Ausgang und Folgen der möglichen Überprüfungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zweier leitender Beamter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Wochenzeitschrift „DIE ZEIT“ Ende August 2022 soll der Verdacht bestanden haben, russische Nachrichtendienste hätten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterwandert, und zwar in einem Bereich, der sich mit Gas, Energie und der Pipeline Nord Stream 2 beschäftigt (www.zeit.de/2022/36/russland-spionage-bmwi-robert-habeck-verfassungsschutz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Vertraute des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hätten sich bereits im Frühjahr an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gewandt und sollen um Amtshilfe gebeten haben (ebd.). „Die Unterlagen zweier leitender Beamter hätten nur so von Verständnis für die russische Sicht getrieft“ (ebd.). Auffällig sei dabei gewesen, dass die Argumentation oftmals nicht zur offiziellen Linie der Bundesregierung gepasst habe (ebd.). Bei allen großen Diskussionen des Winters, die sich um das Thema Gaslieferungen drehten, hätten die für das Thema zuständigen Ministerialbeamten eine Position eingenommen, die meilenweit von der politischen Linie ihres Bundesministers abgewichen sei (ebd.). Im Fall der beiden verdächtigen Ministerialbeamten des Bundeswirtschaftsministeriums hätten sich bisher jedoch keine handfesten Beweise gefunden, dass es sich um einen Fall von Spionage oder auch Korruption handelt (ebd.). Zu einer vollständigen Überwachung inklusive Observationen, abgehörter Telefonate und mitgelesener E-Mails kam es offenbar mangels Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte nicht (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Überprüft das BfV oder hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter in Bundesbehörden seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs überprüft, die in fachlichen Fragen von der politischen Linie der Bundesregierung zu Gas- oder auch Atomenergiefragen oder auch im Hinblick auf deutschrussische Beziehungen beziehungsweise Handelsbeziehungen abweichen, und wenn ja, wie viele Mitarbeiter, und in welchen Behörden, zu welchen Zeitpunkten?
Wird es in Bezug auf Frage 1 eine Unterrichtung des Parlaments durch die Bundesregierung geben (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2020-09-lagebericht-rechtsextremisten-in-sicherheitsbehoerden.html)?
Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen sich die politische Leitung eines Bundesministeriums an das BfV gewandt hat, wenn führende Beamte oder Angestellte eine fachlich andere Auffassung als der Bundesminister oder seine Vertrauten vertreten haben (bitte nach Jahr, zuständigem Bundesministerium, Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und thematischem Bezug aufschlüsseln)?
Wie lange haben ggf. die Überprüfungen des BfV im BMWK in Bezug auf den in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Sachverhalt gedauert?
Wurden die möglichen Überprüfungen inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
Welche fachlichen Positionierungen waren ggf. maßgeblich für eine Bitte des BfV um Amtshilfe, und wer genau hat das BfV um Amtshilfe gebeten bzw. dieses kontaktiert?
In welcher Besoldungsgruppe befinden sich ggf. die betroffenen leitenden Beamten des BMWK, die laut Vorbemerkung der Fragesteller überprüft worden sein sollen?
Sieht die Bundesregierung durch den in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Vorgang einen Vertrauensschaden in die politische Führung des BMWK (vgl. dazu andere Vorgänge wie www.welt.de/politik/deutschland/plus241454655/Lambrecht-unter-Druck-Die-brisanten-Details-der-Operation-Sturmhaube.html)?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und den Ruf der ggf. unter Verdacht geratenen Beamten wiederherzustellen bei einer Nichtbestätigung des Verdachts im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller?
Wurden die zwei leitenden Beamten ggf. im Zuge der Überprüfungen oder ggf. auch im Nachgang versetzt beziehungsweise umgesetzt, und wenn ja, wohin?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die leitenden Beamten ggf. beamtenrechtliche Konsequenzen, die über die in Frage 10 angesprochenen Maßnahmen hinausgehen, insbesondere im Hinblick auf weitere Beförderungen, tragen müssen, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Erfolgte in Bezug auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten zwei leitenden Beamten aufgrund ihrer Positionierung oder aufgrund des möglicherweise eingeleiteten Überprüfungsverfahrens ein Eintrag in die jeweilige Personalakte (bitte hierzu abstrakt unter Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts antworten), und sind diese Eintragungen wieder im Falle eines positiven Ausgangs zu Gunsten der leitenden Beamten entfernt worden?