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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Weitere Fragen zur Afghanistanpolitik der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1786)

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.12.2022

Aktualisiert

15.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/434109.11.2022

Weitere Fragen zur Afghanistanpolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, René Springer, Petr Bystron, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Matthias Moosdorf, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anfang April 2022 legten die Fragesteller 52 Fragen zur vergangenen und gegenwärtigen deutschen Afghanistanpolitik vor (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1291). Die Antwort der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1786) ruft weitere Fragen der Fragesteller hervor, die im Folgenden angeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welcher Art sind die Inhalte des Austauschs, den die Bundesregierung mit Mitgliedern der ehemaligen afghanischen Regierung führt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1786, S. 5), und setzt sich die Bundesregierung in diesen Gesprächen dafür ein, über den weiteren Verbleib von in den Jahren 2001 bis 2021 in Afghanistan investierten und ggf. durch Korruption in private Hände (vgl. nur https://www.welt.de/politik/deutschland/plus233172637/Afghanistan-Wir-haben-die-Dimension-der-Korruption-unterschaetzt.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2022; https://www.rnd.de/politik/afghanistan-weniger-korruption-unter-taliban-ist-das-land-auch-sicherer-R36TDPZ6BWFCOWX4S6RVM3D4EA.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2022) gelangten deutschen Finanzmitteln informiert zu werden bzw. diese zurückzuerlangen?

2

a) Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1786) so zu verstehen, dass die Bundesregierung bei der Erstellung des nächsten Asyllageberichtes zu Afghanistan solchen Informationen, die Nichtregierungsorganisationen und abgeschobene Personen über die Lage im Land liefern bzw. liefern werden, mindestens gleiches Gewicht beimesen wird wie solchen, die die Vereinten Nationen liefern bzw. liefern werden?

b) Wie geht die Bundesregierung mit widersprüchlichen bzw. unterschiedlichen Informationen hinsichtlich der Sicherheitslage in Afghanistan um, und mittels welcher Kriterien erfolgt die Bewertung von Informationen über die aktuelle Sicherheitslage?

3

a) Wie viele derjenigen Personen, die von US-Kräften im Jahr 2021 aus Afghanistan nach Ramstein bzw. Kaiserslautern geflogen worden sind, haben nach Ankunft in Deutschland einen Asylantrag gestellt?

b) Wie viele von diesen Personen haben bislang einen positiven Bescheid erhalten?

4

Wurden durch Entscheidungen der Bundesregierung, die während der militärischen Evakuierungsmission im August 2021 getroffen werden mussten, auch Personen nach Deutschland evakuiert, die aus heutiger Sicht niemals nach Deutschland hätten einreisen dürfen, z. B. Personen, denen aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung die Einreise nach Deutschland untersagt war?

Wenn ja, wie viele dieser Personen wurden nach Deutschland verbracht, und was ist mittlerweile in diesen Fällen geschehen?

5

Bei wie vielen Personen (die Bundesregierung hatte sich nach eigenen Angaben, vgl. Bundestagsdrucksache 20/1786, S. 12, dazu entschlossen, diejenigen Personen, die 2021 trotz Reisewarnungen aus Deutschland nach Afghanistan reisten und dann aus Afghanistan evakuiert werden mussten, nicht an den Evakuierungskosten zu beteiligen) wurde von einer Kostenbeteiligung abgesehen?

a) Welche Summe ist Deutschland aufgrund des Verzichts entgangen?

b) Aus welchen Gründen erklärte die Bundesregierung den Verzicht?

6

Aus welchen Gründen erfasst die Bundesregierung keine Daten zu nach Deutschland eingereisten ledigen, volljährigen Kindern von früheren Ortskräften und Afghanen, die von der Bundesregierung als besonders schutzbedürftig bezeichnet bzw. identifiziert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1786, S. 12)?

7

Weshalb hält die Bundesregierung, trotz der im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis 14. April 2022 bereits erfolgten Aufnahme von insgesamt 19 795 Personen aus Afghanistan, an ihrer Ankündigung fest, ein Aufnahmeprogramm für von ihr als schutzbedürftig identifizierte afghanische Staatsangehörige zu schaffen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1786, S. 12)?

8

Wie viele Personen wurden im Zeitraum vom 1. August 2021 bis heute aus Afghanistan nach Deutschland verbracht,

a) Ortskräfte (inklusive und exklusive Familienangehörige),

b) besonders gefährdete Afghanen (sogenannte Menschenrechtsliste; inklusive und exklusive Familienangehörige),

c) als Fall nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufnahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) (bitte in die genannten Kategorien monatlich aufschlüsseln)?

9

Wie viele dieser in Frage 8 erwähnten Personen sind mittels Charterflügen nach Deutschland verbracht worden?

Welche Kosten sind Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung hierdurch entstanden?

10

Weshalb berücksichtigt die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller in ihren Überlegungen zu der Aufnahme von Afghanen nicht, wie viele Afghanen durch in Afghanistan stärker bzw. ebenso stark engagierte und wesentlich dünner besiedelte westliche Partnerstaaten, wie z. B. die USA, Kanada oder Frankreich, aufgenommen werden?

