BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Überprüfung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.11.2022

Aktualisiert

29.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/428607.11.2022

Überprüfung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, Jan-Wenzel Schmidt, Jörn König, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Mariana Iris Harder-Kühnel, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland wird seit dem Jahr 2020 durch die Financial Action Task Force (FATF) hinsichtlich ihrer Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überprüft.

Laut Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/12/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-deutschlandpruefung-fatf-teil-2.html) hat die Deutschlandprüfung der FATF „für die Bundesregierung und alle weiteren beteiligten Behörden in Bund und Ländern höchste Priorität“. Demnach hat die Bundesregierung „frühzeitig damit begonnen, sich auf die Herausforderungen dieser Prüfung vorzubereiten“ (ebd.).

Das „Handelsblatt“ berichtete am 28. Januar 2020, dass innerhalb der Bundesregierung 14 Vollzeitstellen mit der Vorbereitung und Durchführung der FATF-Prüfung befasst sind, weitere 17 Personen beim Bundeskriminalamt. Weitere Beschäftigte sollten folgen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/financial-action-task-force-bundesregierung-zittert-vor-geldwaesche-test-durch-internationale-experten/25480572.html?ticket=ST-9219765-NRtsurhhRpAQXb6bvU6d-ap3). In anderen Berichten heißt es, dass die durch die FATF befragten Beamten, durch externe Berater für diese Befragung extra zuvor geschult wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Vollzeitstellen waren in der Spitze für die Vorbereitung und der Durchführung der FATF-Prüfung befasst?

Wie viele davon in der Bundesregierung, dem Bundeskriminalamt, der Generalzolldirektion, der Bundespolizei und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?

2

Wie viele Personen wurden durch die FATF im Rahmen der o. g. Überprüfung befragt (bitte aufgeschlüsselt nach Behördenzugehörigkeit Bundesministerien, Bundeskriminalamt, Generalzolldirektion, Bundespolizei, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Landesbehörden und andere angeben)?

3

Wie viele dieser Personen wurden in welchem Umfang von externen Beratern auf die Befragung vorbereitet?

Wie viele Arbeitsstunden wurden für die Beratung insgesamt aufgewandt, wie viele im Schnitt je Befragtem?

4

Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die FATF-Prüfung insgesamt?

Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die hierzu ggf. eingesetzten externen Berater?

5

Wurden durch die Bundesregierung im Rahmen der FATF-Prüfung neben den oben erwähnten ggf. Beraterleistungen weitere Beraterleistungen im Zusammenhang mit der FATF-Prüfung in Anspruch genommen?

6

In welchem Umfang und in welcher Höhe sind für die o. g. ggf. angefallenen Beraterleistungen Kosten entstanden (bitte jeweils nach den vollbrachten Leistungen und den Empfängern der Leistungen aufschlüsseln)?

Berlin, den 3. November 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen