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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Dokument "Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR"

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

12.12.2022

Aktualisiert

21.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/434009.11.2022

Dokument „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch, Thomas Seitz, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Roger Beckamp und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Freie und unabhängige Medien sind für eine funktionierende Demokratie von zentraler Bedeutung. Presse, Rundfunk und Fernsehen sollen die Bürger unabhängig von Staat und Parteien informieren (vgl. die Informationsseite in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung deutschland.de: https://www.deutschland.de/de/topic/kultur/pressefreiheit-die-aufgabe-der-medien-in-deutschland). Gemeinsam mit den Möglichkeiten der neuen sozialen Medien leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sind im Grundgesetz (Artikel 5) verankert.

Die Existenz des Papiers „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ (Stand: 27. Juni 2022) wurde mit der Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) auf die Schriftlichen Fragen 80, 81 und 86 der Abgeordneten Roger Beckamp und Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 20/3987 bestätigt.

In dem auf dem Portal Nachdenkseiten veröffentlichten Dokument wird eine Reihe von Maßnahmen verschiedener Ressorts der Bundesregierung und ihr unterstehender Behörden aufgezählt, mit denen „Desinformation“ im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine entgegengewirkt werden soll (https://www.nachdenkseiten.de/?p=88618).

Als beteiligte Bundesministerien und Behörden werden in dem Dokument genannt: das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), das Auswärtige Amt (AA), das Bundespresseamt (BPA), die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).

Als weitere Kooperationspartner werden in dem Dokument u. a. genannt: „SPIEGEL“, „Stern“, „Tagesspiegel“, EU, NATO, Zentrum Liberale Moderne, diverse Stiftungen, Faktenchecker, FragFINN e. V. (Kinderreporter).

Als Kooperationspartner der sozialen Medien werden genannt: YouTube, Meta (Facebook), TikTok und LinkedIn.

Auf den Inhalt dieses Dokuments wird in den nachfolgenden Fragen Bezug genommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wurde das Dokument mit Stand vom 27. Juni 2022 durch die Bundesregierung inzwischen fortgeschrieben?

Wenn ja, inwiefern wurde das Dokument erweitert oder geändert?

2

Inwieweit wurden und werden die im Dokument beschriebenen Aktivitäten durch die Bundesregierung und die genannten Kooperationspartner umgesetzt (bitte entsprechend der Ressort- bzw. Behördenzuständigkeit aufschlüsseln)?

3

Was versteht die Bundesregierung allgemein unter dem Begriff „Desinformation“ und was im Besonderen unter dem Begriff „Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Was verbirgt sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung hinter den Bezeichnungen „UAG RUS/UKR“, „AG Hybrid“ und „EG Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 1 und 3 des Dokuments)?

5

Welche Ziele gibt die Bundesregierung dem stellvertretenden Sprecher der Bundesregierung vor, welche er im bilateralen Austausch mit Google, YouTube, Twitter, Meta, Tiktok und LinkedIn verfolgen soll (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 5 des Dokuments)?

6

Haben sich Vertreter der Bundesregierung einschließlich des Bundespresseamts seit dem 1. Februar 2022 mit Vertretern folgender Unternehmen bzw. Organisationen getroffen oder sich mit ihnen über das Internet oder telefonisch ausgetauscht: Twitter, Google (inklusive YouTube), Meta, Telegram, TikTok, LinkedIn, sogenannte Vertreter der Zivilgesellschaft,, und wenn ja,

a) aus welchem Anlass, wann und wo fanden die Besprechungen bzw. fand der Austausch statt,

b) wer waren jeweils die Teilnehmer der Besprechungen bzw. des Austausches,

c) was wurde konkret besprochen,

d) welche konkreten Fälle bzw. Maßnahmen wurden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Bekämpfung von „Hassrede“ oder „Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) besprochen,

e) gibt es konkrete Ergebnisse der jeweiligen Besprechung im Sinne der „Bekämpfung“ von „Hassrede“ und „Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Hat es die im Dokument zitierten Pressegespräche zwischen der Bundesregierung (einschließlich Bundespresseamt) und Vertretern der Presse gegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 1 des Dokuments), und wenn ja,

a) nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung Presseorgane bzw. Pressevertreter aus, mit denen entsprechende Gespräche geführt werden,

b) wann und wo fanden die Gespräche statt,

c) wer waren jeweils die Teilnehmer der Gespräche,

d) was wurde konkret besprochen, war eine konkrete „Desinformation“ Anlass für das jeweilige Gespräch, und wenn ja, welche,

e) welche konkreten Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Bekämpfung von „Desinformation“ jeweils besprochen?

8

Was war Gegenstand der Besprechung im Rahmen des auf S. 1 im Dokument erwähnten „Spiegel-Hintergrundgesprächs“ vom 31. März 2022, und wer waren die Teilnehmer des Gesprächs?

9

Was ist der wesentliche Inhalt des auf S. 2 im Dokument (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnten „Liebe Freunde-Briefs“, des Handouts des BPA zum „Debunking von Desinformation“ und des „FAQ“ vom 15. Juni 2022 an die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP?

10

Warum wurden der auf S. 2 des Dokuments genannte „Liebe Freunde-Brief“ und die Bereitstellung von Informationen vom 15. Juni 2022 nur an die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP versandt?