11

Aus welchen Gründen nimmt Deutschland nach dem Verständnis der Fragesteller im Vergleich zu anderen Staaten, welche in einer vergleichbaren Art und Weise wie Deutschland am Afghanistaneinsatz beteiligt waren, deutlich mehr Afghanen auf (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/905756/7bf70afb0cdb3ce83275efdca1631da4/WD-3-053-22-pdf-data.pdf, zuletzt abgerufen am 23. September 2022)?

12

Welche Daten werden bei einer „alphanumerischen Datenerfassung und Sicherheitsüberprüfung“ gewonnen, wenn auf die Erfassung der Fingerabdrücke (zunächst) verzichtet wird (vgl. Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/1786)?

13

Mit wem wurden, um eine sichere Ausreise noch in Afghanistan befindlicher „Ortskräfte“ (Personen, die für eine internationale Organisation, wie z. B. NATO oder EU-Organisationen, gearbeitet haben) zu realisieren, die auf der Webseite des Auswärtigen Amts (siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/-/2479450?openAccordionId=item-2479462-11-panel, zuletzt abgerufen am 23. September 2022) nachzulesenden Vereinbarungen geschlossen?

a) Welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?

b) Wie werden Personen, die für eine EU-Organisation gearbeitet haben auf die jeweilig beteiligten Staaten verteilt?

14

Ist mit der Aussage der Bundesregierung, dass Deutschland „wie für eigene Ortskräfte auch für Ortskräfte von EU und NATO, sowie internationaler Organisationen seinen Teil der Verantwortung“ übernimmt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/-/2479450?openAccordionId=item-2479462-11-panel, zuletzt abgerufen am 23. September 2022), die Aufnahme dieser Personen nach Deutschland gemeint, vor dem Hintergrund, dass nach Auskunft der Bundesregierung keine Aufnahme von Personen erfolgt ist, die nicht für Deutschland, sondern eine andere Nation tätig waren (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/1402), und wenn nicht die Aufnahme dieser Personen nach Deutschland gemeint ist, was dann (bitte konkrete Unterstützungsleistungen benennen)?

15

Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (bzw. die entsprechenden Vorläuferorganisationen) im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zwischen 2001 und heute in Afghanistan durchgeführt hat und ggf. noch durchführt, wurden bestätigte Fälle bewusster Mittelfehlverwendungen festgestellt (bitte Projekte nach Projektbezeichnung, Projektnummer, Projektkosten, Personalkosten und Verwaltungskosten, Eigenanteilen der Partner, Partner der Durchführungsvereinbarung und Laufzeit aufschlüsseln)?

a) Wann (bitte auf den Tag genau angeben), und durch welche konkreten Umstände und Verfahren erlangte nach Kenntnis der Bundesregierung die GIZ GmbH jeweils Kenntnis von den bestätigten Fällen bewusster Mittelfehlverwendungen?

b) Wann (bitte auf den Tag genau angeben), und durch welche konkreten Umstände und Verfahren erlangte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jeweils Kenntnis von den bestätigten Fällen bewusster Mittelfehlverwendungen?

c) Welche konkreten Handlungen führten jeweils zu den bestätigten Fällen bewusster Mittelfehlverwendungen, und durch welchen Personenkreis wurden die hier relevanten Handlungen jeweils ausgeführt?

d) Welche Maßnahmen wurden seitens des BMZ und der GIZ GmbH im Nachgang der Feststellung jeweils ergriffen?

e) Wie hoch war die jeweilige Summe der bestätigten Fälle bewusster Mittelfehlverwendung?

f) In welcher Höhe wurden bewusst fehlverwendete Mittel von wem zurückgefordert?

16

Aus welchen Gründen stellt die Bundesregierung gegenwärtig über die GIZ GmbH neue Ortskräfte für die Arbeit in Afghanistan ein (vgl. https://www.welt.de/politik/ausland/article241104503/Afghanistan-Bund-stellt-250-neue-Ortskraefte-an.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2022), wenn sie gleichzeitig ehemalige Ortskräfte aufgrund der schlechten Sicherheitslage evakuiert?

Mussten bereits „neue“ Ortskräfte (Ortskräfte, die nach dem 16. August 2021 bei einer deutschen Organisation eingestellt wurden) nach Deutschland evakuiert werden?

17

Wie viele Personen haben das Angebot („2-Jahres-Regel“) der Bundesregierung, welches sich ausschließlich an diejenigen lokalen Mitarbeiter der GIZ GmbH richtet, die ausdrücklich den Wunsch äußern, nicht nach Deutschland ausreisen zu wollen (vgl. Schriftliche Frage 138 auf Bundestagsdrucksache 19/32251), bislang in Anspruch genommen?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, inwiefern, das Verbringen von afghanischen Fachkräften nach Deutschland negative Auswirkungen auf den sozioökonomischen und gesellschaftlichen Wohlstand Afghanistans hat bzw. der zivilen Bevölkerung in Afghanistan schadet?

19

Wie viele Fälle von nach dem Zusammenbruch der afghanischen Regierung durch die Taliban getöteten Ortskräften sind der Bundesregierung bekannt?

20

Wie haben sich die von den Deutschen im Rahmen der langjährigen Resolut Support Mission ausgebildeten Streitkräfte (kurz) vor der militärischen Evakuierungsoperation verhalten?

Berlin, den 1. November 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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