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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Handlungsempfehlungen für Verfassungsorgane im Falle eines Blackouts

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

01.12.2022

Aktualisiert

07.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/438710.11.2022

Handlungsempfehlungen für Verfassungsorgane im Falle eines Blackouts

der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hält das Eintreten eines europaweiten Stromausfalls in den nächsten fünf Jahren für sehr unwahrscheinlich (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Dirk Brandes auf Bundestagsdrucksache 20/290). Sie schätzt die Versorgungszuverlässigkeit bei der Stromversorgung in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, als auf einem sehr hohen Niveau stehend ein (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 44 des Abgeordneten Steffen Kotré auf Bundestagsdrucksache 20/235).

Darüber hinaus hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit dem Jahr 2011 die Themen Stromausfallvorsorge und Notstromversorgung intensiv bearbeitet und zahlreiche Vorgänge und Projekte hierzu aufgelegt habe. In diesem Rahmen habe es Handlungsoptionen zur Bewältigung eines langanhaltenden und großräumigen Stromausfalls erfasst. Ebenso arbeite das BBK in Arbeitskreisen der einschlägigen Verbände, es schule und informiere relevante Akteure in Seminaren an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung und beantworte entsprechende Anfragen. Weiterhin betreibe das BBK auch die notwendige Forschung zum Szenario eines langandauernden, großflächigen Stromausfalls. Daneben habe das BBK bislang mehrere Empfehlungen veröffentlicht, welche die Bewältigung von Stromausfällen unterstützen. Als Zielgruppen für diese Empfehlungen zur Bewältigung von Stromausfällen nennt die Bundesregierung Bürger, Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sowie Bevölkerungsschutzbehörden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/104).

Eine dieser Empfehlungen aus dem Jahr 2019 trägt den Titel „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ (ebd.). Unter der Überschrift „1. Ziele und Adressaten des Leitfadens“ führt die Empfehlung aus: „Dieser Leitfaden richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die für den sicheren Betrieb ihrer Dienststelle bzw. ihres Unternehmens Verantwortung tragen. Er soll den Sicherheitsverantwortlichen eine Hilfestellung geben, für ihre Einrichtung eine Notstromversorgung mit einem hohen Grad an Verlässlichkeit und Einsatzfähigkeit bereit zustellen.“ (abrufbar unter: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-13-notstromversorgung-unternehmen-behoerden.pdf?__blob=publicationFile&v=8; S. 9).

Aus Sicht der Fragesteller begründet die Notwendigkeit eines Funktionierens der staatlichen Ordnung auch in Krisenzeiten ebenso die Veröffentlichung von professionellen Handlungsempfehlungen für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls für einen längeren Zeitraum zugunsten von Verfassungsorganen. Dies umfasst nach Auffassung der Fragesteller etwa Handlungsempfehlungen dazu, wie im Deutschen Bundestag Kommunikationsabläufe und die Aufsetzung von Tagesordnungspunkten in Plenum und in den Ausschüssen erfolgen sollen, wenn Datenbanken und elektronische Postfächer nicht mehr verfügbar sind. Den Fragestellern ist auch nicht bewusst, welche Möglichkeiten Bundestagsabgeordnete haben, um sich in Plenarwochen im Deutschen Bundestag einzufinden, wenn Züge und Fahrpläne der Deutschen Bahn flächendeckend ausfallen sollten. Ebenso ist es aus Sicht der Fragesteller für die Erfüllung der elementarsten Aufgaben des Staates erforderlich, dass auch die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über Planungssicherheit im Falle eines Blackouts verfügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Rahmen seiner Forschung zum Szenario eines langandauernden, großflächigen Stromausfalls Erkenntnisse und/oder Handlungsempfehlungen zum Verhalten für Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und/oder der der Bundesregierung nachgeordneten Behörden gesammelt, und wenn ja, welche?

2

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung sonstige Handlungsempfehlungen für den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und/oder die der deutschen Bundesregierung nachgeordneten Behörden für das Szenario eines langandauernden, großflächigen Stromausfalls, und wenn ja, welche?

3

Hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in den Arbeitskreisen mit den entsprechenden Verbänden seit dem Jahr 2012 das Szenario eines langandauernden, großflächigen Stromausfalls unter konkreter Bezugnahme auf den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und/oder die der Bundesregierung nachgeordneten Behörden thematisiert, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

4

Hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe seit dem Jahr 2012 Vertreter des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und/oder der der Bundesregierung nachgeordneten Behörden in Bezug auf das Verhalten im Szenario eines langandauernden, großflächigen Stromausfalls informiert oder geschult, und wenn ja, um welche Vertreter handelte es sich hierbei?

5

In welchem Stadium befindet sich die Arbeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe an den Konzepten für eine geeignete Notfallplanung für Stromausfall in den Arbeitskreisen mit dem Bund, den Ländern, Kommunen und KRITIS-Betreibern (vgl. Bundestagsdrucksache 20/104, S. 19)?

6

Haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden die in einem Notbetrieb während eines flächendeckenden und längeren Stromausfalls fortzuführenden Aufgaben bereits abschließend festgelegt?

7

Hat sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Rahmen der ihm gemäß § 4 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes übertragenen gesetzlichen Aufgabe, die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden bei einer einheitlichen Zivilverteidigungsplanung zu unterstützen, mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der in einem Notbetrieb während eines Stromausfalls fortzuführenden Aufgaben ausgetauscht, und wenn ja, was waren die wesentlichen Ergebnisse dieses Austausches, und welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe daraus erlangt?

8

Wenn die Antwort zu Frage 6 „Ja“ sein sollte, haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden den hieraus resultierenden Energiebedarf ermittelt und/oder jeweils ein Notfallkonzept für den Ausfall des öffentlichen Stromnetzes erstellt (bitte ausführen)?

9

Haben die Mitarbeiter der Bundesministerien und/oder die Mitarbeiter der ihnen nachgeordneten Behörden seit dem Jahr 2012 Funktionstests oder Übungen für den Fall eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalls durchgeführt, und wenn ja, welche?

10

Verfügen die Bundesministerien sowie das Bundeskanzleramt und/oder die der deutschen Bundesregierung nachgeordneten Behörden aus Sicht der Bundesregierung über eine ausreichende technische Versorgung mit Notstromaggregaten, und verfügen die Bundesregierung und/oder die der Bundesregierung nachgeordneten Behörden aus Sicht der Bundesregierung über ausreichende Kraftstoffvorräte für das Szenario eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalls (bitte begründen)?

11

Hat sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Rahmen der ihm gemäß § 4 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes übertragenen gesetzlichen Aufgabe, die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden bei einer einheitlichen Zivilverteidigungsplanung zu unterstützen, mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der ausreichenden technischen Versorgung mit Notstromaggregaten und ausreichenden Kraftstoffvorräten für das Szenario eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalls ausgetauscht, und wenn ja, was waren die wesentlichen Ergebnisse dieses Austausches, und welche Erkenntnisse bezüglich der Ausstattung des Deutschen Bundestages lagen dem Austausch zugrunde (bitte begründen)?

Berlin, den 21. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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