Ausbildungsstand im Bereich der Geldwäschebekämpfung
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, Jan-Wenzel Schmidt, Jörn König, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Mariana Iris Harder-Kühnel, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Verpflichtete i. S. d. § 2 GwG dazu verpflichtet, geldwäscherelevante Sachverhalte an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Die Bundesrepublik Deutschland verlagert hiermit aus Sicht der Fragesteller die Überwachung der Finanzströme von den hoheitlich handelnden Aufsichtsbehörden auf die Privatwirtschaft und nimmt die Verpflichteten in strafrechtliche Haftung, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zu den Pflichten zählt u. a., dass nach § 4 GwG die Verpflichteten zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement verfügen müssen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Die Presseberichterstattungen zu den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Beschäftigte der FIU und den nicht weitergeleiteten Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die FIU (u. a. im Wirecard-Skandal), vermitteln den Fragestellern den Eindruck überforderter Bundesbehörden (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/razzia-ermittlungen-rund-um-geldwaesche-staatsanwaltschaft-durchsucht-finanz-und-justizministerium/27596664.html; https://rp-online.de/politik/deutschland/fiu-staatsanwaltschaft-leitet-ermittlungen-gegen-staatssekretaer-ein_aid-62745351; https://www.sueddeutsche.de/politik/scholz-fiu-razzia-finanzauschuss-1.5415372). Es drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Beschäftigten in den Bundesbehörden nicht hinreichend ausgebildet und mit dem Erkennen und Bearbeiten geldwäscherelevanter Sachverhalte überfordert oder nicht in der Lage dazu sind. Daher stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang die in den Bereichen der Geldwäschebekämpfung eingesetzten Beschäftigten ausgebildet sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Lehrgänge und in welchem Umfang (Anzahl der Arbeitsstunden) boten die Bundesbehörden (insbesondere Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollverwaltung und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) ihren Beschäftigten für die Bekämpfung der Geldwäsche seit dem 1. Januar 2012 zu folgenden Bereichen an, wie viele Teilnehmer haben daran jeweils jährlich teilgenommen, und welche Kosten sind hierdurch jährlich je Lehrgang entstanden:
a) Geldwäschebekämpfung,
b) Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,
c) Vermögensabschöpfung,
d) Finanzermittlungen im Speziellen für Finanzermittler,
e) Finanzermittlungen im Allgemeinen für Grunddeliktsermittler,
f) andere im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (bitte jeweils für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Generalzolldirektion – Beschäftigte der FIU bitte nochmals besonders aufführen –, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und sonstige Bundesbehörden nach Jahren aufgeschlüsselt ausführen)?
Wie viele Planstellen waren für die Geldwäschebekämpfung, wie viele für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und wie viele für die Vermögensabschöpfung, jeweils mit Soll- und Ist-Stand zum 1. Januar eines jeden Jahres seit dem 1. Januar 2012 in Bundesbehörden vorgesehen bzw. besetzt (bitte aufgeteilt nach Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Generalzolldirektion, BaFin und sonstigen Bundesbehörden ausführen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, insbesondere mit Blick auf die Pflichten aus dem GwG, dass ihre Bundesbeamten ausreichend ausgebildet und qualifiziert für die Geldwäschebekämpfung sind?