-vernetzung-der-gedenkstaettenarbeit).

Zwar hat die Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag mehrere Vorhaben auf diesem Gebiet angedeutet, bis heute fehlt es jedoch an einer konkreten Ausarbeitung und Umsetzung dieser Vorhaben. Auch das Gedenkstättenkonzept des Bundes besteht in seiner aktuellen Form bereits seit 2008 und bedarf sicherlich einer Aktualisierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Schritte hat die Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Aktualisierung des Gedenkstättenkonzeptes bisher unternommen, und bis wann soll eine solche Aktualisierung vorliegen?

2

Mit welchen der im Koalitionsvertrag angeführten Träger (Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, SED-Opferbeauftragte, weiteren „in diesem Bereich Aktiven“ – S. 124 Koalitionsvertrag) hat sich die Bundesregierung bis heute zwecks einer Aktualisierung des Gedenkstättenkonzeptes ins Benehmen gesetzt, und was sind die bisherigen Ergebnisse der Gespräche?

3

Wann hat bzw. wird sich die Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag ins Benehmen setzen, um, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, über die Aktualisierung des Gedenkstättenkonzeptes ins Gespräch zu kommen?

4

Wer ist Mitglied im Expertengremium, von dem sich die Bundesregierung bezüglich des Gedenkstättenkonzeptes beraten lässt, wie viele Förderanträge gingen in diesem Zusammenhang seit 2017 ein, und wie viele davon wurden positiv beschieden?

5

Wie gestaltet sich die im Koalitionsvertrag angekündigte „auskömmliche“ Finanzierung der Gedenkstättenarbeit?

Zu welchen finanziellen Aufwüchsen ist es hier gekommen, und sieht die Bundesregierung die Finanzierung der Gedenkstättenarbeit angesichts der aktuellen Kostensteigerungen als gegenwärtig „auskömmlich“ an (bitte begründen)?

6

In welcher Höhe wurden seit 2019 Mittel des Bundes für Großprojekte der Gedenk- und Erinnerungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland wie z. B. der Sanierung des Zeppelinfeldes in Nürnberg oder der Gedenkstätte Stalag 326 in Schloss Holte-Stukenbrock ausgegeben, und in welchem Verhältnis stehen diese Mittel zur bundesweiten Gedenkstättenförderung insgesamt?

7

Sind der Bundesregierung die im Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom 11. Oktober 2022 genannten Einschränkungen in der Bildungsarbeit der NS-Gedenkstätten bekannt, die aufgrund personeller und/oder räumlicher Mängel ihren bildungspolitischen Auftrag nur noch eingeschränkt wahrnehmen können, und wie will sie hier kurzfristig Abhilfe schaffen?

a) Wie hat sich der Bedarf nach Bildungsangeboten seitens der Gedenkstätten seit 2012 entwickelt, und wie stellt er sich für die einzelnen über das Gedenkstättenkonzept des Bundes geförderten Einrichtungen dar (bitte entsprechend jährlich nach Gedenkstätte, Anzahl der Bildungsangebote, Teilnehmerzahl und Förderhöhe darstellen)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verhältnis von Anfragen und Absagen bildungspolitischer Angebote seitens der über das Gedenkstättenkonzept des Bundes geförderten Einrichtungen, und was waren nach Kenntnis der Bundesregierung Gründe für etwaige Absagen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den finanziellen Bedarf für die inhaltliche Überarbeitung der in Teilen veralteten Dauerausstellungen in den vom Bund geförderten Gedenkstätten, ihrer Anpassung an neueste Vermittlungsstandards einschließlich notwendiger Digitalisierungen, und welche Mittelaufwüchse will sie hierfür den Gedenkstätten zur Verfügung stellen?

9

Ist es inzwischen zur im Koalitionsvertrag angekündigten Verlängerung des Programms „Jugend Erinnert“ gekommen, und wie stellt sich die angekündigte „Modernisierung“ des Programms dar, bzw. bis wann soll sie erfolgen?

10

Welche im Koalitionsvertrag angekündigte Förderung von Forschung in Gedenkstätten hat es bis heute gegeben, und wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtigen Finanzierungsmöglichkeiten der Forschung in den Gedenkstätten?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die im Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom 11. Oktober 2022 angeführten Schwierigkeiten bei der Mitteleinwerbung für Forschungsvorhaben der NS-Gedenkstätten, und wie will sie hier gegebenenfalls Abhilfe schaffen?

12

Plant die Bundesregierung analog zur Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur die Einrichtung einer ähnlichen Förderlinie für die NS-Gedenkstätten, und wenn nein, welche anderen Möglichkeiten der Forschungsförderung will sie für die NS-Gedenkstätten eröffnen?

Berlin, den 2. November 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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