11

Welche Kosten trägt die Bundesregierung für die Ausarbeitung, den eventuellen Druck und die Verbreitung eines FAQ zu „Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“, die an Bundesministerien, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Länder, Kommunen und an Multiplikatoren der Zivilgesellschaft versandt werden sollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 1 des Dokuments)?

12

Werden die Bundesländer durch die Bundesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen u. a. in der im Dokument genannten Bund-Länderoffenen Arbeitsgruppe beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 2 des Dokuments), und wenn ja, wie?

13

Verfolgt die Bundesregierung mit dem Projekt „Outreach in den parlamentarischen Raum“ eine gezielte Einflussnahme von Abgeordneten im Deutschen Bundestag und in Landesparlamenten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 2 des Dokuments), und wenn ja, warum?

14

Was verbirgt sich hinter dem von BKM und AA vorbereiteten „Schutz- und Förderprogramm für Medienschaffende und Verteidiger der Meinungsfreiheit“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 5 des Dokuments)?

a) Welche Medienschaffenden und „Verteidiger der Meinungsfreiheit“ sollen konkret gefördert werden (bitte nach Medium und Fachbereich aufschlüsseln)?

b) Nach welchen Kriterien wird über die Förderwürdigkeit entschieden?

c) Ist eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen, auf die sich nicht zuvor ausgewählte Medienschaffende um eine Förderung bewerben können, wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht?

d) Wie hoch sind die dafür veranschlagten Haushaltsmittel?

e) Inwieweit findet eine Prüfung über den sachgerechten Einsatz der erhaltenen Mittel statt, ist hierzu eine Evaluation geplant, und wenn ja, wann?

f) Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer Verzerrung des Wettbewerbs mit unabhängigen Medien- und Presseorganen kommt, die diese Förderung nicht erhalten?

15

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung durch die BKM mit einem Förderprogramm mit dem Titel „Nachrichtenkompetenzförderung der Gesamtbevölkerung“ (vgl. S. 5 des Dokuments)?

16

Welche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um mittels „Outsourcing“ an Drittanbieter wie dem „Institute for Strategic Dialogue“ (ISD) und dem „Business Council for Democracy“ der Hertie-Stiftung, Schulungen von Mitarbeitern der Bundesministerien durchführen zu lassen (vgl. S. 4 des Dokuments)?

Aus welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden diese Mittel zur Verfügung gestellt?

17

Sind die Bundesregierung und/oder ihr unterstehende Behörden vertragliche Beziehungen einschließlich finanzieller Aufwendungen mit sogenannten Faktencheckern wie beispielsweise das von ihr geförderte „Correctiv“ (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desinformation/die-arbeit-der-faktenchecker-2081802) eingegangen?

a) Wenn ja, welche, und welchen Inhalts?

b) Wenn nein, auf welcher Grundlage erfolgt die etwaige Zusammenarbeit?

c) Wurden darüber hinaus Vereinbarungen mit sogenannten Faktencheckern getroffen (bitte nach der jeweiligen Organisation, dem Datum und dem Inhalt der Vereinbarung aufschlüsseln)?

18

Verfolgt die Bundesregierung durch den Einsatz von „Kinderreportern ab 6 Jahren“ politische Ziele, und wenn ja, welche (vgl. S. 6 des Dokuments)?

19

Erhielt oder erhält der auf S. 6 des Dokuments genannte Verein FragFINN e. V. staatliche Förderungen, und wenn ja, seit wann, und wie hoch sind diese Förderungen (bitte nach Jahren und Gründen für die Förderung aufschlüsseln)?

20

Gewährt die Bundesregierung beim Schalten von Anzeigen den Unternehmen Vorteile, die den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformationen unterzeichnet haben?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?

c) Wenn nein, welchen Anreiz haben Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung, diesen Verhaltenskodex zu unterschreiben?

21

Welche Projekte der „Künstlichen Intelligenz gegen Desinformation“ fördert die Bundesregierung zur (teil)automatisierten Identifizierung von Manipulation, und welche Rolle spielt dabei die Deutsche Welle (vgl. S. 6 des Dokuments)?

22

Welche Informationen bezieht die Bundesregierung aus der „intensiven und bilateralen“ Kooperation mit Vertretern der USA (International Partnership to Counter State-Sponsored Disinformation [IPCSD] und die Counter Foreign Interference [CFI] Group; vgl. S. 3 des Dokuments)?

23

Hat der Bundesrechnungshof die sachgerechte Verwendung der Steuermittel im Rahmen der im Dokument beschriebenen Aktivitäten überprüft und bestätigt?

24

Woraus ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung ihre Zuständigkeit und die Rechtsgrundlage für die im Dokument genannten Maßnahmen gegen „Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

25

Hat die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen prüfen lassen, und wenn ja,

a) wann, und durch wen, und

b) was war das Ergebnis dieser Überprüfung?

26

Besteht aus Sicht der Bundesregierung möglicherweise ein Konflikt zwischen den im Dokument beschriebenen regierungsseitigen Maßnahmen zur Prägung der Berichterstattung und Meinungsbildung und der grundgesetzlich besonders geschützten Freiheit und Unabhängigkeit der Medien?

Berlin, den 21. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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